Finanzberater Transparenz oder Provisionsverbot?

Die EU will Vermittler von Anlageprodukten strenger regulieren. Ein Provisionsverbot ist zwar vom Tisch. Doch in Europas Staaten sind weiter uneins, ob mehr Transparenz Verbraucher vor Falschberatung schützt.

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Ein Beratungsgespräch Quelle: Fotolia

Seit den herben Verlusten, die viele Privatanleger durch die Pleite der einst schillernden Großbank Lehman Brothers erlitten, stehen Vermittler von Geldanlageprodukten unter Generalverdacht: Sie sollen Produkte nur wegen ihrer hohen Provisionen empfehlen. Fallbeispiele, in denen Produkte angepriesen wurden, die weder zum Bedarf noch zur Risikoneigung des Kunden passen, gab es zuhauf. Der Ruf nach strengeren Regeln für Finanzberater und verbessertem Verbraucherschutz sorgte sowohl in den nationalen Parlamenten, auf Ebene der Europäischen Union und sogar auf den G20-Gipfeln für langwierige und kontrovers geführte Debatten.

Aber bislang wurde nur wenig beschlossen und noch weniger umgesetzt. Das soll sich in diesem Jahr ändern. Viele neue Regeln und Vorschriften sind in Vorbereitung. Für besondere Unruhe hat der Plan der EU-Kommission gesorgt, ein generelles Provisionsverbot einzuführen.

Der Entwurf vom Oktober 2011 für die Reform der Vermittlerrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (Mifid) sah vor, dass eine Anlageberatung nur dann als unabhängig von den Produktanbietern gilt, wenn der Berater ausschließlich vom Kunden bezahlt wird. Das wäre eine Steilvorlage für den noch kleinen, aber wachsenden Markt der Honorarberatungen, die nur einen Stundensatz, aber keinerlei Provisionen oder Rückvergütungen von den Produktanbietern erhalten.

Alles soll anders kommen

In Deutschland ist jedoch die unabhängige Anlageberatung auf Provisionsbasis noch immer vorherrschend. Nach der etwas ungenauen Definition der EU-Kommission wären somit die Berater, die für die Vermittlung eine Provision kassieren, als abhängig zu bezeichnen – auch wenn sie viele Produkte von unterschiedlichen Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften vermitteln. In der Branche werden derlei Vermittler als Mehrfachagenten bezeichnet.

Besonders betroffen hätte die Vorschrift die schätzungsweise 300.000 Anlageberater der Banken sowie einige der großen Finanzvertriebe wie DVAG oder AWD. Das Etikett der Unabhängigkeit hätten sich dann nur noch Honorarberater anheften können. Aber jetzt soll doch alles anders kommen.

Verbraucherschützer und Honorarberater jubelten bereits, die Verbandsspitzen der Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister waren schockiert. Jetzt kippt die Stimmung in den beiden Lagern. Dem zuständigen Berichterstatter im EU-Parlament Markus Ferber zufolge ist das generelle Provisionsverbot aus dem Entwurf für Mifid II verschwunden. Ferber ist als CSU-Europaparlamentarier der zuständige Verhandlungsführer zu dem Plan der Kommission.

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