Anlegerschutz So kämpfen Aktionäre gegen Konzerne

Ab Juli werden die Rechte von Aktionären gegenüber Unternehmen gestärkt, Konzerne müssen bei kursrelevanten Informationen genauere Regeln einhalten. Welche Spielregeln gelten, was sich demnächst ändert.

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Fitschen, Jain, Deutsche Bank Quelle: dpa

Es gibt Momente, in denen Aktionäre aufatmen. Als die Deutsche Bank am 7. Juni vergangenen Jahres meldete, die Co-Vorstandschefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen müssten gehen, war das so ein Moment. Die Bank war in zahlreiche Skandale verwickelt, Jains und Fitschens Ansehen hatte gelitten, die Aktie war zum Verliererpapier verkommen. Die gute Nachricht könnte die Aktionäre am 7. Juni aber zu spät erreicht haben, meint das Aufsichtsamt BaFin. Es prüft, ob die Bank Informationspflichten gegenüber den Aktionären verletzt hat. Deutschlands größte Bank teilte mit, dass alles korrekt gelaufen sei.

Der Fall Deutsche Bank ist typisch für Konflikte zwischen Aktionären und Unternehmen. Unter den 4,4 Millionen Deutschen, die Aktien direkt halten, sind vor allem Kleinaktionäre. Sie sind der Informationspolitik des Unternehmens ausgeliefert. Insider dagegen könnten inoffizielle Quellen nutzen und Aktien kaufen oder verkaufen, bevor die Öffentlichkeit Bescheid weiß. Auch wenn Kleinaktionäre bei Übernahmen oder einem Börsenrückzug rausgedrängt wurden, konnten sie sich bisher kaum wehren oder wurden unzureichend entschädigt.

Doch von Juli dieses Jahres an stärkt der Gesetzgeber die Rechte von Aktionären und erhöht die Pflichten von Aktiengesellschaften bei kursrelevanten Informationen. Zudem haben sich im Herbst vergangenen Jahres die Spielregeln beim Börsenrückzug zugunsten der Aktionäre geändert.

Die Problemfälle der Deutschen Bank
Mai 2016Der italienische Staatsanwalt Michele Ruggiero ermittelt wegen Marktmanipulation gegen die Deutsche Bank und fünf aktuelle und ehemalige Top-Manager. Es geht um den Verkauf von italienischen Staatsanleihen im Wert von sieben Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2011. Die Deutsche Bank soll öffentlich versichert haben, dass die italienischen Staatsschulden stabil seien, gleichzeitig aber den Märkten und dem Finanzministerium in Rom verschwiegen haben, dass sie ihre eigenen Bestände drastisch abbauen werde. Quelle: REUTERS
Mai 2016Die Deutsche Bank legt ein Verfahren in den USA außergerichtlich bei. Sie zahlt 50 Millionen Dollar wegen des Vorwurfs der Manipulation des Marktindexes Isdafix. Mehrere Pensionsfonds und Kommunen hatten insgesamt 14 Banken vorgeworfen, den Wettbewerb auf dem Markt für sogenannte Zinsswaps behindert zu haben. Quelle: REUTERS
Mai 2016Die britische Finanzaufsicht FCA wirft der Deutschen Bank grobe Versäumnisse bei ihren Kontrollsystemen vor. Die Aufsicht kritisiert die Vorkehrungen des Instituts gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstöße. Diese wiesen "systematische Mängel" auf. Führungskräfte seien nicht ausreichend im Kampf gegen Finanzkriminalität engagiert. Quelle: REUTERS
28. April 2016Dieser Ärger ist hausgemacht: Georg Thoma, Leiter des Integritätsausschusses im Aufsichtsrat der Deutschen Bank, legt sein Amt nach massivem Druck seiner Kollegen nieder. Da Thoma vor allem die Aufklärung von Skandalen vorantreiben sollte, verunsichert sein Rückzug die Investoren.    Quelle: dpa
25. April 2016Ausnahmsweise mal ein juristischer Erfolg für die Bank. Das Münchner Landgericht spricht Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und vier Ex-Spitzenbanker vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs frei. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, im Zivilprozess um die Pleite des Medienunternehmers Leo Kirch gelogen zu haben. Quelle: dpa
22. April 2016Aktionärin Marita Lampatz verlangt eine umfangreiche Sonderprüfung bei der Deutschen Bank. Neben vergangenen Jahresabschlüssen soll ein externer Experte auch Schadenersatzansprüche gegen Aufsichtsratschef Paul Achleitner und andere Topmanager wegen des Libor-Zinsskandals prüfen. Über den Antrag entscheidet die Hauptversammlung am 19. Mai. Quelle: dpa
April 2016Die Veröffentlichung der „Panama Papers“ zeigt, dass rund 30 deutsche Banken in den vergangenen Jahren die Dienste der Kanzlei Mossack Fonseca genutzt und mit ihrer Hilfe Briefkastenfirmen aufgesetzt haben. Auch die Deutsche Bank ist dabei. Quelle: REUTERS

Nur wer die neuen Spielregeln kennt, kann seine Rechte als Aktionär wahren.

Übernahme: Poker um Abfindung

Wird ein Unternehmen übernommen, steht den Aktionären eine Abfindung zu, wenn:

  • dem neuen Eigentümer ein Vertrag die Gewinne und die Kontrolle über das Unternehmen zuspricht;
  • Minderheitsaktionäre zwangsweise rausgedrängt werden.

In beiden Fällen ist der Unternehmenswert für die Höhe der Abfindung entscheidend. Wie viel ein Unternehmen wert ist, ermittelt ein Wirtschaftsprüfer. Der wird zwar vom Gericht bestellt, aber meist vom Unternehmen ausgesucht. So fällt die Kalkulation des Wirtschaftsprüfers in der Regel im Sinne des Unternehmens aus. Mehr Geld gibt es für die Aktionäre oft nur vor Gericht.

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Die Gerichtsverfahren über Abfindungen nehmen zu: Waren es 2011 und 2012 bei den Landgerichten zusammen 1137 Fälle, stieg deren Zahl für 2013 bis 2014 auf 2192. In diesem Jahr stehen weitere Verfahren an, etwa bei DMG Mori Seiki und Wincor Nixdorf.

Hinter den Gerichtsverfahren stehen meist finanzstarke Aktionäre. Sie haben das Geld, sich teure Anwälte und Gutachter zu leisten. Oliver Rothley, Rechtsanwalt der Kanzlei Taylor Wessing, rechnet vor: Ein Verfahren mit 200 000 Euro Streitwert und lediglich einem Gerichtstermin koste inklusive Anwalt etwa 6000 Euro. Nicht eingerechnet sind die Kosten für eigene Gutachten. Die sind nötig, um Unternehmen Fehler nachzuweisen. „Indizien für eine Benachteiligung von Aktionären werden gut versteckt“, sagt Peter Dreier, Rechtsanwalt aus Düsseldorf.

Aktionäre billig loswerden

Bei einer Übernahme will der Hauptaktionär die übrigen Aktionäre möglichst billig loswerden. „Unternehmen versuchen häufig, ihren Wert systematisch herunterzurechnen“, sagt Martin Weimann, Rechtsanwalt aus Berlin. Mal würden zu hohe Zinssätze beim Abzinsen künftiger Erträge verwendet, mal würde die absehbare Marktentwicklung zu pessimistisch dargestellt. Zwischen dem öffentlichen Angebot des Hauptaktionärs und der Abfindung nach dem Herausdrängen der Aktionäre lägen im Schnitt etwa 20 Prozent, hat Weimann errechnet. Über die Höhe einer solchen Abfindung streiten vor dem Landgericht München I derzeit Kabel Deutschland, das von der britischen Vodafone übernommen wurde, und dessen Aktionär Elliott, ein US-Hedgefonds. Grundlage für die Abfindung ist in diesem Fall ein Vertrag zwischen Vodafone und Kabel Deutschland, der den Briten die Gewinne und die Kontrolle über ihre deutsche Tochter zusichert.

