Geldanlage nach der Hochzeit Sechs Spartipps für Braut und Bräutigam

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Freibeträge und Versicherungen

 

Seit 2010 können Verheiratete eine weitere Steueralternative wählen, das sogenannte Faktorverfahren. Es wird angewendet, wenn beide in Steuerklasse IV eingruppiert werden und in etwa ähnlich viel Geld verdienen. Anhand der Einkommen wird ein Splittingfaktor berechnet, der die Steuervorteile des Paares bestimmt. Der Vorteil des Verfahrens gegenüber der Kombination aus Steuerklasse III und V liegt darin, dass es zu keinen Nach- oder Rückzahlungen kommt.

Für beide Partner werden die persönlichen Abzugsbeträge wie der Steuerfreibetrag berücksichtigt. Der Splitting-Vorteil wird also schon monatlich wirksam und nicht erst im Rahmen der Steuererklärung wie beim klassischen Ehegattensplitting.

Eingeführt wurde das Verfahren, um den Anreiz für einen Jobwechsel beim geringer verdienenden Ehepartner zu erhöhen. Durch das klassische Splitting war dieser Anreiz durch den Steuervorteil oft gedämpft.

2. Freibeträge sinnvoll verteilen

Jeder Partner hat für Steuern auf Kapitalerträge einen Freibetrag von 801 Euro - unter diesem Betrag sind Zinsen, Wertpapiergewinne oder Dividenden steuerfrei. Nach der Hochzeit dürfen Eheleute ihre Freibeträge gemeinsam nutzen. Wer also selber einen Teil des Freibetrags übrig hat, kann den an den Partner abgeben.

3. Mietvertrag prüfen

Wer erst nach der Hochzeit in eine gemeinsame Wohnung zieht, sollte dafür sorgen, dass beide Eheleute im Mietvertrag stehen und ihn unterschreiben. Gleiches gilt auch für Unverheiratete, die zusammenwohnen. Denn steht nur einer der Partner im Mietvertrag, kann er den anderen bei Streit einfach vor die Tür setzen. Allerdings kann sich auch keiner von beiden mehr aus der Verantwortung stehlen: Miete müssen so auch beide Partner bezahlen.

4. Versicherungen überprüfen

Niemand beschäftigt sich gerne mit seinen Versicherungen. Spätestens nach der Hochzeit ist es allerdings an der Zeit, das Sparpotenzial auszunutzen. Denn bei vielen Policen können Paare gemeinsam einen Vertrag nutzen. Das gilt sogar schon, wenn beide zusammen einen Haushalt bilden, also auch bei Unverheirateten. Bei Verheirateten gilt das erst recht.

Die Deutsche Vermögensberatung hat berechnet, dass damit rund 200 Euro gespart werden können. Experten vom Bund der Versicherten (BdV) raten dazu, den jüngeren beziehungsweise umfangreicheren Vertrag zu übernehmen und den anderen aufzugeben. "Darüber muss aber auch der Versicherer des dann noch gültigen Vertrags informiert werden", sagt Martin Ötzmann vom BdV.

Auch Rechtschutzpolicen oder der Schutz für den Hausrat können gemeinsam genutzt werden. Andere Versicherungen dagegen müssen gegebenenfalls verändert werden, beispielsweise kann bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Schutz erhöht werden. Das hängt davon ab, ob auch der Ehepartner mit abgesichert sein sollte.

Ist einer der Ehepartner nur geringfügig beschäftigt oder gar nicht erwerbstätig, kann er nach der Hochzeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des Partners beitragsfrei mitversichert werden. Solche Familientarife bietet aber nur die GKV. In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jede versicherte Person auch selber Beiträge zahlen, deren Höhe sich vor allem nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand richtet.

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