Geldanlage nach der Hochzeit Sechs Spartipps für Braut und Bräutigam

Eine Hochzeitsfeier ist ein ziemlich teurer Spaß. Doch zumindest ein Teil des Geldes lässt sich wieder reinholen - wenn Frischvermählte ein paar Spartipps beachten.

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Quelle: Marcel Stahn

Das schicke Kleid, eine ausgefallene Location und die mehrstöckige Torte vom Konditor – Heiraten ist nicht billig. Laut Hochzeitsportal24.de lassen sich Paare die Feier im Durchschnitt rund 13.000 Euro kosten.

Offenbar wird das Fest bei vielen teurer als geplant. Denn laut einer Umfrage der CreditPlus Bank würde die Mehrheit der Deutschen gerne maximal 5000 Euro für die Hochzeit berappen.

Allerdings kann ein Teil der zusätzlichen Ausgaben mit ein paar Sparmaßnahmen im Anschluss wieder reingeholt werden. Dann nämlich, wenn die Frischverheirateten einige Spartricks beachten.

Die 10 besten Spartipps für Paare
EhegattensplittingEhegattensplitting gibt es sowohl für verheiratete Paare und seit diesem Jahr auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das hat der Bundestag Ende Juni nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Neuerungen wirken rückwirkend zum 1. August 2001, denn damals trat das Lebensparternschaftsgesetz in Kraft. Damit werden Ehegatten und Lebenspartner einkommensteuerrechtlich gleichgestellt. Wilde Ehen und sonstige Formen des menschlichen Zusammenlebens haben leider Pech. Bei Paaren lohnt sich das Splitting besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Schließlich wird hierbei das Gesamteinkommen beider Partner addiert und dann gleichmäßig auf beide verteilt - zumindest rechnerisch. Dadurch muss ein deutlich geringerer Steuersatz bezahlt werden, als bei der alleinigen Veranlagung. Je geringer die Gehaltsunterschiede, desto geringer fällt allerdings auch die Ersparnis aus. Quelle: dpa
Wahl der SteuerklasseAuch die Wahl der Steuerklasse bleibt verheirateten Paaren vorbehalten. Während Singles in der Steuerklasse eins vom Finanzamt voll zur Kasse gebeten werden, können Ehepaare wählen, ob sie nach Steuerklasse vier oder drei und fünf veranlagt werden wollen. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet es sich an, dass sich beide für Klasse vier entscheiden. Verdient einer mehr, bringt also 60 Prozent oder mehr des Gesamteinkommens nach Hause, sollte er Steuerklasse drei wählen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen bekäme dann Klasse fünf. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Doppelter Sparer-PauschbetragJedem Steuerzahler steht ein jährlicher Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Heißt: Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Bei Kapitaleinkünften oberhalb dieser Grenze wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare kommen in den Genuss eines doppelten Pauschbetrags: Bei ihnen greift die Abgeltungssteuer also erst oberhalb von 1602 Euro Kapitalerträgen. Dabei ist es egal, ob ein Partner 1500 Euro aus Aktien und Fonds bekommt und der andere 100 Euro, oder ob beide in etwas gleich viel Geld bekommen. Quelle: dpa
Kostenlose KrankenversicherungBei Ehepartnern kann sich der Partner, der kein Einkommen oder einen Minijob hat, kostenlos über den Ehepartner mitversichern. Das gilt auch für gemeinsame Kinder. Diesen Vorteil bieten allerdings nur gesetzliche Versicherungen an, bei den Privaten gilt: pro Person ein Vertrag. Quelle: dpa
HausratsversicherungPaare, die zusammen wohnen - ob mit oder ohne Trauschein - können sich viele Kosten bei Versicherungen sparen. Haben beispielsweise beide eine Hausratsversicherung, empfiehlt es sich, die neuere von beiden zu kündigen, sprich: die, die zuletzt abgeschlossen wurde. Hat dagegen nur einer von beiden eine Hausratsversicherung, kann er den Partner in seinen Vertrag mitaufnehmen. Allerdings sollten Paare dann prüfen, ob die versicherte Summe in diesem Fall erhöht werden muss. Quelle: dpa
HaftpflichtAuch bei der Haftpflichtversicherung genügt eine Police, so lange beide Partner im selben Haushalt leben. In einen solchen gemeinsamen Vertrag können auch im Haushalt lebende Kinder miteinbezogen werden. Wer allerdings Eigentum des mitversicherten Partners beschädigt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Quelle: dpa
RechtschutzversicherungDie Rechtschutzversicherungen ist eine Erfindung für notorische Prozesshansel. Gehören beide Partner zu dieser doch recht weit verbreiteten Spezies, reicht eine Police. Das gilt allerdings auch nur bei einem gemeinsamen Hausstand. Bei Rechtsstreitigkeiten untereinander nutzt die Police allerdings nichts. Quelle: dpa

 

1. Steuerklasse prüfen

Das Kernargument für die Finanz-Romantiker. Die Institution Ehe wird weiterhin vom Staat geschützt, durch das Ehegatten-Splitting soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden. Davon profitieren insbesondere Paare, bei denen der eine sehr viel und der andere wenig verdient. Hauptprofiteure sind Familien, bei denen ein Partner erwerbstätig ist und der andere sich um die Kinder kümmert.

Um vom Splitting zu profitieren, muss die richtige Steuerklasse genutzt werden. Dadurch kann die Steuerlast auf beide Partner verteilt werden, Eheleute werden gemeinsam veranlagt.

Die Rechnung ist relativ einfach: Derjenige mit dem höheren Einkommen wählt die günstigere Steuerklasse III. Zwar muss derjenige mit weniger Verdienst Steuerklasse V nehmen. In der Regel gleicht das die Ersparnis beim Mehrverdiener allerdings aus. Es wird also bei dieser Kombination davon ausgegangen, dass die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. Der Gesetzgeber geht bei seinen Berechnungen von einem Verhältnis von 60:40 aus.

Aber Vorsicht: Wer sich nach der Hochzeit für diese Steuerklassen-Kombi entscheidet, muss in Zukunft jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Denn bei einer Kombi aus Steuerklasse III und V kommt es häufig zu Steuernach- oder Rückzahlungen, wenn das Einkommensverhältnis nicht wie angenommen bei 60:40 liegt.  

Wer bei seinem Finanzamt keinen Antrag auf Wechsel in Steuerklasse V beziehungsweise III stellt, wird als Verheirateter automatisch in Steuerklasse IV eingruppiert. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ehemann und -frau jeweils gleich viel verdienen. Eine Änderung der Klasse kann jederzeit beantragt werden. Geht der Antrag vor dem 30. November eines Jahres ein, wird er noch für den entsprechenden Zeitraum berücksichtigt.  

Freibeträge und Versicherungen

 

Seit 2010 können Verheiratete eine weitere Steueralternative wählen, das sogenannte Faktorverfahren. