Filmfonds Die Anleger verschlafen das Endspiel

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Geschäftsführer lassen Fonds möglichst lange laufen

Betroffene Anleger zweifeln jedoch, ob die Prozesse wirklich notwendig und aussichtsreich sind. Viele hegen den Verdacht, dass es den Geschäftsführern – in der Regel Manager der Fondsgesellschaft – vielmehr darum geht, den Fonds möglichst lange laufen zu lassen, um Jahr für Jahr hohe Gebühren für die Geschäftsführung einzustreichen. „Dabei geht es teilweise um sechsstellige Beträge pro Jahr, die auch nach Ende der avisierten Laufzeit weiter fließen“, berichtet Gericke. „Das birgt die Gefahr, dass Geschäftsführer die Abwicklung eines Fonds mit möglicherweise aussichtslosen Prozessen in die Länge ziehen und auf diese Weise das verbleibende Kapital verpulvern.“ Schließlich hält sich die Arbeit in Grenzen, weil die Fonds nicht mehr investieren und auch die Verwertung der Filmrechte meist schon abgeschlossen ist.

Auch GFP-Anleger sind misstrauisch. „Es gab bereits mehrere Gelegenheiten, den Rechtsstreit um die Odeon-Aktien per Vergleich zu beenden“, sagt ein Investor, der den Fondsgeschäftsführern Sturheit vorwirft. Die wiederum betonen in ihrem Brief, dass es darum gehe, „den Besitz der Aktien zu sichern“ und „einen werthaltigen Vermögensgegenstand zu erhalten“. Wer richtig liegt, ist von außen kaum zu beurteilen.

Das Leben der Filmsfonds verlängert

Bei erheblichen Interessenkollisionen, sagt Rechtsanwalt Gericke, könne eine Insolvenz manchmal sogar die bessere Lösung sein. Anleger können dann zwar einfacher zu Nachzahlungen gezwungen werden – haben dafür aber in aller Regel größere Gewissheit, dass der Fonds keine unnötigen Ausgaben mehr produziert und dass der Betrieb möglichst schnell eingestellt werden kann.

Sicher: Um den Interessenkonflikt aufzulösen und selbst zu entscheiden, ob sie weiter prozessieren, könnten Anleger von Filmfonds auch ihre Geschäftsführer kurzerhand abwählen. Doch es ist schwierig, dafür Mehrheiten zu schmieden. „Viele Anleger kümmern sich nicht um ihr Investment und beteiligen sich nicht an Abstimmungen“, sagt Gericke. Formale Mitspracherechte laufen deshalb meist de facto ins Leere.

Rebellion und Frustration

Wie schwierig Rebellionen sind, zeigt der Fall des ApolloProScreen, der von 2003 an Filme wie „Even Money“ – auf Deutsch: „Tödlicher Einsatz“ – mit Kim Basinger finanzierte. Die rund 1700 Anleger des Münchner Fondshauses haben gemeinsam rund 70 Millionen Euro investiert – und 13 Jahre später eine Leidensgeschichte hinter sich, die selbst unter den Filmfonds ihresgleichen sucht.

So blieben zunächst die Ausschüttungen mit insgesamt nur 10,5 Prozent weit unter Plan. Vor drei Jahren forderte der Fonds dann „ausstehende Einlagen“ in Höhe von 30 Prozent der Beteiligung ein, um Umsatzsteuerschulden zu begleichen. Und 2015 strich das Finanzamt auch noch einen großen Teil der Steuervorteile.

Die Anleger waren daher mit horrenden Steuernachforderungen konfrontiert. Obendrauf kamen sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr. So musste ein Rentner aus Bayern, der 60.000 Euro aus einer Abfindung investiert hatte, erst 30.000 Euro nachzahlen – und zwei Jahre später 51.000 Euro ans Finanzamt überweisen.

Kein Happy End

Trotz des Desasters und hoher jährlicher Geschäftsführerhonorare scheiterten jedoch bislang sämtliche Versuche der Anleger, das Ruder zu übernehmen. Zwar stellte das Oberlandesgericht München vor gut einem Jahr im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung klar, dass die Geschäftsführer verpflichtet sind, die Adressen sämtlicher Anleger an einen kritischen Gesellschafter rauszurücken. Das ermöglichte eine direkte Kontaktaufnahme. Doch bislang versickerten sämtliche Bemühungen im Sand. „Viele sehen keinen Sinn darin, sich noch zu engagieren“, sagt ein frustrierter Anleger.

Selbst ein kleines Happy End scheint den Anlegern also nicht vergönnt zu sein.

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