Die Gewinner in den Chef-Etagen – und die Verlierer
Anshu Jain und Jürgen Fitschen Quelle: AP
Carsten Spohr Quelle: REUTERS
Martin Winterkorn Quelle: dpa
Frank Appel Quelle: AP/dpa
Norbert Reithofer Quelle: dpa
Dieter Zetsche Quelle: REUTERS
Joe Kaeser Quelle: dpa

Der Aktienfonds Greiff Special Situations setzt auf eine höhere Abfindung. Er hält Aktien von Kabel Deutschland für sieben Millionen Euro. „Den Kursrückgang im Frühjahr haben wir genutzt, um unseren Anteil auszubauen“, sagt Volker Schilling, Vorstand bei Greiff Capital Management. Ein Aufschlag von einem Viertel auf die Abfindung sei drin. Kann ein Aktionär einen Aufschlag durchboxen, bekommen alle übrigen mehr Geld. In 70 Prozent aller Fälle spricht das Gericht den Aktionären eine höhere Abfindung zu.

Im September vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber die Regeln beim Börsenrückzug geändert: Aktionäre können nicht mehr über die Höhe der Abfindung pokern. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Oktober 2013 war dies noch möglich. Danach gab es gar keine Abfindung mehr. Folge: Die Zahl der Anträge auf einen Börsenrückzug schnellte in die Höhe. 2014 haben 40 Unternehmen ihren Rückzug von der Börse angekündigt. Zwischen 2003 und 2012, vor dem BGH-Urteil, waren es insgesamt nur 30 Unternehmen. Die Regeln beim Börsenrückzug haben sich so geändert:

