Erbschaften Das dicke Geschäft mit den toten Konten

Schatzsuche im Stammbau: Banken beuten Tausende Konten aus, die längst verwaist sind und auf denen Milliardenwerte schlummern. Erbenermittler wie Sybille Wolf-Mohr spüren die Nachkommen auf.

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Erbenermittlerin Sybille Wolf-Mohr Quelle: Matthias Ferdinand Döring

Otto Beier ist einer ihrer schwierigsten Fälle. In einer schlichten grauen Pappmappe steckt seine Vergangenheit. Papiere, Dokumente und Notizen, zusammengehalten von einem beigen Stoffgurt. Sybille Wolf-Mohr rollt einen meterlangen Stammbaum auf dem Schreibtisch aus. Sechs DIN-A4-Seiten hat sie hintereinander geklebt. Viele Rechtecke mit Namen, durch Linien verbunden. Im Zentrum, rot unterlegt, Otto Beier, der natürlich anders hieß.

Sechs Jahre hat Wolf-Mohr, schlichte weiße Bluse, enge Jeans, auffällige Brille, an dem Stammbaum gepuzzelt. Sie ist Erbenermittlerin, für ihre Kunden sucht sie auf der ganzen Welt nach Nachfahren. Oft findet sie die in der dritten und vierten Generation, 20 Erben seien keine Seltenheit, erzählt die zierliche Bankkauffrau, deren feine Lachfältchen davon zeugen, dass ihr Job nicht so tod-trist ist, wie es scheint. Im Regal hinter ihr stapeln sich die grauen Pappmappen mit den Fällen.

Otto Beier war alleinstehend und kinderlos, hatte aber über zahlreiche Geschwister seiner Eltern diverse Cousinen und Cousins, die ihrerseits viele Kinder bekommen haben. Einer dieser Cousins sitzt nach Otto Beiers Ableben in Wolf-Mohrs Büro in Iffezheim, einem kleinen Ort bei Baden-Baden. Seine Vermutung: Beier habe mehrere Immobilien und ein größeres Bankvermögen hinterlassen. Wo genau, das wisse er nicht. Auch nicht, wer neben ihm noch erbberechtigt sei. Aber ohne seine Miterben darf sich der Cousin bei den Banken nicht auf die Suche nach dem vermuteten Vermögen machen. „Diese Fälle sind gar nicht so selten“, sagt Wolf-Mohr. Oft wüssten Verwandte gar nicht, dass sie erbberechtigt sind. Oder könnten nicht alle Erben ausfindig machen.

Es sind Stammbäume wie der von Otto Beier, die erklären, warum deutsche Banken und Sparkassen in ihren Verzeichnissen teilweise Hunderttausende Sparbücher, Konten und Depots haben, auf denen nichts mehr passiert. Vergessene Konten ohne Ein- oder Auszahlungen, Depots, in denen das letzte Wertpapier vor vielen Jahren gehandelt wurde. Totes Vermögen, weil es keine direkten Erben gibt. Als nachrichtenlos werden diese Konten bezeichnet, wenn über ein paar Jahre kein Kontakt zum Besitzer besteht und Post als unzustellbar wieder bei der Bank landet.

Schätzungen gehen schon heute davon aus, dass in Deutschland zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf solchen Konten schlummern. Die Wahrheit dürfte irgendwo dazwischen liegen. Weil immer mehr Menschen ihre Konten online führen und sie den Wohnort häufiger wechseln, dürften in den nächsten Jahren noch viel mehr Konten nachrichtenlos werden. Allein bei der Sparkasse Dortmund ist die Zahl der nachrichtenlosen Konten seit Anfang 2016 um 50.000 auf insgesamt 250.000 gewachsen. Exakte Zahlen für alle Banken gibt es nicht, das Geld wird dem Wirtschaftskreislauf unbemerkt entzogen. Es ist Vermögen, über das viele Banken lieber nicht reden wollen – weil sie daran verdienen.

