Anlegerschutz misslungen Paragraphen nerven Anleger, statt sie zu schützen

Anlegerschutz ist ein Ärgernis für Anleger Quelle: dpa

Auch mehr als ein Jahr nach ihrem Start nerven groteske bürokratische Finanzregeln Banken und Anleger. Oft trifft es solide Papiere statt windiger Investments wie Beispiele zeigen.

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Selten sind sich Großbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken so einig wie bei der Verdammung der Regeln zum Anlegerschutz, die seit Anfang Januar 2018 in der Europäischen Union gelten. Laut Andreas Krautscheid, Chef des Bankenverbandes, ist die Wertpapierrichtlinie MiFID II „ein Ärgernis für die Kunden, ein Alptraum die Kreditinstitute und Berater und erweist dem Anlegerschutz und der Wertpapierkultur in Deutschland einen Bärendienst.“ Das geht aus einer von Banken und Sparkassen beauftragten Umfrage bei rund 3000 Kunden von 153 Banken hervor, die heute in Frankfurt vorgestellt wurde.

So weit, so desaströs. Oder handelt es sich dabei nur um den leicht durchschaubaren Aufschrei einer Branche, die ihren Kopf aus der Regulierungsschlinge ziehen will, obwohl sie mit zahllosen Beratungsskandalen selbst zur drastischen Verschärfung des Anlegerschutzes beigetragen hat? Sicher steckt auch eine Portion Lobbyismus hinter der Kritik an den komplexen EU-Vorschriften nach MiFID II, MiFIR und PRIIP, bei denen der Anlegerschutz nur ein Baustein von vielen ist.

Doch immerhin spiegelt die Bankenstudie auch die Erfahrungen der Kunden wieder. Und die Umfrageergebnisse decken sich zum Teil mit dem, was auch WirtschaftsWoche-Leser immer wieder über ihre Negativerlebnisse mit dem neuen Anlegerschutz berichten. Es ist daher nachvollziehbar, wenn Banken kritisieren, dass die aufwändige Bürokratie Berater und IT-Abteilungen überfordere und Kunden bevormunde.

Bei den Kritikpunkten handelt es sich um mehr als nur vorübergehende Kinderkrankheiten, mit denen sich Anleger kurz nach der Einführung der neuen Vorschriften herumplagen mussten. Die Umfrage startete im Spätherbst 2018, also rund drei Quartale nach Inkrafttreten der Regeln, die ihrem Ziel nach Verbraucher eigentlich für den Kapitalmarkt gewinnen sollten.

Stattdessen wenden sich laut Umfrage viele durch die strenge Regulierung verunsicherte Bankkunden von Anleihen und Derivaten ab, aber auch von Aktien und Fonds. Die Betroffenen weichen auf simple Spareinlagen aus, mit denen sich angesichts niedriger Zinsen nichts gewinnen lässt.

Kein Unterschied zwischen Profis und Privatanlegern

Besonders nervt die Aufzeichnung von Anrufen bei der Bank, seit jedes Telefonat mit dem Berater mitgeschnitten werden muss. Fast 74 Prozent der befragten Kunden würden daher am liebsten auf das Taping verzichten. Der Anteil der telefonischen Orders an den Wertpapieraufträgen hat sich auf zehn Prozent halbiert.

Das bei älteren und erfahrenen Anlegern so beliebte Telefonbanking dürfte angesichts des immer komfortableren Onlinehandels jedoch ohnehin auf dem Rückzug sein. Das ist für Liebhaber des telefonischen Handels jedoch kein Trost. Sie leiden auch unter der eigentlich sinnvollen Vorschrift, alle Kosten und Nebenkosten eines Wertpapierkaufs dem Anleger schriftlich vorzulegen, bevor er seine Bestellung abschließt. Das führt bei stark schwankenden Kursen zu einem Zeitproblem, selbst wenn während des Telefonats eine Email- oder Faxverbindung zur Bank besteht.

Das Hauptproblem der Schutzregeln ist, dass sie kaum Unterschiede zwischen Finanzprofis, erfahrenen Privatanlegern und Börsenlaien machen und solide Papiere genauso treffen wie spekulative Finanzwetten. So blockieren Banken zahlreiche kreditwürdige Unternehmensanleihen oder kostengünstige ausländische Indexfonds, bloß weil die Emittenten kein Basisinformationsblatt geliefert haben. An heikle Optionen dagegen lassen sie Anleger leicht heran, da die Emittenten im eigenen Vertriebsinteresse dafür gesorgt haben, dass alle Formalia stimmen.

Der Anlegerschutz wird auch deshalb eher schlechter als besser, weil Banken wegen der steigenden Regulierungskosten die Wertpapierberatung einstellen und sich aus der Fläche zurückziehen. Anleger fallen daher leichter windigen Finanzvertrieblern in die Hände, die Kunden hofieren und sie direkt auf dem Wohnzimmersofa zur Unterschrift bringen. Für den grauen Kapitalmarkt mit seinen unternehmerischen Beteiligungen inklusive Totalverlustrisiko und Nachschusspflicht gilt die EU-Wertpapierrichtlinie nicht. Auch freie Finanzberater müssen sich nicht daran halten.

Banken und Anleger müssen jetzt auf ein Konsultationsverfahren hoffen, bei dem das Bundesfinanzministerium Verbesserungsvorschläge sammelt. Die sollen in einen Bericht der EU-Kommission eingehen, der allerdings erst im März 2020 vorliegen dürfte.

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