Das neue Who is Who im VW-Konzern
Stefan Knirsch Quelle: Audi
Hinrich Woebcken Quelle: dpa
Neuer Generalbevollmächtigter für die Aggregate-Entwicklung: Ulrich EichhornVolkswagen hat einen neuen Koordinator für die Aggregate-Entwicklung auf Konzernebene. Der WirtschaftsWoche bestätigte Ulrich Eichhorn, dass er im Frühjahr zu VW zurückkehrt. Der 54-Jährige kommt vom Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), wo er die Verantwortung für die Bereiche Technik und Umwelt inne hatte. Zuvor war Eichhorn neun Jahre lang Entwicklungsvorstand bei der VW-Tochter Bentley. Eichhorn wird nicht Mitglied des Vorstands, sondern berichtet als Generalbevollmächtigter direkt an VW-Chef Matthias Müller – ähnlich wie der neue Chef-Stratege Thomas Sedran. Quelle: Presse
Der neue Generalbevollmächtigte für Außen- und Regierungsbeziehungen: Thomas StegEs ist kein Wechsel der Funktion, sondern der Zuordnung: Thomas Steg ist seit 2012 Generalbevollmächtigter des Volkswagen-Konzerns für Außen- und Regierungsbeziehungen. Bislang war dieser Bereich Bestandteil der Konzernkommunikation. Jetzt ist das Team um Steg als eigenständiger Bereich in das Ressort von VW-Chef Matthias Müller zugeordnet, an den Steg persönlich berichtet. Der diplomierte Sozialwissenschaftler wird zusätzlich das Thema Nachhaltigkeit verantworten. „Mit der Bündelung der Konzernzuständigkeiten und der neuen Zuordnung des Themas Nachhaltigkeit trägt Volkswagen dessen wachsendem Gewicht Rechnung“, teilte der Konzern mit. Steg begann seine berufliche Laufbahn 1986 als Redakteur der Braunschweiger Zeitung. Danach war er Pressesprecher zunächst des DGB Niedersachsen/Bremen, ab 1991 des Niedersächsischen Sozialministeriums und ab 1995 der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen. 1998 übernahm er im Bundeskanzleramt die stellvertretende Leitung des Büros von Bundeskanzler Gerhard Schröder, ab 2002 war er stellvertretender Regierungssprecher, ab 2009 selbstständiger Kommunikationsberater. Quelle: Presse
Der neue VW-Entwicklungsvorstand: Frank WelschKurz nach dem Bekanntwerden von Dieselgate wurde der Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, beurlaubt. Bei der Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember ernannte das Kontrollgremium Frank Welsch zu seinem Nachfolger. Der promovierte Maschinenbau-Ingenieur ist seit 1994 im Konzern. Über verschiedene Stationen in der Karosserie-Entwicklung, als Entwicklungsleiter in Shanghai und Leiter der Entwicklung Karosserie, Ausstattung und Sicherheit der Marke Volkswagen arbeitete er sich zum Entwicklungsvorstand von Skoda hoch. Diesen Posten hatte Welsch seit 2012 inne.Sein Vorgänger Neußer verlässt den Konzern allerdings nicht, sondern steht laut VW-Mitteilung "dem Unternehmen für eine andere Aufgabe zur Verfügung". Quelle: Volkswagen
Der neue VW-Beschaffungsvorstand: Ralf BrandstätterRalf Brandstätter wird Vorstand für Beschaffung der Marke Volkswagen. Der 47-Jährige folgt in seiner neuen Funktion auf Francisco Javier Garcia Sanz, der die Aufgabe als Markenvorstand in Personalunion zusätzlich zu seiner Funktion als Konzernvorstand für den Geschäftsbereich Beschaffung wahrgenommen hatte. In Zukunft wird Garcia Sanz zusätzlich zu seinen Aufgaben als Konzernvorstand Beschaffung die Aufarbeitung der Diesel-Thematik betreuen. Brandstätter kam 1993 in den Konzern. Seit dem ist der Wirtschaftsingenieur in verschiedensten Posten für die Beschaffung verantwortlich gewesen, zuletzt als Leiter Beschaffung neue Produktanläufe. Zwischenzeitlich war er auch Mitglied des Seat-Vorstands. Seit Oktober 2015 ist Brandstätter auch Generalbevollmächtigter der Volkswagen AG. Brandstätter berichtet wie der ebenfalls neu berufene Entwicklungschef Frank Welsch direkt an VW-Markenvorstand Herbert Diess. Quelle: Volkswagen
Neuer VW-Personalvorstand: Karlheinz BlessingMitten in der größten Krise der Konzerngeschichte bekommt Volkswagen mit dem Stahlmanager Karlheinz Blessing einen neuen Personalvorstand. Der Aufsichtsrat stimmte am 9. Dezember bei seiner Sitzung dem Vorschlag der Arbeitnehmerseite für den vakanten Spitzenposten bei Europas größtem Autobauer zu. Blessing folgt damit auf den bisherigen Personalvorstand Horst Neumann, dieser war Ende November in den Ruhestand gegangen. Der Ernennung war eine lange Suche nach einem geeigneten Kandidaten vorausgegangen. Blessing (58) ist seit 2011 Vorstandsvorsitzender der Stahlherstellers Dillinger Hütte. Zuvor war er Büroleiter des damaligen IG Metall-Vorsitzenden Franz Steinkühler und Anfang der 1990er Jahre Bundesgeschäftsführer der SPD. 1993 ersetzte er als Arbeitsdirektor bei der Dillinger Hütte Peter Hartz, der damals zu VW nach Wolfsburg ging. Blessing sei gut in der IG Metall vernetzt, habe aber auch unternehmerische Erfahrung, hieß es in den Konzernkreisen. Quelle: dpa
  • Beim Rückzug vom regulierten Markt muss der Hauptaktionär den übrigen Aktionären eine Abfindung zahlen. Diese bemisst sich nach dem Börsenkurs über sechs Monate vor Ankündigung des Börsenrückzugs.
  • Unternehmen, die den Freiverkehr verlassen, müssen Aktionäre dagegen nicht abfinden. Dies gilt etwa für die Mittelstandsbank IKB, die nur noch im Freiverkehr notiert. Ende Februar beschloss der IKB-Vorstand das Delisting. Nur bis Ende September ist die Aktie noch handelbar.

