Cum-Ex-Geschäfte Umstrittene Steuertricks könnten für Depotbanken teuer werden

Die Dividenden-Steuertricks von Investoren könnten laut einem Gutachten auch für Depotbanken ein teures Nachspiel haben. Aus Expertensicht sind sie verpflichtet, für doppelte Steuerbescheinigungen zu haften.

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Die sogenannten Cum-Ex-Deals könnten Depotbanken teuer zu stehen kommen. Quelle: dpa

Der Milliarden-Skandal um die rechtlich umstrittenen Dividenden-Steuertricks in- und ausländischer Investoren in Deutschland hat für etliche Banken möglicherwiese ein finanzielles Nachspiel. In einem am Donnerstag bekanntgewordenen Gutachten für den "Cum-Ex"-Untersuchungsausschuss des Bundestages werden auch Depotbanken ins Visier genommen, die nur indirekt an Karussell-Geschäften mit Aktien um den Dividendenstichtag beteiligt waren.

Aus Sicht des Mannheimer Steuerprofessors Christoph Spengel müssen sie für doppelte Steuerbescheinigungen haften, mit denen sich die "Cum-Ex-"Investoren nur einmal abgeführte Steuern mehrfach erstatten ließen. Das gelte auch, wenn sie selbst nichts davon wussten.

"Sollte der Fiskus seine Ansprüche in dieser Hinsicht kompromisslos durchsetzen, könnte dies einige Depotbanken in finanzielle Schwierigkeiten bringen", heißt in dem Gutachten, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte

Spengel ist Professor für Betriebswirtschaft und Steuern an der Universität Mannheim. Selbst wenn die Depotbanken, die die Aktienbestände ihrer Kunden nur verwalten, die "Cum-Ex"-Geschäfte nicht erkannt hätten, hafteten sie dem Fiskus gegenüber für den entstandenen Steuerschaden. Der wird von Experten auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Die "Cum-Ex"-Deals waren erst 2012 vom Bundestag gestoppt worden. In Deutschland laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen die Beteiligten, denen teils bandenmäßige Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Im Kern liefen "Cum-Ex"-Geschäfte so: Aktien mit (lateinisch: "Cum") Dividendenanspruch wurden einem Käufer zwar vor dem Auszahlungstag zugesagt und in sein Aktiendepot eingebucht, vom Verkäufer aber erst danach - ohne Anspruch auf die Dividende ("Ex") – an der Börse besorgt und an den Käufer geliefert. Durch solche Leerverkäufe entstand auf dem Papier der Eindruck, die Aktie habe zum Zeitpunkt der Ausschüttung zwei Besitzer gehabt. Beide ließen sich dann die – nur einmal – von der Aktiengesellschaft selbst vorab einbehaltene Kapitalertragsteuer erstatten.

Spengel zufolge waren solche "Cum-Ex"-Deals zum Schaden der Steuerzahler zu jedem Zeitpunkt illegal. Diese Auffassung wird auch vom Bundesfinanzministerium geteilt. Dagegen argumentieren die "Cum-Ex"-Akteure, es habe sich um ein legales Geschäft gehandelt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Dem Gutachten zufolge müssten konsequenterweise auch die Depotbanken der Käufer in Regress genommen worden: Denn diese stellten bis 2012 die zweite – falsche – Steuerbescheinigung aus. "Der Fiskus ist gehalten, die Banken auch in Anspruch zu nehmen", so Spengel: "Das könnte angesichts der finanziellen Größenordnungen für die Banken gravierende Auswirkungen haben."

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