Provisionen auch nach dem Ableben

Eingeweihte berichten von Depots, bei denen längst klar war, dass der Inhaber verstorben war. Die Bank verdiente weiter Geld daran, etwa Provisionen. „Wenn wir noch Erträge brauchten, haben wir die eben umgeschichtet und noch ein paar Wertpapiere hin- und hergehandelt“, berichtet ein Insider. Auch wenn es sich dabei um Einzelfälle handeln dürfte, erlaubt das Regelwerk der Banken derartige Depotumschichtungen. „Wenn der Kontakt zum Kunden abbricht, werden Wertpapierdepots von den Banken auf Basis der bisherigen Anlageentscheidungen weitergeführt“, sagt Thorsten Höche, Chefjustiziar des Bundesverbands deutscher Banken. So handhabt es auch die Commerzbank. „Konten und Depots werden grundsätzlich so geführt, wie mit dem Kunden vereinbart“, heißt es bei Deutschlands zweitgrößter Privatbank.

Doppelte Ausnutzung der vergessenen Konten

Einige Banken nutzen das Geschäft mit den vergessenen Konten der Toten gleich doppelt. Zum einen können sie deren Spareinlagen in Form von Krediten weiterreichen – ein gewinnbringendes Geschäft, zumindest in normalen Zeiten, in denen Bankeinlagen nicht mit Strafzinsen belastet werden. Zudem lassen einige Institute die Kontogebühren scheinbar endlos weiterlaufen. Die Ostsächsische Sparkasse Dresden etwa kassiert Gebühren, solange das Konto existiert. „Grundsätzlich führen wir die Konten unbegrenzt fort.“ Erst wenn das Konto ins Minus rutscht, kündigt es die Sparkasse.

Die Sparkasse Köln-Bonn löst Girokonten mit einem Guthaben von weniger als 500 Euro nach einer gewissen Zeit auf, hält das Geld aber weiter vor. Andere Banken geben an, das Vermögen von nachrichtenlosen Konten nach einer bestimmten Zeit auf einen gesonderten Server zu buchen, der Bankenverband nennt das „Sammelkonto“.

Gemein ist allen nur, dass sie die Guthaben der Verstorbenen wenigstens 30 Jahre aufheben. Normalerweise könnten Erben noch nach Jahrzehnten den Spargroschen von der lange verstorbenen Großtante einfordern – wenn sie denn wüssten, dass er existiert.

Was die Deutschen mit ihrem Erbe machen
Kleinere und größere AnschaffungenWozu sollen die geerbten Millionen auf dem Konto versauern, wenn man sich doch beispielsweise solch eine Luxusjacht damit kaufen kann? Genau so denken 39 Prozent der Deutschen – zumindest geben sie an, ihr Erbe für kleinere und größere Anschaffungen zu verwenden. In Sachsen sind die Menschen besonders kauffreudig, denn hier verwendet jeder Zweite sein Erbe für eine Anschaffung. In Hessen setzt man hingegen eher auf Sparsamkeit – nur etwa jeder dritte Hesse verwendet sein Erbe für kleinere oder größere Anschaffungen. Quelle: dpa
SparfüchseFast jeder fünfte Deutsche ist ein Sparfuchs und gibt das geerbte Geld nicht sofort aus. Rund 17 Prozent der von der Quirin Privatbank befragten Personen gaben an, ihr geerbtes Bankguthaben bei einer anderen Bank angelegt zu haben. Zwölf Prozent der Befragten beließen das Guthaben bei der ursprünglichen Bank. Quelle: dpa
ImmobilienWas würden Sie tun, wenn sie ein Schlösschen wie dieses erben würden? Für 14 Prozent der Befragten wäre ein sofortiger Verkauf die einzige Antwort auf diese Frage. Und nur neun Prozent der Befragten gaben an, in geerbtem Immobilienbesitz zu wohnen. Am verkaufsfreudigen sind die Bremer – hier gaben 27 Prozent der Befragten an, geerbten Immobilienbesitz verkauft zu haben. Bei den Bewohnern von geerbtem Immobilienbesitz sind die Baden-Württemberger mit 14 Prozent Spitzenreiter. Quelle: dpa
Aktien und WertpapiereFünf Prozent der Deutschen gaben bei der Befragung durch die Quirin Privatbank an, geerbte Aktien oder Wertpapiere behalten zu haben. Warum auch nicht – vielleicht war der Ur-Opa einer der ersten Aktionäre eines heutigen Weltkonzerns. Da könnte sich der Erhalt der bunten Papiere durchaus lohnen. Quelle: dpa
Rente und LebensversicherungGerade einmal drei Prozent der Deutschen haben ihr Erbe in eine Renten- oder Lebensversicherung investiert. In Sachsen-Anhalt kann sich nahezu niemand für diese Art des Investments begeistern, in Mecklenburg-Vorpommern immerhin sechs Prozent. Quelle: dpa
Rente und LebensversicherungLediglich zwei Prozent der Befragten gaben an, mit ihrem Erbe soziale Zwecke unterstützt oder Teile des Geldes gespendet zu haben. Auf immerhin vier Prozent kommen Bayern und Bremen, Schlusslichter mit einem Prozent sind Baden-Württemberg und Berlin. Quelle: dpa
Was kommt nach der Erbschaft?Sie haben es geschafft und Opas Ferrari steht nun endlich in der Garage – doch was kommt jetzt? Fast jeder zweite Deutsche fühlt sich nicht ausreichend zum Thema Erben und Vererben informiert. Der größte Informationsbedarf besteht demnach in den Bereichen Steuern und Testament, aber auch bei den Notar-Pflichten ist sich jeder Vierte unsicher. Quelle: dpa

