Verbot von Leerverkäufen Warum die Bafin bei Wirecard so hart durchgreift

Quelle: REUTERS

Die Finanzaufsicht Bafin hat Leerverkäufe beim Finanzdienstleister Wirecard vorerst unterbunden. Warum das Verbot so außergewöhnlich ist und welches Risiko das für die Aufsicht hat.

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Die Schlagzeilen beim Zahlungsabwickler Wirecard reißen nicht ab. Um Spekulationen mit der Aktie zu verhindern, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nun ein Verbot von Leerverkäufen erlassen

Seit Ende Januar schwankt der Wirecard-Kurs stark. In mehreren Artikeln hatte die „Financial Times“ über mögliche Manipulationen eines Mitarbeiters des Münchener Dax-Konzerns berichtet. Dabei geht es unter anderem um Scheinumsätze und Dokumentenfälschungen. Wirecard bestreitet die Vorwürfe. 

Offenbar hält es die Finanzaufsicht nun für nötig, dem Unternehmen beizuspringen und die Spekulationen durch das Verbot vorerst zu unterbinden. Wie kommt die Bafin zu diesem ungewöhnlichen Schritt? Und welches Risiko gehen die Aufseher damit ein? 

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. 

Was verbietet die Bafin? Und warum? 

Nach der Verfügung der Finanzaufsicht dürfen Nettoleerverkaufspositionen auf die Wirecard-Aktie in den nächsten Wochen weder erhöht noch neu aufgebaut werden. Dies gilt vorerst bis zum 18. April. 

Wer Leerverkaufspositionen hält, wettet auf sinkende Kurse. Hedgefonds verkaufen Aktien, die sie eigentlich gar nicht besitzen, sie verkaufen sie „leer“. Dafür leihen sie sich die Papiere bei Banken oder Fondsgesellschaften. Geht ihre Wette auf, können sie die Aktie zu niedrigeren Kursen wieder zurückkaufen, die Differenz ist der Gewinn. 

Solche Wetten können Kursbewegungen wie das Auf und Ab bei Wirecard verstärken. Diese Kursschwankungen haben der Bafin offenbar nicht gefallen. Die Aufseher betrachten die Entwicklungen als „ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland“. Es bestehe das Risiko, dass die Verunsicherung zunehme und sich zu einer generellen Marktverunsicherung ausweite, heißt es in der Begründung der Bafin. 

Wieviel wurde gewettet? 

Tatsächlich sind die Leerverkaufspositionen auf die Wirecard-Aktie zuletzt angestiegen. Laut Bundesanzeiger halten die Fonds Odey Asset Management und Slate Path Capital Positionen von mehr als 0,5 Prozent der Aktien. Viele weitere liegen unter dieser Veröffentlichungsgrenze. Laut dem Online-Datenportal shortsell.nl sind aktuell 3,01 Prozent der Wirecard-Aktien leerverkauft. 

Zwar ist der Anteil seit Veröffentlichung der FT-Artikel signifikant angestiegen. Im Vergleich zu bisherigen Leerverkaufspositionen auf die Wirecard-Aktie ist der Anteil jedoch gering. Im Januar 2017 etwa waren bis zu zwölf Prozent der Aktie leerverkauft. Von da an ging es für das Papier allerdings nur nach oben. Für die Leerverkäufer war es ein denkbar schlechtes Geschäft. 

Warum ist der Schritt der Bafin so außergewöhnlich? 

Zum einen ist es das erste Mal, dass die Bafin Leerverkäufe bei einer einzelnen Aktie verbietet. Die bisherigen Verbote richteten sich flächendeckend gegen mehrere Papiere. 

Zum anderen lässt die Begründung der Aufseher aufhorchen. Es gehe immerhin um das Marktvertrauen in Deutschland. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Bafin tatsächlich vorerst vor allem die Spekulationen rund um die Aktie eindämmen will, damit das Papier nicht erneut riesige Kurssprünge macht. Oder zeigt das Verbot bereits, dass die Aufseher eher an Marktmanipulation als an ein Vergehen Wirecards glauben? 

Viele Marktteilnehmer sind weiterhin unsicher, wer Schuld am Kurssturz von Wirecard hat. Die Bafin habe richtig entschieden, urteilt etwa der Online-Händler CMC Markets. Ein zu stark fallender Kurs könne für ein Unternehmen bedrohlich werden. Das wäre besonders tragisch, wenn der Auslöser nicht Entwicklungen innerhalb des Unternehmens sei, sondern es sich um einen gezielten Angriff von Hedgefonds handele, schreibt CMC Markets in einer Analyse. 

Für die Bafin ist der Schritt nicht ohne Risiko. Stellt sich heraus, dass an den Betrugsvorwürfen gegen Wirecard etwas dran ist, wird die Aufsicht gut begründen müssen, warum sie eine derartige Schutzmauer errichtet hat, um das Unternehmen vor Spekulanten zu schützen. Auch die Frage, warum sie die Manipulationen nicht selbst entdeckt haben, müssten sich die Kontrolleure dann gefallen lassen. 

Zugleich wurde am Montag bekannt, dass die Münchener Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen den Redakteur der „Financial Times“ eröffnet hat, der den Bericht über Wirecard verfasst hat.

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