Ausländische Aktien So gelingt die Steuererstattung für Dividenden aus dem Ausland

Wer in ausländische Unternehmen investiert, erhält oft deutlich weniger Dividende als erwartet – wegen hoher Quellensteuern im Ausland. Wie Anleger ihr Geld vom ausländischen Finanzamt zurückholen.

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Ausländische Dividendenaktien sind sehr beliebt. Doch oft verzichten Anleger darauf, sich die darauf erhobenen Steuern zurückzuholen. Quelle: Fotolia

Wer als deutscher Anleger spanische Aktien kauft, der sollte sich für eine herbe Enttäuschung wappnen: Am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung, dann wenn die Ausschüttungen an Aktionäre überwiesen werden, landet hierzulande auf dem Konto nur gut die Hälfte der Dividende. Denn Spanien zwackt eine Quellensteuer von 21 Prozent ab – und danach berechnet die hiesige Bank noch mal 26,4 Prozent Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag obendrauf. Das gilt zumindest, wenn der Sparerfreibetrag von 801 Euro (1602 Euro für Ehepaare) ausgeschöpft ist. Von 1000 Euro Dividende kommen dann gerade mal 526 Euro an. Noch weniger ist es bei Kirchenmitgliedern, bei denen deutsche Banken zudem rund 20 Euro Kirchensteuer abzwacken.

Auch bei Aktien aus anderen Ländern drohen hohe Abzüge. Einen großen Teil davon können sich Anleger zwar erstatten lassen. Doch viele machen das nicht: Laut einer Studie der britischen Beratungsfirma Goal Group verzichten deutsche Investoren auf Rückforderungen von 691 Millionen Euro, die ihnen aus internationalen Kapitalanlagen – vor allem Aktien – zustehen. Pro Jahr. „Anleger verschenken erhebliche Summen“, sagt Ellen Ashauer-Moll, Steuerexpertin bei Rödl & Partner in Regensburg. Aber wie hoch sind die Abzüge? Und wie holen Anleger ihr Geld zurück?

Last bleibt gleich hoch

Das Prinzip ist einfach: Fast alle Länder ziehen von Dividenden, die Unternehmen zahlen, eine Quellensteuer ab. Der Satz beträgt bis zu 35 Prozent. Die deutsche Depotbank, bei der die Nettodividende des Anlegers eingeht, darf danach aber maximal 15 Prozent Quellensteuer von der deutschen Abgeltungsteuer abziehen. Kein Problem gibt’s damit bei Quellensteuern bis 15 Prozent (siehe Tabelle): Bei einer 1000-Euro-Dividende berücksichtigt die hiesige Bank die 150 Euro, die bereits im Ausland abgezwackt wurden. Statt der eigentlich fälligen 264 Euro (25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli) zahlen Anleger dann nur noch 114 Euro Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus. „Die Steuerlast ist dann genauso hoch wie bei deutschen Dividenden“, sagt Jochen Busch, Partner bei Baker Tilly Roelfs in München. In Ländern mit höheren Quellensteuern sind dagegen Rückholaktionen nötig – und oft müssen Anleger selbst aktiv werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. „Etliche Banken bieten diesen Service nicht an“, sagt Ashauer-Moll von Rödl. Besonders wichtig oder problematisch sind Rückholaktionen in folgenden Ländern:

Spanien

Auf den ersten Blick ist die Iberische Halbinsel ein Paradies für Kleinanleger. Denn sie können sich die 21-prozentige Quellensteuer auf Dividenden von bis zu 1500 Euro pro Jahr in voller Höhe erstatten lassen. Das Problem: Wegen der großzügigen Erstattungsregeln ist es deutschen Banken untersagt, spanische Quellensteuern automatisch auf die Abgeltungsteuer anzurechnen. Sonst besteht die Gefahr, dass die spanische Steuer die Abgeltungsteuer mindert, obwohl sich Anleger das Geld auf der Iberischen Halbinsel erstatten lassen. Das Anrechnungsverbot ist der Grund dafür, warum von Dividenden aus Spanien nur etwas mehr als die Hälfte übrig bleibt. Umso wichtiger ist es, sich das Geld auch tatsächlich in Spanien erstatten zu lassen.

