Anlegerschutz So kämpfen Aktionäre gegen Konzerne

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Aktionäre billig loswerden

Bei einer Übernahme will der Hauptaktionär die übrigen Aktionäre möglichst billig loswerden. „Unternehmen versuchen häufig, ihren Wert systematisch herunterzurechnen“, sagt Martin Weimann, Rechtsanwalt aus Berlin. Mal würden zu hohe Zinssätze beim Abzinsen künftiger Erträge verwendet, mal würde die absehbare Marktentwicklung zu pessimistisch dargestellt. Zwischen dem öffentlichen Angebot des Hauptaktionärs und der Abfindung nach dem Herausdrängen der Aktionäre lägen im Schnitt etwa 20 Prozent, hat Weimann errechnet. Über die Höhe einer solchen Abfindung streiten vor dem Landgericht München I derzeit Kabel Deutschland, das von der britischen Vodafone übernommen wurde, und dessen Aktionär Elliott, ein US-Hedgefonds. Grundlage für die Abfindung ist in diesem Fall ein Vertrag zwischen Vodafone und Kabel Deutschland, der den Briten die Gewinne und die Kontrolle über ihre deutsche Tochter zusichert.

Die Gewinner in den Chef-Etagen – und die Verlierer
Anshu Jain und Jürgen Fitschen Quelle: AP
Carsten Spohr Quelle: REUTERS
Martin Winterkorn Quelle: dpa
Frank Appel Quelle: AP/dpa
Norbert Reithofer Quelle: dpa
Dieter Zetsche Quelle: REUTERS
Joe Kaeser Quelle: dpa

Der Aktienfonds Greiff Special Situations setzt auf eine höhere Abfindung. Er hält Aktien von Kabel Deutschland für sieben Millionen Euro. „Den Kursrückgang im Frühjahr haben wir genutzt, um unseren Anteil auszubauen“, sagt Volker Schilling, Vorstand bei Greiff Capital Management. Ein Aufschlag von einem Viertel auf die Abfindung sei drin. Kann ein Aktionär einen Aufschlag durchboxen, bekommen alle übrigen mehr Geld. In 70 Prozent aller Fälle spricht das Gericht den Aktionären eine höhere Abfindung zu.

Im September vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber die Regeln beim Börsenrückzug geändert: Aktionäre können nicht mehr über die Höhe der Abfindung pokern. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Oktober 2013 war dies noch möglich. Danach gab es gar keine Abfindung mehr. Folge: Die Zahl der Anträge auf einen Börsenrückzug schnellte in die Höhe. 2014 haben 40 Unternehmen ihren Rückzug von der Börse angekündigt. Zwischen 2003 und 2012, vor dem BGH-Urteil, waren es insgesamt nur 30 Unternehmen. Die Regeln beim Börsenrückzug haben sich so geändert:

Das neue Who is Who im VW-Konzern
Stefan Knirsch Quelle: Audi
Hinrich Woebcken Quelle: dpa
Neuer Generalbevollmächtigter für die Aggregate-Entwicklung: Ulrich EichhornVolkswagen hat einen neuen Koordinator für die Aggregate-Entwicklung auf Konzernebene. Der WirtschaftsWoche bestätigte Ulrich Eichhorn, dass er im Frühjahr zu VW zurückkehrt. Der 54-Jährige kommt vom Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), wo er die Verantwortung für die Bereiche Technik und Umwelt inne hatte. Zuvor war Eichhorn neun Jahre lang Entwicklungsvorstand bei der VW-Tochter Bentley. Eichhorn wird nicht Mitglied des Vorstands, sondern berichtet als Generalbevollmächtigter direkt an VW-Chef Matthias Müller – ähnlich wie der neue Chef-Stratege Thomas Sedran. Quelle: Presse
Der neue Generalbevollmächtigte für Außen- und Regierungsbeziehungen: Thomas StegEs ist kein Wechsel der Funktion, sondern der Zuordnung: Thomas Steg ist seit 2012 Generalbevollmächtigter des Volkswagen-Konzerns für Außen- und Regierungsbeziehungen. Bislang war dieser Bereich Bestandteil der Konzernkommunikation. Jetzt ist das Team um Steg als eigenständiger Bereich in das Ressort von VW-Chef Matthias Müller zugeordnet, an den Steg persönlich berichtet. Der diplomierte Sozialwissenschaftler wird zusätzlich das Thema Nachhaltigkeit verantworten. „Mit der Bündelung der Konzernzuständigkeiten und der neuen Zuordnung des Themas Nachhaltigkeit trägt Volkswagen dessen wachsendem Gewicht Rechnung“, teilte der Konzern mit. Steg begann seine berufliche Laufbahn 1986 als Redakteur der Braunschweiger Zeitung. Danach war er Pressesprecher zunächst des DGB Niedersachsen/Bremen, ab 1991 des Niedersächsischen Sozialministeriums und ab 1995 der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen. 1998 übernahm er im Bundeskanzleramt die stellvertretende Leitung des Büros von Bundeskanzler Gerhard Schröder, ab 2002 war er stellvertretender Regierungssprecher, ab 2009 selbstständiger Kommunikationsberater. Quelle: Presse
Der neue VW-Entwicklungsvorstand: Frank WelschKurz nach dem Bekanntwerden von Dieselgate wurde der Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, beurlaubt. Bei der Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember ernannte das Kontrollgremium Frank Welsch zu seinem Nachfolger. Der promovierte Maschinenbau-Ingenieur ist seit 1994 im Konzern. Über verschiedene Stationen in der Karosserie-Entwicklung, als Entwicklungsleiter in Shanghai und Leiter der Entwicklung Karosserie, Ausstattung und Sicherheit der Marke Volkswagen arbeitete er sich zum Entwicklungsvorstand von Skoda hoch. Diesen Posten hatte Welsch seit 2012 inne.Sein Vorgänger Neußer verlässt den Konzern allerdings nicht, sondern steht laut VW-Mitteilung "dem Unternehmen für eine andere Aufgabe zur Verfügung". Quelle: Volkswagen
Der neue VW-Beschaffungsvorstand: Ralf BrandstätterRalf Brandstätter wird Vorstand für Beschaffung der Marke Volkswagen. Der 47-Jährige folgt in seiner neuen Funktion auf Francisco Javier Garcia Sanz, der die Aufgabe als Markenvorstand in Personalunion zusätzlich zu seiner Funktion als Konzernvorstand für den Geschäftsbereich Beschaffung wahrgenommen hatte. In Zukunft wird Garcia Sanz zusätzlich zu seinen Aufgaben als Konzernvorstand Beschaffung die Aufarbeitung der Diesel-Thematik betreuen. Brandstätter kam 1993 in den Konzern. Seit dem ist der Wirtschaftsingenieur in verschiedensten Posten für die Beschaffung verantwortlich gewesen, zuletzt als Leiter Beschaffung neue Produktanläufe. Zwischenzeitlich war er auch Mitglied des Seat-Vorstands. Seit Oktober 2015 ist Brandstätter auch Generalbevollmächtigter der Volkswagen AG. Brandstätter berichtet wie der ebenfalls neu berufene Entwicklungschef Frank Welsch direkt an VW-Markenvorstand Herbert Diess. Quelle: Volkswagen
Neuer VW-Personalvorstand: Karlheinz BlessingMitten in der größten Krise der Konzerngeschichte bekommt Volkswagen mit dem Stahlmanager Karlheinz Blessing einen neuen Personalvorstand. Der Aufsichtsrat stimmte am 9. Dezember bei seiner Sitzung dem Vorschlag der Arbeitnehmerseite für den vakanten Spitzenposten bei Europas größtem Autobauer zu. Blessing folgt damit auf den bisherigen Personalvorstand Horst Neumann, dieser war Ende November in den Ruhestand gegangen. Der Ernennung war eine lange Suche nach einem geeigneten Kandidaten vorausgegangen. Blessing (58) ist seit 2011 Vorstandsvorsitzender der Stahlherstellers Dillinger Hütte. Zuvor war er Büroleiter des damaligen IG Metall-Vorsitzenden Franz Steinkühler und Anfang der 1990er Jahre Bundesgeschäftsführer der SPD. 1993 ersetzte er als Arbeitsdirektor bei der Dillinger Hütte Peter Hartz, der damals zu VW nach Wolfsburg ging. Blessing sei gut in der IG Metall vernetzt, habe aber auch unternehmerische Erfahrung, hieß es in den Konzernkreisen. Quelle: dpa
  • Beim Rückzug vom regulierten Markt muss der Hauptaktionär den übrigen Aktionären eine Abfindung zahlen. Diese bemisst sich nach dem Börsenkurs über sechs Monate vor Ankündigung des Börsenrückzugs.
  • Unternehmen, die den Freiverkehr verlassen, müssen Aktionäre dagegen nicht abfinden. Dies gilt etwa für die Mittelstandsbank IKB, die nur noch im Freiverkehr notiert. Ende Februar beschloss der IKB-Vorstand das Delisting. Nur bis Ende September ist die Aktie noch handelbar.

    Das neue Gesetz ermuntert Unternehmen, sich zuerst von der Börse zurückzuziehen und danach Minderheitsaktionäre rauszudrängen. Fonds werden dann schon bei Ankündigung des Delisting aussteigen, weil sie nur börsennotierte Papiere halten. Sind sie draußen, kann das Unternehmen leichter eine unattraktive Abfindung durchsetzen. Darunter leidet die Aktie. Ende Februar führte schon eine unverbindliche Erklärung des Hauptaktionärs Etihad, Air Berlin von der Börse nehmen zu wollen, zu 25 Prozent Kursverlust.

  • Eine höhere Abfindung als den Durchschnittskurs gibt es beim Börsenrückzug nur, wenn Unternehmen zuvor gegen Marktmissbrauchsregeln verstoßen haben – etwa wenn kursrelevante Nachrichten verschwiegen wurden.
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