
Die Kundeneinlagen bei Banken, Sparkassen und Volksbanken sollen besser gegen Pleiten abgesichert werden. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern den Entwurf für ein neues Einlagensicherungsgesetz, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird.
Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Allerdings wird die Auszahlungsfrist für die Entschädigung ab dem 31. Mai 2016 mit einem Schlag von 20 auf sieben Arbeitstage verkürzt. Auf die in der EU-Richtlinie erlaubte stufenweise Verkürzung dieser Frist binnen zehn Jahren will die Bundesregierung verzichten.
Außerdem wird für besonders schutzwürdige Einlagen ein Schutzschirm von bis zu 500.000 Euro eingeführt. Dieser deckt zum Beispiel Erlöse aus dem Verkauf einer privaten Immobilie ab. Die deutschen Einlagensicherungssysteme müssen außerdem ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aufbauen, um für Insolvenzen von Geldinstituten besser gerüstet zu sein.
In Deutschland gibt es zwei gesetzliche Entschädigungs-Einrichtungen, jeweils für die privaten und für die öffentlichen Banken. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken waren bisher von der Zuordnung zu diesen Einlagensicherungssystemen befreit.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Diese Sonderregelung fällt mit der neuen EU-Richtlinie fort. Allerdings können sie ihre bestehenden verbundinternen Schutzschirme als Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen.