
Es gibt Momente, in denen Aktionäre aufatmen. Als die Deutsche Bank am 7. Juni vergangenen Jahres meldete, die Co-Vorstandschefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen müssten gehen, war das so ein Moment. Die Bank war in zahlreiche Skandale verwickelt, Jains und Fitschens Ansehen hatte gelitten, die Aktie war zum Verliererpapier verkommen. Die gute Nachricht könnte die Aktionäre am 7. Juni aber zu spät erreicht haben, meint das Aufsichtsamt BaFin. Es prüft, ob die Bank Informationspflichten gegenüber den Aktionären verletzt hat. Deutschlands größte Bank teilte mit, dass alles korrekt gelaufen sei.
Der Fall Deutsche Bank ist typisch für Konflikte zwischen Aktionären und Unternehmen. Unter den 4,4 Millionen Deutschen, die Aktien direkt halten, sind vor allem Kleinaktionäre. Sie sind der Informationspolitik des Unternehmens ausgeliefert. Insider dagegen könnten inoffizielle Quellen nutzen und Aktien kaufen oder verkaufen, bevor die Öffentlichkeit Bescheid weiß. Auch wenn Kleinaktionäre bei Übernahmen oder einem Börsenrückzug rausgedrängt wurden, konnten sie sich bisher kaum wehren oder wurden unzureichend entschädigt.
Doch von Juli dieses Jahres an stärkt der Gesetzgeber die Rechte von Aktionären und erhöht die Pflichten von Aktiengesellschaften bei kursrelevanten Informationen. Zudem haben sich im Herbst vergangenen Jahres die Spielregeln beim Börsenrückzug zugunsten der Aktionäre geändert.





Nur wer die neuen Spielregeln kennt, kann seine Rechte als Aktionär wahren.
Übernahme: Poker um Abfindung
Wird ein Unternehmen übernommen, steht den Aktionären eine Abfindung zu, wenn:
- dem neuen Eigentümer ein Vertrag die Gewinne und die Kontrolle über das Unternehmen zuspricht;
- Minderheitsaktionäre zwangsweise rausgedrängt werden.
In beiden Fällen ist der Unternehmenswert für die Höhe der Abfindung entscheidend. Wie viel ein Unternehmen wert ist, ermittelt ein Wirtschaftsprüfer. Der wird zwar vom Gericht bestellt, aber meist vom Unternehmen ausgesucht. So fällt die Kalkulation des Wirtschaftsprüfers in der Regel im Sinne des Unternehmens aus. Mehr Geld gibt es für die Aktionäre oft nur vor Gericht.

Hinter den Gerichtsverfahren stehen meist finanzstarke Aktionäre. Sie haben das Geld, sich teure Anwälte und Gutachter zu leisten. Oliver Rothley, Rechtsanwalt der Kanzlei Taylor Wessing, rechnet vor: Ein Verfahren mit 200 000 Euro Streitwert und lediglich einem Gerichtstermin koste inklusive Anwalt etwa 6000 Euro. Nicht eingerechnet sind die Kosten für eigene Gutachten. Die sind nötig, um Unternehmen Fehler nachzuweisen. „Indizien für eine Benachteiligung von Aktionären werden gut versteckt“, sagt Peter Dreier, Rechtsanwalt aus Düsseldorf.