Die Kunden des Fondshauses German Film Productions (GFP) sind Kummer gewohnt. Doch jetzt kommt es noch dicker: Anleger der GFP-Fonds II und III, die Filme wie „Hui Buh, das Schlossgespenst“ mit Michael „Bully“ Herbig oder „Zwei zum Fressen gern“ mit Christian Tramitz finanzierten, sollen erneut Geld überweisen – obwohl ihr Investment über zehn Jahre zurückliegt.
Es geht um 4,5 Prozent ihrer „Kommanditeinlage“, wie aus einem Schreiben der Fondsgeschäftsführer hervorgeht, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Viele Anleger müssen Tausende Euro nachzahlen – ohne Aussicht, davon viel zu haben.
Mit den neuen Forderungen schreibt GFP das jüngste Kapitel der an Pleiten, Pech und Pannen ohnehin nicht armen Geschichte rund um geschlossene Filmfonds. In der Boomphase zwischen 1998 und 2005 hatten sie laut Zahlen des Analysehauses Feri insgesamt mehr als zwölf Milliarden Euro eingesammelt. Mit dem Geld wollten die Fonds die Produktion einzelner Filme sicherstellen. Im Gegenzug sollten die Anleger am späteren Einspielergebnis, also den Einnahmen in Kinos, über DVD- und Fernsehverwertung, beteiligt werden.
Steuervorteile verloren, Erträge schwach
Doch von Anfang an stand die Rechnung für Anleger auf wackligen Beinen. Bei vielen Modellen spielte es kaum eine Rolle, ob nachhaltige Erträge erzielbar waren: Anleger hatten es allein auf hohe Steuervorteile abgesehen. Ihre Investition ließ sich steuerlich als Anfangsverlust mit anderen Einkünften verrechnen. Das sollte oft Steuerrückzahlungen von fast der Hälfte der investierten Summe bringen. Vor allem Freiberufler vom Zahnarzt bis zum Anwalt setzten auf Filmfonds und schoben so – mit Gruß vom deutschen Steuerzahler – die US-Filmindustrie an. Rund 80 Prozent der Gelder flossen in die USA, wo sie mit ungläubigem Achselzucken als „stupid german money“ gerne genommen wurden.
Es kam, wie es kommen musste. Wer sich bei der Geldanlage auf den deutschen Fiskus verlässt, der ist oft verlassen. 2005 verschärfte die Bundesregierung die Steuergesetze und stoppte so für die Zukunft das Spiel mit den Anfangsverlusten. In der Folge wurden kaum noch Filmfonds aufgelegt. In etlichen Fällen – zum Beispiel bei Fonds der großen Anbieter Apollomedia, Equity Pictures oder Cinerenta – haben Finanzämter aber auch für frühere Fonds nachträglich die hohen Steuervorteile aberkannt.
Besonders eklatant war der Fall des Marktführers VIP aus München, der für seine zwei größten Fonds in den Jahren 2003 und 2004 fast 700 Millionen Euro bei rund 11.000 Anlegern eingesammelt hatte. Auch hier erkannte der Fiskus Steuervorteile ab, weil die VIP-Verantwortlichen rechtliche Vorgaben nicht eingehalten hatten. Der Bundesgerichtshof verdonnerte Gründer und Firmenchef Andreas Schmid deshalb 2007 sogar zu sechs Jahren Gefängnis – wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Aus der Filmverwertung selbst sprang bei den meisten Fonds noch weniger heraus als versprochen. Heute wären die Anleger daher froh, sie hätten ihr Geld nur an der Kinokasse, nicht auch noch in den Filmfonds gelassen. Viele haben ihr Investment abgeschrieben und wollen sich damit nicht mehr befassen. Ein neuer Fehler: Nicht nur, dass das letzte Wort in Steuerfragen noch nicht überall gesprochen ist; zahlreiche Finanzgerichtsprozesse laufen noch. Auch die aktuellen Geldforderungen sollten die Anleger aufschrecken, denn sie stehen teils juristisch auf dünner Grundlage. Doch zur Rebellion sind die Filmfondsanleger offenbar nicht mehr bereit und geben – anders als im Hollywood-Streifen – einem Happy End in aussichtsloser Lage keine Chance mehr.