Frustrierter Bankkunde Wie ein Fremdwährungskredit zum teuren Streitfall wurde

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Auch der Europäische Gerichtshof urteilt über Fremdwährungskredite

In den Euro wechseln, wie von der Bank vorgeschlagen, wollte Costa unter anderem wegen des damals noch höheren Zinsniveaus nicht. Er bestand auf den von der Bank verweigerten Umtausch in mehrere Währungen, wobei er hilflos mitansehen musste, wie der steigende Franken ihm immer mehr Verluste bescherte. Schließlich zog die Bank die Notbremse und tauschte gegen Costas Willen in Euro um, wobei die Währungsverluste realisiert werden.

Schwer durchschaubar

Bei den anschließenden Prozessen lassen sich die Richter weder von Costas Rechnung noch von dem Gutachten überzeugen. Das liegt wohl auch an der schweren Durchschaubarkeit von Fremdwährungskrediten. Die führt dazu, dass selbst die einfachste und alles entscheidende Frage, nämlich wie viel Geld der Kunde der Bank schuldet, so umstritten sein kann.

Auch der Europäische Gerichtshof hat sich mit Fremdwährungskrediten beschäftigt. Bei einem vergangene Woche entschiedenen Fall ging es vordergründig um Formfehler seitens der Bank im Kreditvertrag. Formfehler werden von Bankkunden aber meist nur dann angegriffen, wenn sie mit einem Finanzprodukt Verluste erlitten haben und nach einem Grund suchen, das Geschäft rückgängig zu machen.

In dem vom EuGH entschiedenen Fall ging es wie im Fall Costa um einen Kredit in Schweizer Franken. Betroffen waren 68 Kunden einer rumänischen Bank. Anders als beim Österreicher Costa standen hier nicht Währungsspekulationen im Mittelpunkt, sondern der Bau von Eigenheimen und die Umschuldung alter Kredite. Aber auch die Rumänen hatten wegen der Frankenaufwertung nach der Finanzkrise kräftig Verluste gemacht. Die Kläger sahen sich von der Bank im Unklaren darüber gelassen, dass der Franken im Vergleich zu ihrer Heimatwährung deutlich schwanken könne und sie einem hohen Risiko ausgesetzt waren.

Brüsseler Richter haben mit ihrem Urteil den Verbraucherschutz gestärkt und betont, wie wichtig ein eindeutiger Hinweis auf die Gefahren von Währungsrisiken in Fremdwährungskreditverträgen ist. Dem Bankkunden Costa hilft diese Entscheidung allerdings nicht mehr weiter.

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