BAföG-Ratgeber Clever rechnen mit dem neuen BAföG

Erstsemesterbegrüßung zum Wintersemester 2019/20 an der Universität Köln Quelle: imago images

Beim BAföG für Studierende hat sich zum laufenden Wintersemester viel getan: Mehr Berechtigte, mehr Geld, weniger Rückzahlung – zumindest für einige. Wie sich das auswirkt und wann die vorzeitige Rückzahlung lohnt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Studieren ist für viele junge Menschen ein Kraftakt: Studiengebühren, teure Fachbücher, hohe Mieten in vielen Uni-Städten, auch Mobilität und Lebensunterhalt sind kostspielig. Ohne gut betuchte Eltern ist ein Studium daher für viele schlicht eine Finanzierungsfrage. Staatliche Zuschüsse und Kredite aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sollen allen Abiturienten eine Hochschulausbildung ermöglichen – unabhängig vom finanziellen Hintergrund.

Wer bereits BAföG erhält oder für das kommende Sommersemester beantragt, darf sich auf höhere Fördersätze, mehr Zuschüsse und verbesserte Rückzahlungsbedingungen freuen. Denn seit dem 1. August 2019 gilt die jüngste – und lange überfällige – BAföG-Reform. Das novellierte Bundesausbildungsförderungsgesetz schreibt einerseits sofortige Änderungen als auch zusätzliche Neuerungen für 2020 und 2021 fest.

Was wie Mildtätigkeit für die Studenten aussehen mag, ist der Tatsache geschuldet, dass BAföG-Novellen in aller Regel der Entwicklung von Einkommen, Inflation und insbesondere der Mieten in den Uni-Städten weit hinterherlaufen. Die nun mit der Reform erfolgte Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge sollte das nachholen. Auch Erhöhungen für 2020 und 2021 wurden damit bereits verabschiedet. Zeit also, zu prüfen, wie sich das neue BAföG auf Bedarfssätze und Pauschalen sowie den Kreis der Bezugsberechtigten durch die neuen Freibeträge und Regeländerungen verändert hat, worauf es beim BAföG-Antrag ankommt und warum die Rückzahlung des staatlichen Darlehens zwar monatlich teurer, unter dem Strich aber für viele günstiger und bequemer wird.

Achim Meyer auf der Heyde ist verhalten optimistisch, was den Effekt der BAföG-Novelle angeht. „Wir hoffen, dass es einen leichten Anstieg bei den BAföG-Empfängern gibt. Wären die Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge nicht auf drei Jahre verteilt worden, würde die Novelle sicher mehr bewirken“, sagt der Generalsekretär der Deutschen Studentenwerke, die in 15 Bundesländern die BAföG-Ämter betreiben. Das hätten die Erfahrungen mit den – relativ seltenen – BAföG-Anpassungen der vergangenen zwei Jahrzehnte gezeigt.

Dass Studenten heute wesentlich mehr Geld benötigen, liegt vor allem an den gestiegenen und immer weiter steigenden Wohnkosten, insbesondere in den Uni-Städten. „Der Anstieg der Mieten führt dazu, dass vor allem Studenten in den Anfangssemestern im Durchschnitt deutlich mehr Miete zahlen als ältere Semester. Die leiden seltener unter Mieterhöhungen“, erklärt Meyer auf der Heyde. Immerhin hat die Regierung die BAföG-Wohnpauschale – also unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe – aufgrund der angespannten Mietmärkte zum vergangenen Wintersemester von 250 auf 325 Euro erhöht. Ginge es allerdings nach den Unterhaltsansprüchen von Kindern im Studium nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, müssten Eltern 375 Euro aufbringen, heißt es bei den Deutschen Studentenwerken. Daran gemessen wäre auch die neue Wohnpauschale noch eher knapp bemessen.

Auch Grundbedarf und die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden angehoben, so dass die maximale Förderhöhe für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen und sich selbst krankenversichern müssen, von 735 auf 853 Euro angehoben wurde. Zum Wintersemester 2020/21 steigt der Höchstsatz dann erneut leicht auf 861 Euro.

Seit dem Rekordjahr 2012 ist die Zahl der BAföG-Empfänger von 671.000 auf 518.000 zurückgegangen, Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor. 2018 erhielten 18 Prozent der Studierenden BAföG, im Durchschnitt 493 Euro monatlich. Ob die BAföG-Reform die Zahl der geförderten Studenten wieder nach oben treibt, wird erst die nächste amtliche Statistik im August 2020 zeigen.

Den Grund für den starken Rückgang sieht Meyer auf der Heyde vor allem in den allzu zögerlichen BAföG-Anpassungen der vergangenen Jahre. So wäre die Anpassung von 2016 nach sechs Jahren Stillstand zu spät erfolgt und zu gering ausgefallen, so dass der Rückgang bei den BAföG-Empfängern lediglich gebremst, aber nicht umgekehrt wurde. „Damals waren die Einkommen stark gestiegen. Weil aber die Elternfreibeträge nicht nach oben angepasst wurden, erfüllten immer weniger Studierende die Bedingungen für eine Förderung.“ Die jüngste BAföG-Novelle soll nun den Kreis der Förderungsberechtigten wieder ausdehnen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%