Die Schweiz als Vorbild für Europa

Norwegen

Auch die norwegischen Gesetze sehen großzügige Steuererstattungen vor, weshalb die dortige 25-prozentige Quellensteuer ebenfalls nicht mal zum Teil von der deutschen Abgeltungsteuer abgezogen wird. Damit kommt bei deutschen Aktionären weniger als die Hälfte der Dividende von norwegischen Unternehmen an. Wer also etwa die Aktie des norwegischen Öl- und Gasförderers Statoil hält, bekommt zunächst nicht eine Dividendenrendite von aktuell rund 5,0, sondern von nur knapp 2,5 Prozent. Dass Norwegen trotzdem weniger Unmut unter Investoren auslöst als Spanien, liegt am vergleichsweise unkomplizierten Erstattungsverfahren: Ein formloser Brief an die zuständige Behörde genügt: The Central Office – Foreign Tax Affairs (Sentralskattekontoret for Utenlandssaker), PO Box 8031, N 4068 Stavanger. Anleger dürfen auch auf Deutsch schreiben. Allerdings müssen sie neben einer Kopie der Dividendenabrechnung auch eine „Ansässigkeitsbescheinigung“ beifügen, die deutsche Finanzämter erteilen.

Frankreich

Bei Dividenden französischer Konzerne ziehen deutsche Banken zwar die maximal möglichen 15 Prozent von der Abgeltungsteuer ab. Doch den Rest der 21-prozentigen französischen Quellensteuer zurückzuholen ist für Privatanleger nahezu unmöglich.

Denn die Franzosen fordern in Erstattungsanträgen eine Bestätigung der Bank, die für den Einbehalt der französischen Quellensteuer zuständig war. „Unserer Erfahrung nach bekommen Privatanleger diese Bestätigung nicht, weil sie kein Kunde dieser Bank sind“, so Ashauer-Moll. Wenn die Depotbank eines Anlegers die Erstattung beantragt, funktioniert das dagegen – untereinander kooperieren Geldhäuser bereitwilliger. Viele Banken bieten diesen Service jedoch nicht an, andere berechnen relativ hohe Gebühren. „Das lohnt sich wegen sechs Prozent Quellensteuer häufig nicht“, sagt Ashauer-Moll. Immerhin: Anleger können französischen Unternehmen vor der Dividenden- ausschüttung eine „Wohnsitzbescheinigung“ vorlegen. Dann werden nur die – hierzulande verrechenbaren – 15 Prozent abgezogen. Das dafür nötige „Formular 5000“ und Hinweise zum Erstattungsverfahren gibt’s auf der Web-Seite www.steuerliches-info-center.de in der Rubrik „Ausländische Formulare“/„Quellensteuern“.

Dort finden Anleger auch für zahlreiche andere Länder Formulare und Erläuterungen zum Erstattungsverfahren.

Wer sich damit beschäftigt, stellt schnell fest: Es ist in der Regel kein Hexenwerk, sich sein Geld zurückzuholen. Dies ist vier Jahre lang rückwirkend möglich; die Frist beginnt am Tag der Ausschüttung.

Allerdings müssen Anleger bisweilen Geduld haben. Italien (Quellensteuer: 20 Prozent) etwa braucht oft mehrere Jahre für die Steuererstattung.

Schnelle Schweizer

Deutlich schneller sind die Schweizer, die mit 35 Prozent besonders kräftig hinlangen. „Sie erstatten die Quellensteuer aber in der Regel binnen weniger Monate“, sagt Busch von Baker Tilly Roelfs. Damit sind die Eidgenossen im Vergleich zu vielen EU-Staaten vorbildlich. Nach Ansicht von Rödl-Expertin Ashauer-Moll müsste es aber gerade innerhalb der EU einfacher und schneller gehen. „Die jetzige Rechtslage führt zu erheblichen Verzögerungen und schreckt viele ausländische Anleger ab, Erstattungen zu beantragen“, sagt sie. Das sei EU-rechtlich fragwürdig.

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