Stochern in der Grauzone

Wie verbreitet ist das Phänomen? Die WirtschaftsWoche hat die größten deutschen Banken und Sparkassen nach ihren nachrichtenlosen Konten und deren Volumen gefragt und höchst unterschiedliche Antworten bekommen. Die Sparkasse Nürnberg etwa hat rund 140.000 unbewegte Sparkonten mit einem Volumen von vier Millionen Euro angesammelt. Die Stuttgarter Volksbank hat angeblich gar keine: „Wir durchsuchen die Todesanzeigen in den örtlichen Medien und die Sterbefallmeldungen des Standesamts“, heißt es dort. Diese würden dann mit den Kundendaten verglichen.

Die meisten Institute geben an, schlicht nicht zu wissen, wie viele unbewegte Konten sie führen. „Zu Anzahl und Volumen unbewegter Sparkonten liegen uns keine belastbaren Auswertungen vor“, erklärt die Kreissparkasse Köln. Gleiches berichten die Sparda-Bank Hessen und die Sparkasse Pforzheim Calw, selbst die Commerzbank gibt an, keine Statistik über umsatzlose Konten zu führen. Bei der Deutschen Bank heißt es, nachrichtenlose Konten und Depots seien relativ selten, da die Berater regelmäßig Kontakt mit den Kunden hätten und schon früh Vollmachten für den Todesfall erstellt würden. Die Beraterin einer großen Sparkasse erklärt, sie habe etwa 1500 Kunden in ihrer Kartei. Die forste sie etwa einmal jährlich durch. „Wen ich länger nicht gesehen habe, den rufe ich an.“

Das tun die Mitarbeiter der Onlinebanken in der Regel nicht. Sie bestreiten aber, dass sie den Kontakt zum Kunden schneller verlieren als klassische Institute mit ihren Beratern. Oft komme die Nachricht über den Tod eines Kunden von der Schufa, erklärt die Deutsche Kreditbank (DKB). Weil EC- und Kreditkarten regelmäßig ausgetauscht werden, kämen auch Direktbanken immer wieder per Post mit ihren Kunden in Kontakt. „In der digitalen Welt finden Banken sogar mehr Spuren über ihre Kunden“, sagt Bankenverbandsjustiziar Höche.

