Künftig soll stattdessen eine Erklärung über die „Geeignetheit“ der Empfehlung vor Abschluss des Wertpapiergeschäfts „die erbrachte Beratung nennen sowie erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde“. Vor Vertragsunterzeichnung muss sie Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Die geplante Abschaffung der Beratungsprotokolle wird in dem Referentenentwurf begründet mit den „nunmehr europaweit einheitlichen Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten“, die Protokolle überflüssig machten.
Die EU-Vorgaben aus Mifid II werden mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Nach Darstellung der deutschen Finanzaufsicht Bafin hat die neue EU-Richtlinie den Gedanken des Beratungsprotokolls aufgegriffen. Der Inhalt dieser Erklärung entspreche im Wesentlichen den Inhalten des Beratungsprotokolls: „Teilweise geht er sogar darüber hinaus, insbesondere bei den Ausführungen zur Geeignetheit der Empfehlung.“
Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) ist man angesichts der Pläne „relativ ruhig“. Beratungsprotokolle hätten ihren Zweck nicht erfüllt, weil sie in der Praxis oft unpräzise gefasst gewesen seien. „Es liegt eine Chance darin“, sagte Vzbv-Expertin Dorothea Mohn. Dies komme aber auf die Umsetzung an. Banken dürfe kein Spielraum für Ungenauigkeiten gewährt werden.
Die zehn wichtigsten Aktien-Regeln
Gegen die größer werdenden Unwägbarkeiten sollte man sich zuallererst mit einer Strategie wappnen: Wer an kräftiges Wachstum in Deutschland glaubt, an einen anhaltenden Boom der Schwellenländer und hohen privaten Konsum, kann weiter am Aktienmarkt investieren. Wer skeptisch ist, sollte seine Bestände hingegen nicht aufstocken.
Eng verbunden mit der ersten Regel: Immer wieder kommt es vor, dass sich Dinge anders entwickeln, als man erwartet hat. Es ist wichtig, sich selbst immer wieder zu hinterfragen und nicht jeder Entwicklung hinterherzulaufen. Eine solche Reaktion zeugt nicht von einem geringen Vertrauen in die eigene Strategie. Es kostet meist auch Geld, weil die Masse schon vorher diese Richtung eingeschlagen und das Gros an Rendite eingefahren hat.
Groß oder klein, spekulativ oder konservativ, liquide oder illiquide, dividendenstark oder dividendenschwach, Substanz oder Wachstum: Bei Aktien ist die Auswahl riesig. Der richtige Mix aus spekulativen und konservativen Titeln hilft, Schwankungen zwischen guten und schlechten Zeiten auszugleichen. Nicht zu unterschätzen sind starke Dividendenzahler, die Jahr für Jahr den Grundstock für eine solide Rendite legen.
Keine Frage, die Börsen haben in den vergangenen zehn Jahren stärker geschwankt als in allen Dekaden zuvor. Das wird so bleiben, mit wachsendem Computerhandel sogar noch zunehmen. Wer sein Risiko minimieren will, baut Barrieren ein – sogenannte Stopps. Gerne werden Stopps bei 20 Prozent über und unterhalb des aktuellen Kurses gewählt. Dann wird automatisch verkauft, wenn diese Grenzen erreicht sind. Kommt eine Phase überraschend steigender Kurse mit anhaltendem Aufwärtstrend, lässt sich die Barriere leicht nach oben verschieben. Wichtig ist dann, auch die Barriere am unteren Ende nachzuziehen.
Wichtig in Phasen überraschender Kurssteigerungen oder -stürze ist es, das Verhalten der Masse zu beobachten. Ist es noch nachvollziehbar oder völlig irrational? Häufig ist es irrational. Dann hilft meist die zweite Regel: Widerstandskraft zeigen. Nach einigen Monaten kehrt die Rationalität von ganz allein zurück. Der Kurssturz aus dem vergangenen Jahr und die jüngste Entwicklung beweisen das gerade wieder.
Sind Aktien wie seit Jahresbeginn schon um 30, 40 oder gar 50 Prozent gestiegen, dann sind Anschlussgewinne in der Regel nur noch schwer zu erzielen. Phrasenverdächtig ist zwar die alte Weisheit: „An Gewinnmitnahmen ist noch niemand zugrunde gegangen.“ Richtig ist sie trotzdem.
Firmenchefs haben einen gewaltigen Vorteil gegenüber normalen Aktionären. Sie wissen weit mehr als jeder Analyst oder Kommentator, wie es in ihrem Unternehmen aussieht. Insider nennt man sie deshalb. Sie melden ihre Orders innerhalb von fünf Handelstagen an die Börsenaufsicht Bafin. Das Handelsblatt veröffentlicht alle zwei Wochen das sogenannte Insider-Barometer, das aus der Summe aller Kauf- und Verkaufsorders Schlüsse für den weiteren Verlauf in Dax & Co. zieht. Jüngste Tendenz: Vorstände und Aufsichtsräte verkaufen mehr als sie kaufen. Vorsicht also!
Terroranschläge und Naturkatastrophen kommen unerwartet. Politische Konflikte wie aktuell zwischen Israel und dem Iran schwelen meist länger. Entscheidende Wahlen wie jüngst in Russland und in diesem Jahr noch in Frankreich und den USA sind vorhersehbar und haben immer Einfluss auf die Börse. Dabei gilt generell: Wahljahre sind gute Börsenjahre.
Mit Optionsscheinen oder Bonus-Zertifikaten lässt sich zwar aus einem Aufwärtstrend ein noch größerer Profit schlagen. Dies sind jedoch in der Regel Wetten ohne realen Hintergrund. Aktien sind reale Werte.
Vor allem Aktien einzelner Branchen unterliegen immer wieder gewissen Moden. Doch die wechseln wie im realen Leben, und manchmal geht das schneller, als man denkt. Das bekommt gerade die einst angesehene Solarenergie-Branche bitter zu spüren.
Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministerium vom vergangenen Jahr hatte ergeben, dass die meisten Beratungsprotokolle den Anlegern nichts bringen. In der Praxis laufe vieles nicht so, wie der Gesetzgeber sich das erhofft habe, da Protokolle gar nicht oder nur unvollständig angefertigt würden, hieß es seinerzeit.
Nach Angaben der Bafin wurden bei Stichproben von Wirtschaftsprüfern in knapp 32.600 Beratungsprotokollen im Jahr 2013 fast 2000 Punkte festgestellt, in denen die Protokolle nicht den rechtlichen Kriterien entsprachen.
So hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, die „Zweckmäßigkeit und die Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen“ im Finanzbereich regelmäßig zu überprüfen.
Doch mit der Umsetzung der Mifid II-Richtlinie bekommt das Kind lediglich einen anderen Namen. Aus dem Beratungsprotokoll wird die Geeignetheitserklärung, mehr ändert sich nicht. Bankberater bleiben weiterhin in einem engen Korsett aus Vorschriften gefangen, Anlegern wird Freiraum bei der Anlageentscheidung genommen.
Denn die Richtlinie fordert weiterhin, dass Berater neben Anlagezielen der Kunden und ihrer Risikotoleranz auch Informationen einholen müssen „über die Kenntnisse und Erfahrung des Kunden in Bezug auf den speziellen Produkttyp, seine finanziellen Verhältnisse, einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen.“
Diese müssen dann vor Ausführung eines Geschäfts mit dem Risikoprofil des empfohlenen Anlageprodukt abgeglichen werden.
So soll jedes Beratungsgespräch nachweislich auf die individuellen Anforderungen der Anleger eingehen. Lediglich bei der Beratung über Telefon greifen nach den neuen Richtlinien geringere Anforderungen: eine schriftliche Bestätigung der Beratung kann auch noch nach dem Vertragsschluss an den Kunden geschickt werden.
So dürfte fast der gleiche bürokratische Aufwand nötig sein, wie beim Ausfüllen des bisherigen Beratungsprotokoll.
Das sieht auch der Sparkassenverband so - Erleichterungen seien nicht zu erkennen. Es sollten die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt werden, zum Beispiel in bestimmten Fällen auf ein Protokoll zu verzichten.
Geldanlage
Die Aktienlobby vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) schrieb schon im Januar, dass die Geeignetheitsprüfung gerade erfahrenen Anlegern nicht weiterhilft. Sie sollten auf eine Dokumentation verzichten dürfen. Auch Banken plädieren für eine Verzichtsoption für den Kunden, für die er sich vor einem Beratungsgespräch entscheiden kann.
Ob das in der deutschen Umsetzung möglich sein wird, ist noch nicht bekannt. Im Text der EU-Richtlinie ist solch eine Wahlfreiheit unter Berücksichtigung der Erfahrung eines Anlegers allerdings nicht vorgesehen.