
Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Dispozinsen und Risiken beim Abschluss von Immobilienkrediten geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, der vor allem intensivere Information und Beratung zum Ziel hat. Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft. Die aktuellen Zinssätze müssen gut sichtbar im Internet veröffentlicht werden.
„Hierdurch versetzen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage, die Zinssätze schnell und einfach miteinander vergleichen zu können“, sagte Verbraucherminister Heiko Maas (SPD). „Damit machen wir es den Banken schwerer, unangemessen hohe Dispozinsen zu verlangen.“
So sieht das Sparpotenzial bei der Dispo-Ablösung in den einzelnen Bundesländern aus
Baden-Württemberg
Durchschnittlicher Zinssatz bei Ratenkrediten: 2,74 Prozent
Durchschnittliche Ersparnis durch Dispo-Ablösung: 366 Euro
Thüringen
Durchschnittlicher Zinssatz bei Ratenkrediten: 2,81 Prozent
Durchschnittliche Ersparnis durch Dispo-Ablösung: 363 Euro
Nordrhein-Westfalen
Durchschnittlicher Zinssatz bei Ratenkrediten: 2,82 Prozent
Durchschnittliche Ersparnis durch Dispo-Ablösung: 362 Euro
Hamburg
Durchschnittlicher Zinssatz bei Ratenkrediten: 3,28 Prozent
Durchschnittliche Ersparnis durch Dispo-Ablösung: 341 Euro
Saarland
Durchschnittlicher Zinssatz bei Ratenkrediten: 3,29 Prozent
Durchschnittliche Ersparnis durch Dispo-Ablösung: 341 Euro
Bremen
Durchschnittlicher Zinssatz bei Ratenkrediten: 3,31 Prozent
Durchschnittliche Ersparnis durch Dispo-Ablösung: 340 Euro
Verbraucherschützer fordern seit längerem, die Zinssätze gesetzlich zu „deckeln“, also eine maximal zulässige Höhe vorzugeben. So weit sollen die neuen Regeln nun aber nicht gehen.
Inhaber eines Girokontos können dieses normalerweise bis zu einer vertraglich festgelegten Summe überziehen. Für diesen Dispokredit berechnen Banken und Sparkassen aber Zinsen, die meist höher sind als bei anderen Kreditformen. Das kann schnell zur Belastung werden.
Der Gesetzentwurf verpflichtet außerdem Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Eine Kopplung mit anderen Finanzprodukten ist nur noch in bestimmten Fällen erlaubt. Auch die Anforderungen an die Vermittler von Darlehen sollen verschärft werden. Maas sagte, die Inanspruchnahme eines Kredits sei oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. „Mit den neuen Regelungen wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor möglichen Fehlentscheidungen schützen“, betonte der Minister.