Beschwerden bei der BaFin Der Kampf gegen Falschberatung ist noch nicht vorbei

Trotz Beratungsprotokoll und mehr Transparenz häufen sich Beschwerden über schlechte Anlageberatung. Daran dürfte auch ein neues Gesetz nichts ändern, nach dem Banken mehr Provisionen offenlegen müssen.

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Zehn wichtige Tipps fürs Geldanlagegespräch
Ein Mann hält eine Check-Liste in den Händen Quelle: Fotolia
Staßenschilder warnen Fußgänger vor herabfallenden Steinen Quelle: dpa
Alternativen einfordernOft präsentieren Berater ihren Kunden nur ein Produkt – nach dem Motto „Das habe ich nur für Sie ausgewählt“. Nicht selten sind das die Produkte, für die der Berater die höchste Provision bekommt, aber eben nicht die für den Kunden passenden Anlagen. Sparer sollten unbedingt Alternativen einfordern, um vergleichen zu können. Genauso ist es wichtig, nicht nur eine Bank nach guten Anlagen zu fragen. Gehen Sie lieber zu mehreren Geldinstituten und vergleichen die Angebote. Quelle: Fotolia
Eine Dame in einem Beratungsgespräch Quelle: Fotolia
Ein Mann schaut durch eine Lupe Quelle: Fotolia
KostenrechnungHohe Gebühren fallen auch dann an, wenn der Kunde nicht in Wertpapiere investiert. Bei Bausparverträgen etwa verlangen Banken in der Regel einen Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr. Anleger sollten eine genaue Übersicht einfordern, auf der alle anfallenden Gebühren und Provisionen aufgeführt sind. Wer ein kompliziertes Produkt wie einen Bausparvertrag nicht braucht, sollte sich nicht scheuen, nach einfacheren Anlagen wie einem Banksparplan zu fragen. Quelle: Fotolia
Ein Beratungsgespräch Quelle: Fotolia

Mit viel Werbung und Qualitätsofferten wollen Banken in Deutschland zeigen, dass sie die Beratung ihrer Kunden ernst nehmen. Denn Kunden sind skeptisch geworden, spätestens während der Finanzkrise wurde klar, dass viele Banken ihren Kunden Anlageprodukte verkauft haben, die überhaupt nicht zu deren Bedürfnissen passten - aber dem Bankberater im Gegenzug hohe Provisionen einbrachten.

Zwar gibt es seit November 2012 ein neues Gesetz gegen schlechte Beratung. Offenbar ist das Problem damit aber nicht gelöst. Die "Welt am Sonntag" meldete, dass sich seit in Kraft treten des Gesetzes bereits über 16.000 Bankkunden über die Beratung ihres Geldinstituts beschwert hätten. Allein in diesem Jahr seien bereits über 4200 Beschwerden eingegangen, wie die Finanzaufsicht BaFin mitteilte.

Dabei sollte das Gesetz mit dem schwierigen Namen "Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" Anleger hierzulande besser vor Falschberatung schützen. Dafür mussten auch die Banken ihre in der Beratung tätigen Mitarbeiter der BaFin nennen. Knapp 160.000 Bankberater sind in dem Register der BaFin erfasst.

Die Geldinstitute verweisen dagegen auf die relativen Zahlen. Auf etwa 10.000 Anlageberatungen käme lediglich eine Beschwerde. Die Aufsicht dagegen warnt davor, die Zahl der Beschwerden mit der tatsächlichen Zahl der Verstöße gleichzusetzen, da nicht jede Falschberatung gleich zu einer Beschwerde bei der Aufsicht führe. Erst bei umfangreicher Falschberatung kann die BaFin einschreiten und darf Bußgelder verhängen.

Grundsätzlich wird immer deutlicher, dass sowohl das Gesetz als auch das in diesem Zusammenhang eingeführte Beratungsprotokoll das Grundproblem nicht ändert. Zwar müssen die Berater im Protokoll das Gespräch dokumentieren und vor allem die Risikobereitschaft des Kunden herausfinden. Ob die wenigen Ankreuzfragen allerdings ausreichen, ist fraglich. Denn Umfragen zeigen, dass das Protokoll gerade bei den Kunden schlecht ankommt, statt einer Hilfe wird es vielmehr als bürokratischer Aufwand wahrgenommen.

Grund für den meisten Ärger ist das Provisionsmodell. Nicht der Kunde bezahlt den Berater für gute Beratung, sondern die Fondsgesellschaften und Versicherungen belohnen den Berater für einen Verkauf mit einer Provision. Ein fragwürdiges Anreizsystem. Doch das Provisionsmodell ist umstritten. Ab dem ersten August müssen Banken ihre Kunden ungefragt über alle Provisionen aufklären, die sie selber beim Verkauf von Kapitalanlagen bekommen. Dazu zählen auch sogenannte Innenprovisionen, die Anbieter von Finanzprodukten versteckt aus dem Anlagebetrag des Kunden zahlen. Bisher galt eine so umfassende Auskunftspflicht nur unter bestimmten Umständen.

Damit profitieren zwar die Anleger, weil Banken ihre Entscheidungen und die Provisionen transparenter offenlegen müssen. Abzuwarten bleibt, welche Schlupflöcher sich Banken suchen werden, um das Gesetz zu umfahren. So geschehen bei allen bisherigen Urteilen, die der Bundesgerichtshof (BGH) zu Innenprovisionen und Rückvergütungen erlassen hat. "Die Banken redeten sich damit heraus, sie hätten beim Verschweigen von Innenprovisionen aufgrund eines „unvermeidbaren Rechtsirrtums“ gehandelt und damit ohne Verschulden", sagt Anlegeranwalt Marc Gericke von der Siegburger Kanzlei Göddecke. Teilweise seien die Banker mit dieser Ausrede tatsächlich durchgekommen.

Zu hoffen ist also, dass die neuen Urteile Klarheit schaffen und für mehr Transparenz bei der Bankberatung sorgen. Ob das allerdings auch die Zahl der Beschwerden reduzieren wird, bleibt fraglich.

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