Draußen tanzen die Schneeflocken, Drinnen, im Saal des Wellness-Hotels Heinz, ist die Stimmung aufgeheizt - und von Wellness keine Spur. Die Aktionäre der Softwareunternehmens IBS lassen auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Westerwald-Städtchen Höhr-Grenzhausen ordentlich Dampf ab. Siemens hat IBS übernommen und will die Firma jetzt über einen Beherrschungsvertrag integrieren. Das Abfindungsangebot von 6,90 Euro je Aktie sei „Beschiss“, poltert Investor und Vorstandsschreck Karl-Walter Freitag.
In der Mittagspause sagt eine alte Dame resignierend: „Wenn Siemens 81 Prozent an IBS hält, kann ich als Kleinaktionärin nicht viel machen.“ Ihr Tischnachbar, ein Mittvierziger mit Sportsakko und Hornbrille, widerspricht: „Wenn alle so denken, kommen wir nie auf einen grünen Zweig.“ Die alte Dame schiebt ihren Rollator Richtung Buffet, holt sich einen zweiten Nachtisch. „So kann man sich auch schadlos halten“, murmelt ihr Tischnachbar.
Das Geld ist knapper geworden, auch bei Siemens. Die Staatsschuldenkrise drückt auf die Umsätze, bis 2014 will Siemens sechs Milliarden Euro sparen.
Bessere Karten
Im Millionenpoker um Abfindungen, Insolvenzpläne und Schuldenschnitt haben Vorstände und Großinvestoren meist die besseren Karten, sie wissen mehr als der Anleger, können Anwälte und Gutachter in Stellung bringen. Doch Privatanleger sind nicht schutzlos ausgeliefert. Unternehmens müssen sich an Gesetze halten, Gerichte urteilen oft im Sinne der Anleger.
Die Machtbalance zwischen Anlegern und Emittenten wird dabei ständig neu austariert. So wurde gerade das Insolvenzrecht reformiert, was auch Konsequenzen für Anleger hat. Auch beim Aktienrecht stehen Reformen an. Gleichzeitig fällten Richter wegweisende Urteile: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Handelbarkeit von Aktien kein geschütztes Eigentumsrecht sei, das Oberlandesgericht Frankfurt stoppte einen Sanierungsplan, der Anleihesparer enteignet hätte. Anleger sollten ihre Rechte kennen – sonst geht ihnen Geld verloren, das ihnen zusteht.
Gesetzliche Regeln
Es ist ein ungleicher Kampf: Siemens gegen eine Hand voll IBS-Kleinaktionäre. Dennoch muss sich der Weltkonzern an die gesetzlichen Regeln halten. Kein Minderheitsaktionäre ist gezwungen, dass Angebot des Mehrheitsaktionärs anzunehmen. Bei IBS lehnten acht Prozent der Aktionäre 6,90 Euro als zu wenig ab. Ihnen bleibt noch, vor Gericht zu gehen und in einem Spruchverfahren eine höhere Abfindung zu erkämpfen.
Die Chancen auf einen Nachschlag sind gut. Nach einer Studie des Münchner Rechtsanwalts Dirk Lorenz führten 76 Prozent der 2009 bis 2011 abgeschlossenen Spruchverfahren zu einer höheren Abfindung (siehe Grafik).
Wer sich nicht wehrt, schaut zu, wie andere den Schnitt machen. Als sich die EnBW-Tochter Salamander 2004 vom Stuttgarter Parkhausbetreiber Apcoa Parking trennte, zahlte Aufkäufer Investcorp 270 Millionen Euro an die Aktionäre. Den Deal hatte Ex-Karstadt-Chef Thomas Middelhoff, damals noch bei Investcorp, eingefädelt. 2007 konnte Investcorp Apcoa für 850 Millionen Euro an die französische Eurazeo weiterreichen.