Keine Zahlen, keine festen Regeln: Im Umgang mit nachrichtenlosen Konten scheinen die Banken, sonst an allen Ecken und Enden streng reguliert, weitgehend frei. Selbst die Bonner Finanzaufsicht BaFin macht keine Vorgaben, wie mit solchen Konten zu verfahren ist.

Meldepflicht für Banken

Vereinzelt versuchen Politiker, Licht ins Dunkel zu bringen. Allen voran der ehemalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Der Sozialdemokrat polterte, Banken würden sich mit Geld bereichern, welches ihnen nicht zustehe. Er fordert deshalb ein öffentliches Register, in dem Banken und Sparkassen die entsprechenden Konten und Depots melden müssen. Auch die Grünen-Politikerin Nicole Maisch setzt sich dafür ein. „Es braucht eine Datengrundlage, um beurteilen zu können, ob Maßnahmen zur Verringerung des Problems notwendig sind“, sagt die Bundestagsabgeordnete.

Rechtsanwalt Alexander Knauss von der Bonner Kanzlei Meyer-Köring fordert dagegen, den automatischen Kontenabruf durch die BaFin auf Erbfälle auszuweiten. „Dann könnten Erben die zum Nachlass gehörenden Konten auf einfache Weise ermitteln“, sagt der Erbrechtsexperte. Bisher wusste die Bankenlobby jegliche Forderungen aber geschickt zu ersticken. Mit solchen Registern würde nur ein neues „Daten-Sammelbecken“ geschaffen, heißt es in einem Schreiben der regionalen Sparkassenverbände an das NRW-Finanzministerium. Zudem müssten auch Kreditinstitute Todesfälle in ihrer Kundschaft an die zuständigen Stellen melden.

Andere europäische Länder haben dagegen längst öffentliche Register eingeführt (siehe Grafik). Seit Anfang 2015 sind Banken in der Schweiz verpflichtet, einmal jährlich Daten von Konten zu melden, die seit 60 Jahren kontaktlos sind und deren Vermögen mehr als 500 Schweizer Franken beträgt. Rund 3700 Namen finden sich aktuell auf der Liste, laut Schweizer Bankiervereinigung fand sich in den vergangenen anderthalb Jahren immerhin zu rund jedem 20. Konto ein Erbe. So eine Mindestmeldegrenze wäre auch in Deutschland denkbar. Nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen und vor der Bundestagswahl in vier Wochen sind aber zunächst mal alle offiziellen Bemühungen um mehr Transparenz zum Erliegen gekommen. Aus NRW heißt es allerdings, man suche mit allen Beteiligten nach Lösungsansätzen.

Checkliste: So finden Erben Schweizer Konten

Dabei gilt: Auch wenn Deutschlands heimliche Vermögen nicht mit denen des einstigen Nummernkontoparadieses Schweiz vergleichbar sein dürften, hätte der deutsche Fiskus ein triftiges Interesse daran, die versickernden Milliarden sichtbar zu machen, denn wenn sich tatsächlich Erben finden, kassiert er Steuern, von Cousins oder Cousinen zum Beispiel schon 30 Prozent bei Erbschaften über mehr als 20 000 Euro. Findet also Ermittlerin Wolf-Mohr die Häuser und Konten von Otto Beier und gehen sie an dessen Vetter, verdient Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dabei kräftig mit.

Das gilt auch für Wolf-Mohr selbst. Erbenermittler kassieren in der Regel einen zweistelligen Prozentsatz des aufgetriebenen Erbes. Wolf-Mohr macht keinen Hehl daraus, dass auch sie von einem öffentlichen Register profitieren dürfte. Denn nur wer weiß, dass es was zu erben gibt, investiert womöglich auch das Geld in die Suche der Miterbenden.

