Finanzberater Transparenz oder Provisionsverbot?

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Markttransparenz ist wichtig

Eine Hand mit Geld Quelle: Fotolia

Abweichend vom alten Plan der Kommission  soll es für die Verbraucher nur mehr Transparenz geben: Berater sollen vor Vertragsabschluss deutlich machen müssen, in wessen Auftrag sie den Kunden beraten und wie hoch die Provision für das jeweilige Produkt ausfällt. Um die Qualität der Anlageberatung zu verbessern, so Ferber, sei es zweitrangig, "ob ich zu einem Bankberater gehe, den ich indirekt über Provisionen bezahle, oder zu einem Honorarberater." Für eine fundierte Anlageentscheidung durch den Kunden sei vielmehr die Markttransparenz entscheidend. Damit übernimmt Ferber auch die Position der Banken. Auf Anfrage von WirtschaftsWoche Online teilte der Bundesverband der Banken mit: "Der Bankenverband bevorzugt die in Deutschland bereits gesetzlich geregelte Lösung. Danach muss die Bank bei der Beratung offenlegen, dass sie derartige Zahlungen erhält und auch die Höhe angeben. Der Kunde soll vor Abschluss eines Wertpapiergeschäfts wissen, dass die Bank auch ein eigenes Interesse hat. Der Interessenkonflikt wird hier durch Transparenz und nicht durch ein Verbot gelöst."

Zur Transparenz gehöre auch die vollständige Offenlegung der Kosten von Anlageprodukten, so Ferber. Nur dann gebe es auch keinen wesentlichen Unterschied mehr zwischen Honorar- und Bankberatung, argumentierte auch Gerhard Hofmann vom Bundesverband der deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken (BVR). Dem neuen Entwurf zufolge soll es genügen, wenn die Vermittler ihre Kunden über die Provisionen und die Beschränkung der Produktvielfalt hinweisen. Allerdings scheint es höchst fraglich, ob die Berater bereits im Beratungsgespräch - etwa bei der Vorauswahl empfohlener Anlageprodukte - sämtliche Provisionszahlungen offenlegt oder letztlich nur für das Produkt, das der Kunde schließlich haben will.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen gibt sich hingegen enttäuscht. "Für uns sind Provisionen mit einer unabhängigen Finanzberatung nicht zu vereinbaren", zitiert das Handelsblatt Verbraucherschützerin Dorothea Mohn. Bei den Kritikern des neuen Entwurfs herrscht die Überzeugung, dass Provisionszahlungen eine Anlageberatung im Sinne des Kunden verhindern und Produktempfehlungen und -verkäufe immer wieder auf das finanzielle Eigeninteresse der Berater zurückgehen.

Unaufhaltsamer Trend

Dass das von EU-Kommissar Michel Barnier im vergangenen Oktober groß angekündigte generelle Provisionsverbot nun doch nicht kommen soll, ist nicht nur für die Verbraucherschützer überraschend. Denn in anderen Ländern sind Politiker längst von den Vorteilen eines Provisionsverbotes überzeugt. Großbritannien und die Niederlande haben die Einführung eines Provisionsverbotes mit Gültigkeit ab 2013 bereits beschlossen.

Der Verband der Versicherungskonzerne in den Niederlanden war es sogar selbst, der das Provisionsverbot für Versicherungsvermittler vorschlug, weil das Provisionsmodell immer auch Interessenkonflikte mit sich brächte. Niederländer zahlen ihren Finanzberatern somit ab dem Jahreswechsel ein Honorar – so wie einem Anwalt oder Heilpraktiker.

Die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen wies zudem bereits Ende April darauf hin, dass in Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Litauen und der Schweiz ebenso wie in Großbritannien und den Niederlanden ein Provisionsverbot existiert oder in Vorbereitung ist. Daher sei kaum damit zu rechnen, dass sich dieser Trend in Europa aufhalten lässt. In Finnland etwa habe das Provisionsverbot dazu geführt, dass die unabhängigen Vermittler ihre Marktstellung gegenüber den an Versicherungen gebundenen Vermittlern deutlich stärken konnten.

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