Wertpapierhandel Wie Banken beim Aktienhandel doppelt abkassieren

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Privatanleger können Preis oft nicht prüfen

Fest steht: Orders von Privatanlegern sind für Händler interessant, denn sie haben oft keine Möglichkeit zu prüfen, ob der Preis für ihren Auftrag fair gewesen ist. So lässt sich spielend etwas extra verdienen.

Die britische Aufsicht FCA hat 2014 untersucht, ob Rückvergütungen an Banken zu der EU-Vorgabe passen, dass Aufträge bestmöglich ausgeführt werden. Ergebnis: „Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass Geldflüsse für den Orderstrom die Transparenz im Prozess der Preisbildung zerstören können, sie die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen unterwandern und entgegen den Kundeninteressen den Wettbewerb begrenzen“, sagt die FCA. Einige Häuser sind bereits aufgefallen. Sie seien Regeln ausgewichen, indem sie ihre Servicebeschreibung so geändert hätten, dass sie weiter für Orders kassiert hätten. Die FCA will nun all jene bestrafen, die Geld annehmen. Der Grundsatz, Aufträge bestmöglich auszuführen, und Rückvergütungen seien „nicht kompatibel“.

Die deutsche Aufsicht BaFin, die zwar Banken, nicht aber den Börsenhandel beaufsichtigt, ist noch nicht so weit: Sie sieht nur die Gefahr, dass „monetäre Interessen“ die Entscheidung beeinflussen könnten, wo ein Auftrag ausgeführt werde. Für die Behörde sei es ein Interessenkonflikt, wenn eine Bank nicht offenlege, dass „Kunden für Aufträge Ordergebühren zahlen und der Orderflow zusätzlich an Broker verkauft wird“. Ein konkreter Fall sei der Behörde allerdings bislang nicht bekannt.

Verdeckte Rechnungen

Kein Wunder, die Finanzindustrie hat Vorkehrungen getroffen, um nicht entdeckt zu werden: Üblich, sagen Insider, seien verdeckte Rechnungen. Die, so ein Banker, hätten „keinen Bezug mehr“ zum Grund der Zahlung – nämlich dem, dass Orders meistbietend verschachert worden seien. „Banken interessieren sich nicht dafür, ob Kunden gute Preise bekommen“, sagt er.

Wer nicht zahlen darf, schließt etwa eine Marketingvereinbarung ab. „Da wird für Vorträge bezahlt, zu denen kein Mensch hingeht“, lästert ein Insider. Beliebt sei die Schaltung von Werbebannern auf der Internet-Seite der Bank. „Auf der einen Seite gibt es harte Bedingungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen, auf der anderen fließt Geld für die Orders von Kunden – das verzerrt den Wettbewerb“, kritisiert Weber. In der Branche würden aufsichtsrechtliche Vorgaben umschifft. „Es gibt keine Waffengleichheit.“

Wie man an der Börse die besten Chancen hat

Doppelt kassieren darf eine Bank laut BaFin, wenn sie es offenlegt. Geldhäuser schreiben daher in ihren Geschäftsbedingungen, dass sie zusätzliches Geld verdienen. Die Commerzbank-Tochter Comdirect bekommt von Börsen demnach bis zu 50 Cent, wenn ein Kunde Aktien, Rentenpapiere oder ETFs über die Plattform der Bank handelt. Bezahlt wird abhängig von Anzahl oder Volumen der Aufträge. Das hört sich wenig an, dürfte sich 2014 aber bei 20,3 Millionen Orders summiert haben.

Die ING-Diba legt offen, dass die Bank von Maklern und Börsen bis zu 2,50 Euro pro ausgeführter Order erhält. Die Summe kann bei Angeboten wie der Fonds-Aktion höher liegen. Mit der Börse Stuttgart, das steht nirgends, hat sie einen Deal gemacht: Die Börse erlässt der Bank Gebühren über 2,50 Euro. In Rechnung stellen darf ING-Diba die ihren Kunden aber nicht. Das tue sie auch nicht, beteuert die Bank.

Die Malaise: Die Finanzindustrie nutzt schwammige Gesetze aus. „Die Annahme von Zuwendungen ist Banken in Deutschland zwar verboten“, sagt Anwalt Klaus Rotter von der Kanzlei Rotter. Das Gesetz kenne aber zwei Ausnahmen: Erstens, wenn die Rückvergütung die Qualität verbessere, und zweitens, wenn sie eine Dienstleistung erst ermögliche. Das lässt Spielraum.

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