Cash nur gegen Erbschein

Erst wenn alle Erben aufgetrieben sind, können Hinterbliebene wie der Cousin von Otto Beier einen Erbschein beantragen. Ohne diesen rücken die Banken das Vermögen nicht raus. Um die zu finden, arbeitet sich Wolf-Mohr durch Archive. Seit 29 Jahren ist sie Erbenermittlerin, schon ihr Vater suchte nach Nachkommen von Verstorbenen. Bei ihrem Trip in Otto Beiers Vergangenheit ging sie schrittweise vor, fand Urkunden am Sterbeort der Mutter, durchforstete Kirchenbücher und Zeitungsarchive, sichtete alte Adressbücher. Auch alte Sterbeurkunden geben ihr Hinweise auf Verwandtschaftsverhältnisse. Beiers Eltern hatten beide zahlreiche Geschwister mit noch mehr Kindern.

Das Problem: Viele von Beiers Verwandten stammen aus Königsberg in Ostpreußen, dem heutigen russischen Kaliningrad. Für Nachforschungen ein besonders schwieriges Pflaster, die meisten Unterlagen wurden im Krieg vernichtet.

Puzzlearbeit für Hinterbliebene

Erst wenn alle Erben aufgefunden sind, sei es von einem vom Gericht eingesetzten Nachlasspfleger, sei es vom Erbenermittler, wird ein Erbschein beantragt. Danach kommt die Bank ins Spiel. Wissen Erben nicht, bei welchem Institut das Vermögen des Verstorbenen lagert, können sie bei den Bankenverbänden nachfragen. Allzu viel dürfte dabei aber nicht herauskommen. Beim Bundesverband deutscher Banken können Erben in maximal drei Bundesländern suchen lassen. „Wir prüfen, das Suchverfahren auf alle Bundesländer auszuweiten“, so der Verband auf Nachfrage. Der Verband Öffentlicher Banken (VÖB), in dem beispielsweise die Landesbanken organisiert sind, hat die Suche dagegen vor Kurzem ganz eingestellt. Zu aufwendig, heißt es in einem Brief des Verbands an Justizminister Heiko Maas.

Selbst wenn alle Konten bekannt und alle Erben gefunden sind, können sich die Nachkommen das Geld aber nicht direkt überweisen lassen. „Banken machen es den Erben teilweise sehr schwer“, sagt Wolf-Mohr. Die Commerzbank etwa verlange zumeist eine durch die eigenen Filialmitarbeiter beglaubigte Kopie des Personalausweises. Wer sich die Beglaubigung bei einer anderen Bank organisiert hat, werde abgewiesen. In Fällen wie dem von Otto Beier, bei dem rund 20 Erben aus dem In- und Ausland zunächst ihre Unterlagen beglaubigen lassen müssen, können so Monate verstreichen.

Einige stille Schätze werden wohl auch mithilfe eines Registers nicht zu heben sein. „Manchmal taucht das Vermögen nur durch Zufall wieder auf“, berichtet Erbenermittlerin Wolf-Mohr. So auch in einem Fall in Nordrhein-Westfalen. Ein Nachlassverwalter fand in einem Altenheim Bankunterlagen und fragte dort nach den Konten einer verstorbenen Dame. Die Bank erinnerte sich an die Kundin, er erhielt eine Auflistung mit ihren Konten und Depots. Ein Schließfach war nicht darunter.

So viele Deutsche erben mehr als 100.000 Euro

Was der Nachlassverwalter nicht wusste: Die Filiale, bei der die Verstorbene ihr Geld verwahrte, musste erst kürzlich schließen. Die Konten wurden fortan von einer neuen Filiale geführt, ebenso die Schließfächer. Unter den Augen eines Notars wurden die Schließfächer im Keller ausgebaut und mit großem Aufwand in die neue Filiale transportiert. Auch das Schließfach der Verstorbenen wechselte vorschriftsmäßig seinen Standort.

Verloren ging es erst, als die Mitarbeiter der neuen Filiale die Namen der Schließfachbesitzer in ihr System übertrugen. Ein Buchstabendreher im komplizierten Nachnamen der Dame reichte aus, um die Verbindung zwischen Schließfach und Verstorbener zu kappen. Erst viel später bemerkten die Banker durch Zufall den Fehler. Die Erben der Verstorbenen dürften sich über die zutage tretenden Goldmünzen im Wert von 50 000 Euro umso mehr gefreut haben.

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