Anlegerschutz So kämpfen Aktionäre gegen Konzerne

Ab Juli werden die Rechte von Aktionären gegenüber Unternehmen gestärkt, Konzerne müssen bei kursrelevanten Informationen genauere Regeln einhalten. Welche Spielregeln gelten, was sich demnächst ändert.

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Fitschen, Jain, Deutsche Bank Quelle: dpa

Es gibt Momente, in denen Aktionäre aufatmen. Als die Deutsche Bank am 7. Juni vergangenen Jahres meldete, die Co-Vorstandschefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen müssten gehen, war das so ein Moment. Die Bank war in zahlreiche Skandale verwickelt, Jains und Fitschens Ansehen hatte gelitten, die Aktie war zum Verliererpapier verkommen. Die gute Nachricht könnte die Aktionäre am 7. Juni aber zu spät erreicht haben, meint das Aufsichtsamt BaFin. Es prüft, ob die Bank Informationspflichten gegenüber den Aktionären verletzt hat. Deutschlands größte Bank teilte mit, dass alles korrekt gelaufen sei.

Der Fall Deutsche Bank ist typisch für Konflikte zwischen Aktionären und Unternehmen. Unter den 4,4 Millionen Deutschen, die Aktien direkt halten, sind vor allem Kleinaktionäre. Sie sind der Informationspolitik des Unternehmens ausgeliefert. Insider dagegen könnten inoffizielle Quellen nutzen und Aktien kaufen oder verkaufen, bevor die Öffentlichkeit Bescheid weiß. Auch wenn Kleinaktionäre bei Übernahmen oder einem Börsenrückzug rausgedrängt wurden, konnten sie sich bisher kaum wehren oder wurden unzureichend entschädigt.

Doch von Juli dieses Jahres an stärkt der Gesetzgeber die Rechte von Aktionären und erhöht die Pflichten von Aktiengesellschaften bei kursrelevanten Informationen. Zudem haben sich im Herbst vergangenen Jahres die Spielregeln beim Börsenrückzug zugunsten der Aktionäre geändert.

Die Problemfälle der Deutschen Bank
Mai 2016Der italienische Staatsanwalt Michele Ruggiero ermittelt wegen Marktmanipulation gegen die Deutsche Bank und fünf aktuelle und ehemalige Top-Manager. Es geht um den Verkauf von italienischen Staatsanleihen im Wert von sieben Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2011. Die Deutsche Bank soll öffentlich versichert haben, dass die italienischen Staatsschulden stabil seien, gleichzeitig aber den Märkten und dem Finanzministerium in Rom verschwiegen haben, dass sie ihre eigenen Bestände drastisch abbauen werde. Quelle: REUTERS
Mai 2016Die Deutsche Bank legt ein Verfahren in den USA außergerichtlich bei. Sie zahlt 50 Millionen Dollar wegen des Vorwurfs der Manipulation des Marktindexes Isdafix. Mehrere Pensionsfonds und Kommunen hatten insgesamt 14 Banken vorgeworfen, den Wettbewerb auf dem Markt für sogenannte Zinsswaps behindert zu haben. Quelle: REUTERS
Mai 2016Die britische Finanzaufsicht FCA wirft der Deutschen Bank grobe Versäumnisse bei ihren Kontrollsystemen vor. Die Aufsicht kritisiert die Vorkehrungen des Instituts gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstöße. Diese wiesen "systematische Mängel" auf. Führungskräfte seien nicht ausreichend im Kampf gegen Finanzkriminalität engagiert. Quelle: REUTERS
28. April 2016Dieser Ärger ist hausgemacht: Georg Thoma, Leiter des Integritätsausschusses im Aufsichtsrat der Deutschen Bank, legt sein Amt nach massivem Druck seiner Kollegen nieder. Da Thoma vor allem die Aufklärung von Skandalen vorantreiben sollte, verunsichert sein Rückzug die Investoren.    Quelle: dpa
25. April 2016Ausnahmsweise mal ein juristischer Erfolg für die Bank. Das Münchner Landgericht spricht Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und vier Ex-Spitzenbanker vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs frei. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, im Zivilprozess um die Pleite des Medienunternehmers Leo Kirch gelogen zu haben. Quelle: dpa
22. April 2016Aktionärin Marita Lampatz verlangt eine umfangreiche Sonderprüfung bei der Deutschen Bank. Neben vergangenen Jahresabschlüssen soll ein externer Experte auch Schadenersatzansprüche gegen Aufsichtsratschef Paul Achleitner und andere Topmanager wegen des Libor-Zinsskandals prüfen. Über den Antrag entscheidet die Hauptversammlung am 19. Mai. Quelle: dpa
April 2016Die Veröffentlichung der „Panama Papers“ zeigt, dass rund 30 deutsche Banken in den vergangenen Jahren die Dienste der Kanzlei Mossack Fonseca genutzt und mit ihrer Hilfe Briefkastenfirmen aufgesetzt haben. Auch die Deutsche Bank ist dabei. Quelle: REUTERS

Nur wer die neuen Spielregeln kennt, kann seine Rechte als Aktionär wahren.

Übernahme: Poker um Abfindung

Wird ein Unternehmen übernommen, steht den Aktionären eine Abfindung zu, wenn:

  • dem neuen Eigentümer ein Vertrag die Gewinne und die Kontrolle über das Unternehmen zuspricht;
  • Minderheitsaktionäre zwangsweise rausgedrängt werden.

In beiden Fällen ist der Unternehmenswert für die Höhe der Abfindung entscheidend. Wie viel ein Unternehmen wert ist, ermittelt ein Wirtschaftsprüfer. Der wird zwar vom Gericht bestellt, aber meist vom Unternehmen ausgesucht. So fällt die Kalkulation des Wirtschaftsprüfers in der Regel im Sinne des Unternehmens aus. Mehr Geld gibt es für die Aktionäre oft nur vor Gericht.

Für eine größere Ansicht bitte auf die Grafik klicken.

Die Gerichtsverfahren über Abfindungen nehmen zu: Waren es 2011 und 2012 bei den Landgerichten zusammen 1137 Fälle, stieg deren Zahl für 2013 bis 2014 auf 2192. In diesem Jahr stehen weitere Verfahren an, etwa bei DMG Mori Seiki und Wincor Nixdorf.

Hinter den Gerichtsverfahren stehen meist finanzstarke Aktionäre. Sie haben das Geld, sich teure Anwälte und Gutachter zu leisten. Oliver Rothley, Rechtsanwalt der Kanzlei Taylor Wessing, rechnet vor: Ein Verfahren mit 200 000 Euro Streitwert und lediglich einem Gerichtstermin koste inklusive Anwalt etwa 6000 Euro. Nicht eingerechnet sind die Kosten für eigene Gutachten. Die sind nötig, um Unternehmen Fehler nachzuweisen. „Indizien für eine Benachteiligung von Aktionären werden gut versteckt“, sagt Peter Dreier, Rechtsanwalt aus Düsseldorf.

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