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Gbureks Geld-Geklimper

Von der Umverteilung zur Enteignung

Manfred Gburek Freier Finanzjournalist

In der jetzt beginnenden heißen Phase des Wahlkampfs zum Bundestag geht es um Managergehälter, eine Aktienrechtsreform und sonstigen Populismus. Derweil hängen über der Altersvorsorge immer dickere Wolken.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel ist auf den Zug der Debatte um überzogene Managergehälter aufgesprungen. Quelle: dpa

Das muss man Angela Merkel lassen: Normalerweise gelingt es ihr, weder zu früh noch zu spät, sondern im richtigen Augenblick auf Stimmenfang zu gehen. So wie auch in diesem Fall: Kaum hatte EU-Kommissar Michel Barnier versprochen, Managergehälter zu kappen und bis zum Jahresende entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, da meldete sich die Kanzlerin mit einem Appell gegen die Maßlosigkeit zu Wort, die „in einer freien und sozialen Gesellschaft“ nicht sein dürfe. Also wohl abgewogene Wahlkampfrhetorik, und zack, schon zog sie dank Barnier-Hilfe in Sachen Soziales mit ihrem Herausforderer Peer Steinbrück gleich.

Damit nicht genug, die schwarz-gelbe Koalition will – scheinbar wahlkampftaktisch geschickt - noch im Sommer, kurz vor der Bundestagswahl am 22. September, Vorschläge zur Reform des Aktienrechts unterbreiten. Knackpunkt: Anstelle des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung (HV) über das Salär des Vorstands entscheiden. Doch Taktik hin oder her, hier beginnt der Unfug. Denn wer auch nur ein Mal erlebt hat, wie sogar Vorstandsversager mit einer Mehrheit entlastet wurden, die an die Abstimmungsergebnisse in der ehemaligen DDR erinnert, wird der HV nie und nimmer mehr Kompetenz zutrauen als dem Aufsichtsrat – und der ist in der Regel bereits total überfordert, schließlich wird er ja von der HV gewählt.

Aktionäre haben keine Lobby 

Die Neiddebatte ist in vollem Gang, da kommt es offenbar nicht auf solche nachweisbaren Fakten an, sondern nur noch darauf, welche Partei mit populistischen Parolen eine möglichst hohe Zahl an Wählerstimmen für sich gewinnt. Dabei bleibt neben einer durchgreifenden Reform des Aktienrechts - anstelle des erwähnten HV-Unfugs – viel mehr auf der Strecke: Aktionäre haben keine Lobby, die diese Bezeichnung verdient, und weder sogenannte Aktionärsschützer noch das Deutsche Aktieninstitut unternehmen etwas Substanzielles dagegen. Als Instrument zur Altersvorsorge führen Aktien ein Schattendasein. Sie unterliegen der Doppelbesteuerung, aber niemand kümmert sich wirklich um diese schreiende Ungerechtigkeit. Und nicht etwa die frühere rot-grüne, sondern die schwarz-rote Koalition sorgte dafür, dass diese Ungerechtigkeit Anfang 2009 um die Abgeltungsteuer ergänzt wurde; SPD-Kandidat Steinbrück will diese sogar erhöhen.

Wer nach weiteren Instrumenten der Umverteilung und Enteignung sucht, findet sie – trotz wieder einmal gesunkener Inflationsrate - bekanntermaßen in den negativen Realzinsen von Spar- und Tagesgeldkonten, Bundesanleihen und Geldmarktfonds. Besonders brisant sind allerdings Versicherungen, und zwar wegen ihrer gigantischen, überwiegend auf Geldwerte und damit Enteignung gestützten Kapitalanlagen: Erstversicherer verwalteten nach den zuletzt von der Finanzaufsicht BaFin veröffentlichten Zahlen, Stand Jahresende 2011, ein Vermögen von 1,185 Billionen Euro. Darin sind Anlagen der Rückversicherer, Depotforderungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht einmal enthalten.

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