Doch Daboussi bekommt nicht genug. Keine drei Stunden später legt er nach: „Was ist los? Es ist 16 Uhr, und wir haben erst 370 Lots...“ Lot ist eine Mengenangabe, in der man das gehandelte Volumen der Silberkontrakte messen kann.
Der erfahrene Münchner Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Peter Mattil, sagt, dass die Bank Anleger auf diese Weise durchaus beraten könne. „Ruft man einen Kunden an und empfiehlt den Kauf von Silber, ist das Anlageberatung“, sagt Mattil. Es reiche dazu bereits aus, dem Kunden nur zu sagen: „Schauen Sie mal auf Silber.“ Wer fehlerhaft berät, der haftet für Verluste.
FXdirekt schrieb in der Stellungnahme zum ersten Bericht der WirtschaftsWoche, dass die Bank keine Anlageberatung anbiete: „Zuwiderhandlungen durch Mitarbeiter würden unverzügliche arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Mitarbeiter nach sich ziehen.“
Daboussi macht auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck. Im Internet findet sich ein Foto eines wohltätigen Daboussi, der vor einem Jungen kniet und ihm ein knallgelbes Geschenk entgegenstreckt.
Nach außen mag Daboussi sich so präsentiert haben. Nach innen aber zeigt er andere Seiten.
16.09 Uhr. Die nächste E-Mail landet im Postfach der Betreuer. „MORE !!!!!!!!! Thomas !!!!“ Während Timos Kunden schon 88 Lots Silber gehandelt haben, schaffte Thomas erst eins – so muss man die Tabellen in den Mails mit den Namen und Umsätzen der Betreuer wohl interpretieren.
FXdirekt hat eine eigene Handelsabteilung, die Kurse stellt. Generell gilt: Broker, die einen solchen Dealing Desk haben, können die Handelsgeschäfte von Kunden an Börsen absichern – oder es lassen. Wettet der Kunde auf steigende Kurse und tut das auch der Broker, verdient der nur am Aufschlag auf den Einkaufspreis. Sichert er sich nicht ab, sind Verluste des Kunden seine Gewinne. In dem Fall hätte die Bank Interesse daran, dass Kunden verlieren.
Anwalt Mattil sagt, es sei verboten, bei Kunden unrichtige oder irreführende Angaben zu machen. „Wenn Chance und Risiko zwischen Kunde und Bank ungleich verteilt sind, kann es sich um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung handeln. Das rechtfertigt Schadensersatz“, sagt er.
FXdirekt teilte schon vergangene Woche mit, dass die Bank „nicht gegen ihre Kunden“ wette. Es sei „sachlich und betriebswirtschaftlich unsinnig und vor allem falsch“, dass die Bank ein Interesse daran habe, dass Kunden Geld verlören.