Collective Action Clause Anleihen mit integriertem Gläubigerverzicht

Die Bundesregierung hat erstmals eine Anleihe mit Enteignungsklausel herausgegeben. Seit Januar müssen Bondkäufer diese Klausel hinnehmen. Im Falle einer Staatspleite ist das Geld futsch. Davon sind auch Besitzer von Lebensversicherungen betroffen.

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Entwicklung der Staatanleihen in der Schuldenkrise
Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe seit Januar 2010 Quelle: Bloomberg
Bundesanleihen USA Quelle: Bloomberg
Staatsanleihen Griechenland Quelle: Bloomberg
Bundesanleihen Portugal Quelle: Bloomberg
Bundesanleihen Irland Quelle: Bloomberg
Bundesanleihen Italien Quelle: Bloomberg
Bundesanleihen Spanien Quelle: Bloomberg

Am Mittwoch hat Deutschland neue Bundesobligationen mit fünfjähriger Laufzeit auf den Markt geworfen. Trotz seines Status als "sicherer Hafen" muss die Bundesregierung ihren Gläubigern etwas höhere Zinsen bieten: Die durchschnittliche Rendite stieg im Vergleich zu einer Auktion Ende November um 0,12 Punkte auf 0,53 Prozent. Im längeren Vergleich kann sich Deutschland aber immer noch ungewöhnlich günstig refinanzieren. Mit den Schuldtiteln nahm der Bund unmittelbar knapp 4,1 Milliarden Euro auf.

Das besondere an der ausgegebenen Anleihe ist, dass sie die erste ausgegebene Obligation ist, die mit dem integrierten Gläubigerverzicht daher kommt. Seit Januar 2013 enthalten nämlich alle neu ausgegebenen europäischen Anleihen, deren Laufzeit die zwölf Monate überschreitet, eine sogenannte "Umschuldungsklausel", etwas weniger poetisch könnte man auch von einer Enteignungsklausel sprechen. Die Collective Action Clause (CAC), auf die sich die Euroländer vor gut einem Jahr geeinigt haben, soll es überschuldeten Staaten möglich machen, die Rückzahlung an die Gläubiger zu verhindern.

Wie die Collective Action Clause funktioniert

Jetzt ist, zumindest bei Deutschland, der Zahlungsausfall relativ unwahrscheinlich - bei der Griechenlandumschuldung hätte die Klausel dem Pleitestaat aber einige durchwachte Nächte erspart. Die CAC besagt, dass die Vertragsbedingungen einer Anleihe neu bestimmt werden können, wenn 75 Prozent der Anleihebesitzer dem zustimmen.

Warum die Klausel auch Kleinsparer trifft

Das heißt, sie können sowohl die ursprünglich festgelegte Laufzeit, als auch Nennwert oder Verzinsung des Papieres verändern. Laufzeitverkürzungen sowie Erhöhungen von Zins und Rendite sind dabei natürlich nicht geplant.

Prinzipiell könnte man meinen, dass die CAC nur die wenigsten betrifft, schließlich investiert "Otto Normalverbraucher" nicht in Staatsanleihen. Allerdings dürfen Anbieter von Renten- und Lebensversicherungen ihr Geld nicht in jede Zockerbude investieren, sondern müssen auf sichere Anleihen - mit derzeit katastrophaler Rendite - setzen. Fällt nun auch das Investment eines Versicherers der Enteignungsklausel zum Opfer, kommt das auch beim Sparer an, dessen Lebens- oder Rentenversicherung mit den Zinsen der Staatsanleihen refinanziert wird.

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