    Das neue Gesetz ermuntert Unternehmen, sich zuerst von der Börse zurückzuziehen und danach Minderheitsaktionäre rauszudrängen. Fonds werden dann schon bei Ankündigung des Delisting aussteigen, weil sie nur börsennotierte Papiere halten. Sind sie draußen, kann das Unternehmen leichter eine unattraktive Abfindung durchsetzen. Darunter leidet die Aktie. Ende Februar führte schon eine unverbindliche Erklärung des Hauptaktionärs Etihad, Air Berlin von der Börse nehmen zu wollen, zu 25 Prozent Kursverlust.

  • Eine höhere Abfindung als den Durchschnittskurs gibt es beim Börsenrückzug nur, wenn Unternehmen zuvor gegen Marktmissbrauchsregeln verstoßen haben – etwa wenn kursrelevante Nachrichten verschwiegen wurden.

Zu lang geschwiegen

Um eine kursrelevante Info geht es auch im Streit zwischen Daimler und seinen Aktionären. Jürgen Schrempp, damals Vorstandschef, hatte dem Aufsichtsrat im Mai 2005 signalisiert, dass er seinen Job aufgeben werde. Daimler informierte darüber jedoch erst Ende Juli, als die Personalie feststand.

Ehemalige Aktionäre fordern von Daimler deshalb Schadensersatz. Sie seien geschädigt, weil sie Aktien im Mai oder Juni verkauft hätten. Als Schrempps Abgang publik wurde, stieg der Aktienkurs kräftig: zwischen 26. Juli und 10. August um rund 16 Prozent.

Urteil zum Anlegerschutz

Im Mai wollten sich Daimler und die Aktionäre einigen. Noch sei ein Prozessende nicht abzusehen, sagt der Münchner Anwalt Klaus Rotter, der rund 90 Daimler-Aktionäre vertritt.

Während sich Daimler 2005 noch im gesetzlichen Graubereich bewegte, schließt das vom 3. Juli an geltende, neue EU-Recht das Zurückhalten von Informationen aus. Folgende Punkte ändern sich:

  • Auch Zwischenschritte bis zu einer kursrelevanten Entscheidung des Unternehmens müssen gemeldet werden.
  • Bei Verstößen gegen die Informationspflichten gilt eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro für einzelne Personen, etwa Vorstände. Bei Unternehmen kann die Strafe bis zu 15 Prozent des Umsatzes betragen.

Verschärfte Insiderregeln

Belege für illegale Insidergeschäfte im Fall Daimler hatte das Aufsichtsamt BaFin nicht gefunden. Die BaFin verhängte 2007 nur ein Bußgeld von 200 000 Euro wegen des zu spät gemeldeten Rücktritts von Schrempp.

Um illegale Insidergeschäfte einzudämmen, hat die EU die Regeln für Aktiendeals von Managern verschärft:

