Craftbrauerei BrewDog Roulette für Anleger

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Keine Zockerei mit Aktien

Kaum, dass sie am 30. November ihren Plan der Wett-Aktien offenbarten, mussten sie nur wenige Tage später bereits alle Informationen dazu von der Website nehmen. „Die verantwortlichen Kräfte scheinen vom Glücksspiel nicht so begeistert zu sein wie wir“, schreiben sie dort in einem kurzen Kommentar. Mehr Informationen erhalten Anleger seitdem nicht.

„Das größte Problem dieses Angebots dürfte sein, dass es nicht den Glücksspielgesetzen der einzelnen US-Bundesstaaten entspricht“, sagt John Basnage, Partner der Kanzlei Hogan Lovells in London, der auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Denn Glücksspiel ist nicht in allen Staaten legal. 

In Ohio und Delaware, der Geschäftsadresse und dem Firmensitz von BrewDog in den USA, ist Glücksspiel zwar erlaubt. Da die Aktienplatzierung aber an Anleger in allen US-Staaten gerichtet ist (und auch an Anleger außerhalb der USA),  denkt Basnage, dass es zu umständlich war,  alle Glücksspielgesetze in Betracht zu ziehen und das Angebot darauf anzupassen.

Entsprechende Rechtsberatung in jedem einzelnen US-Staat wäre teuer und zeitaufwändig gewesen: Die Kosten hätten schnell eine Million Dollar erreichen können und der Zeitaufwand für die Prüfung der Wett-Aktion hätte den Start der Wett-Aktion womöglich verzögert.

Weder die US-Finanzaufsicht SEC noch BrewDog selbst wollten sich auf Nachfrage äußern, warum ihr Roulette-Projekt zurückgezogen werden mussten. Basnage hält es für wahrscheinlich, dass Behörden eines Bundesstaates intervenierten, in dem Glücksspiel nicht erlaubt ist. Auch die SEC könnte Bedenken geäußert haben.

Maximal 50 Millionen Dollar wollte BrewDog mit der Platzierung einnehmen, um seine Aktivitäten in den USA aufzubauen. Und die Finanzierungsrunde in den USA hat BrewDog bitter nötig.

 

Zwar wuchsen die Bierumsätze des Unternehmens auf dem Heimatmarkt in Großbritannien mit 68 Prozent im Jahr 2015 auf umgerechnet 61 Millionen Euro deutlich. Der Wachstumstrend über die letzten fünf Jahre zeigt aber bereits nach unten.  Und auf dem weltweit wichtigsten Craftbeer-Markt in den USA machte BrewDog bislang nur Umsätze, die mit 765.000 Pfund vernachlässigbar waren.

Im August genehmigte die SEC das Prospekt für die Privatplatzierung. Doch darin schrieb BrewDog nichts darüber, dass sie diese Aktien anschließend im Kasino setzen wollte. „Ich halte es für wahrscheinlich, dass aus Sicht der SEC ein solches Angebot im Wertpapierprospekt offenbart werden sollte“, sagt Basnage.

„Nicht nur die Auswirkungen für Anleger sollten dort auftauchen, sondern auch die rechtliche Risiken und Unsicherheiten. Dieses Angebot ist eine völlige Neuheit, ungewöhnlich und innovativ“, sagt Basnage. „Allerdings ist es kaum zu erkennen, welcher Nutzen sich für das Unternehmen daraus ergeben sollte – bis auf den Werbeeffekt, den eine solche Idee auslöst.“  

Noch können Anleger die neuen BrewDog-Aktien in den USA zeichnen, die Zeichnungsphase endet Mitte Januar 2017. „Es ist nicht abzusehen,  wie die Wette oder ihre Untersagung die Platzierung beeinflusst“, sagt Basnage. „Theoretisch könnte die SEC die Platzierung noch stoppen, die sie im August bereits genehmigt hatte."

Jeder Anleger sollte für das Roulette-Spiel für seine Aktien bestimmen können, ob sie auf Rot oder Schwarz gesetzt werden sollten. Basnage findet es problematisch, dass hierbei nicht eine Stimme je Aktie gezählt hätte, sondern lediglich eine Stimme pro Person.

Doch allein das aus dem Vertragstext für die Wette herauszulesen, den BrewDog seinen Anlegern vorsetzt, ist eine Herausforderung. „Es sieht so aus, als hätte man versucht mit dem Vertragstext alle Eventualitäten abzudecken. Die Klauseln sind nicht einfach zu lesen, sehr weit gefasst und sie lassen BrewDog umfassende Interpretationsfreiheit.“

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