Anlegermesse Invest 2017 „Die Deutsche Bank ist nicht versicherbar“

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Bislang hat noch kein Sparkassenkunde Einlagen verloren

Ob der im versprochenen Umfang bei der Pleite einer Großbank oder bei einer Finanzkrise mit mehreren gleichzeitigen Ausfällen von Bankinstituten tatsächlich voll greifen kann, darf bezweifelt werden. Denn die Einlagensicherung geriet schon angesichts der noch halbwegs überschaubaren Pleiten der Deutschlandtöchter von Lehman Brothers und der Maple Bank an ihre Grenzen.

Die drei großen Bankengruppen in Deutschland – private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken – sichern die Einlagen ihrer Kunden über jeweils eigene Schutzeinrichtungen. Bei allen drei Bankengruppen geht das Schutzniveau deutlich über die seit 2014/15 europaweit verbindlichen Mindestanforderungen hinaus.

Bei den privaten Banken, zu denen Großbanken wie die Deutsche Bank, Commerzbank oder Postbank zählen, sind über den freiwillig errichteten Einlagensicherungsfonds je Kunde sogar Volumen im Milliardenbereich abgesichert. Das liegt daran, dass die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken auch für Großanleger aus dem Mittelstand oder dem Kreis der Großunternehmen gilt – sofern es sich bei diesen um Industrieunternehmen handelt und nicht um Banken oder Wertpapierdienstleistern.

Das rät der Experte beim Kauf von Indexfonds

Die die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland kann sich unter Umständen aber sogar auf Wertpapiere erstrecken. Aktien & Co. gehören zwar den Kunden und sind durch eine Pleite der Depotbank in der Regel nicht betroffen. Es kann aber Fälle geben, in denen das zusammengebrochene Institut die für Kunden verwahrten Wertpapiere verliehen hat oder aufgrund technischer Probleme nicht in der Lage ist, diese Vermögenswerte zurückzugeben. Hier springt der Sicherungsfonds ein, allerdings nur in Höhe von 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und gedeckelt auf 20.000 Euro je Privatanleger.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben in ihren Finanzgruppen jeweils separate Schutzeinrichtungen aufgebaut. Bei diesen gibt es auf dem Papier keine Sicherungsgrenze, weil Entschädigungsfälle durch alle Institute der Finanzverbünde gemeinsam verhindert werden sollen. So würde ein kriselndes Institut im Fall der Fälle durch stabilere Nachbarn aufgefangen. Sollten die das nicht allein schaffen, springen regionale und notfalls auch zentrale Sicherungsfonds ein. Die verbindliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro gilt für die Sparkassen und Volksbanken ebenso. Wegen der eigenen Institutssicherungen in den beiden Finanzgruppen handelt es sich bei der gesetzlichen Sicherung bei ihnen um eine Rückfalllösung.

Obwohl bisher noch kein Sparkassenkunde Einlagen verloren hat, ist auch der Sparerschutz der deutschen Sparkassen nicht über jeden Zweifel erhaben. Die Beistandsverpflichtung des Sparkassensektors für marode Landesbanken wie die HSH Nordbank könnte ihr bislang so zuverlässiges System verwundbar machen.

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