  • Manager dürfen in den 30 Tagen vor Bekanntgabe von Jahres- oder Quartalszahlen nicht mit Unternehmensaktien handeln.
  • Auch Unternehmen, die im Freiverkehr gehandelt werden, müssen künftig Aktiengeschäfte ihrer Manager melden und ein Insiderverzeichnis führen. Zu den Insidern zählen auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten.
  • Ein unzulässiges Insidergeschäft besteht schon darin, wenn ein Insider eine Order wegen einer unveröffentlichten Information storniert oder ändert.
  • Künftig ist auch der Versuch der Marktmanipulation strafbar. Es ist nicht entscheidend, ob der Kurs durch Manipulation bewegt wurde und ein Schaden entstanden ist.
Diese Wirtschaftspromis standen 2015 vor Gericht
Deutsche Bank Das wohl spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren 2015 war wohl der Deutsche-Bank-Prozess. Co-Chef Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Manager des Branchenprimus stehen seit April vor dem Landgericht München. Sie sind wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt. Sie sollen Richter betrogen haben, um die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen an den Medienunternehmer Leo Kirch zu bewahren. Fitschen sieht sich zu Unrecht verfolgt. Er habe nie gelogen oder betrogen, versicherte er vor Gericht. Auch die anderen Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Der Prozess könnte bereits im Januar 2016 zu Ende gehen. Quelle: dpa
Sal. OppenheimDer Sal.-Oppenheim-Prozess ist ein Symbol für den tiefen Fall von Edelbankern. Zwei Jahren saßen die vier Ex-Chefs der Kölner Nobelbank auf der Anklagebank. Im Juli wurden sie verurteilt, einer von ihnen soll ins Gefängnis. Die beiden bekanntesten, der Ex-Sprecher Matthias Graf von Krockow und der Erbe Christopher von Oppenheim (Foto), kamen mit Bewährungsstrafen davon. Quelle: REUTERS
Sal. OppenheimWiederum ihr ehemaliger Geschäftspartner, der Immobilienmanager Josef Esch, den viele als den eigentlichen Strippenzieher sehen, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Spitze der einst größten Privatbank Europas hatte sich nach Überzeugung des Kölner Landgerichts der gemeinschaftlich begangenen Untreue in einem besonders schwerem Fall schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und zwei der Ex-Banker haben Revision eingelegt. Quelle: dpa
PorscheDie Übernahme von Volkswagen sollte in den Jahren 2008 und 2009 das Meisterstück des damaligen Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking werden. Doch die Sache ging schief, der einstige Topmanager verlor seinen Posten. Seit November diesen Jahres muss sich der 63-Jährige vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Quelle: dpa
PorscheSowohl Wendelin Wiedeking als auch seinem Finanzvorstand Holger Härter (Foto) wird Marktmanipulation vorgeworfen. Sie sollen versucht haben, den Kurs der VW-Aktie zu beeinflussen. Quelle: REUTERS
Hanns W. FeigenUmringt von Star-Verteidigern, wie etwa Hanns W. Feigen, sitzt Wiedeking in stoischer Ruhe im Gerichtssaal. Er und Härter haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Planmäßig dauert der Prozess bis Anfang 2016. Anwalt Hanns W. Feigen stand schon Steuersünder Uli Hoeneß juristisch bei, auch der Co-Chef der Deutschen Bank Jürgen Fitschen lässt sich von ihm vertreten. Quelle: dpa
ArcandorThomas Middelhoff, der frühere Chef des Handelskonzerns Arcandor (Karstadt, Quelle, Thomas Cook), und weiteren Ex-Vorständen droht wohl im kommenden Jahr ein weiterer Strafprozess. Ermittler halten Millionen-Boni aus den Jahren 2006 bis 2009 angesichts der Firmenpleite für nicht gerechtfertigt. Die Staatsanwaltschaft Bochum habe Klage gegen Middelhoff sowie fünf weitere Ex-Vorstände und neun frühere Aufsichtsräte beim Landgericht Essen eingereicht. Der Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall und Beihilfe. Erst im vergangenen Jahr musste sich der frühere Top-Manager wegen Untreue und Steuerhinterziehung verantworten. Nach 35 Verhandlungstagen verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gegen das Urteil hat Middelhoff Revision eingelegt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Quelle: dpa

Das klingt anlegerfreundlich. In der Praxis ist es jedoch schwer, Marktmanipulation nachzuweisen. Erst kürzlich wurden der frühere Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein damaliger Finanzvorstand Holger Härter freigesprochen. Aktionäre meinten, die beiden Manager hätten ihre Absicht, Volkswagen zu übernehmen, früher melden müssen. Die Richter schmetterten die Klage jedoch wegen fehlender Beweise ab.

Auch nach neuer Rechtslage müssen Aktionäre Managern nachweisen, dass sie sich oder ihre Vertrauten durch einen Informationsvorsprung bereichert haben.

Im Fall Deutsche Bank geht es bisher um eine Ordnungswidrigkeit. Ob sich daraus Schadensersatz ableiten lässt, bleibt offen.

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