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Anleger Sündenbock der Pleitiers

Berufskläger sollen schuld an den Pleiten von Q-Cells und Pfleiderer sein. Stimmt nicht. Kläger schützen Anleger vor den Finanz-Haien.

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A factory site of German solar power equipment company Q-Cells Quelle: REUTERS

Die Berater haben ganze Arbeit geleistet. Ihre Konzepte zur Sanierung des Spanplattenherstellers Pfleiderer und des Solaranbieters Q-Cells sind zwar nicht aufgegangen, aber sie konnten doch verbreiten, wer an den Pleiten schuld sei. Schlagzeilen wie „Berufskläger blockieren Sanierungen“ und „Wie Altgläubiger Pfleiderer und Q-Cells in die Pleite trieben“ illustrieren dies. Doch so einfach ist die Geschichte nicht. Beide Unternehmen kapitulierten nach einem Urteil, das Käufer von Pfleiderer-Anleihen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erstritten haben. Diese Anleger sollten auf große Teile ihres Geldes verzichten und klagten. Anleihebedingungen sind immens kompliziert. Vereinfacht sagten die Richter, dass diese Bedingungen nicht einfach im Nachhinein per Mehrheitsbeschluss geändert werden können. Nach einem durchaus kritikwürdigen Gesetz von 2009 ist das möglich. Das aber gilt hier nicht.

Privatanleger gucken in die Röhre

Die Mehrheit der Gläubiger, das sind Investmentbanken und Hedgefonds. Sie wollten ihre Anleihen in Aktien wandeln und so die Kontrolle über Pfleiderer übernehmen. Die gleiche Blaupause legten Finanzinvestoren auch bei Q-Cells an, die noch 200 Millionen Euro in der Kasse und werthaltige Unternehmensteile in der Bilanz haben. Nach günstig vollzogener Übernahme hätten die Investoren das Sagen gehabt und in aller Ruhe werthaltige Unternehmensteile verkaufen können. Kredite werden dann nur zu für Finanzinvestoren lukrativen Zinsen vergeben. Gebühren für Berater, die Deals juristisch wasserdicht machen, werden den Unternehmen auferlegt. Bei Pfleiderer war von 100 Millionen Euro Beraterhonoraren die Rede. Dass Ergebnisse der Berater, Zahlen und Details der Sanierungspläne, nicht allen Gläubigern und Aktionären in gleicher Qualität zur Verfügung stehen, ist üblich. Bessere Karten haben Großinvestoren auch, weil sie mit Vorständen zusammenarbeiten – oft gerade mit den Herren, die die Unternehmen in die Pleite gemanagt haben.

Nachdem der Pfleiderer-Deal vor Gericht verhindert worden war, war den bei Q-Cells Beteiligten klar, dass sie mit ihrem Plan nicht durchkommen würden. Jetzt haben Anleihekäufer zumindest eine Resthoffnung, noch etwas aus der Insolvenzmasse zu bekommen. Q-Cells hat drei Anleihen draußen, eine ist fällig, zwei laufen komfortabel bis 2014 und 2015. Alle aber wären fast gleich behandelt worden– ungerecht. Die Besitzer der länger laufenden Bonds, vermutlich Hedgefonds, hätten die anderen einfach überstimmen können.

Sicher: Geklagt haben auch zweifelhafte Figuren, auch einer, der schon wegen Erpressung eines Unternehmens verurteilt wurde, soll dabei gewesen sein. Aber: Ohne Kläger, die Finanzprofis dazwischengrätschen, wären Privatanleger deren Willkür ausgeliefert. Private haben von Zahlungen profitiert, die Berufskläger erstritten haben. Auch dreiste Übernahmen, wie etwa die des Autozulieferers W.E.T., haben Kläger verhindert.

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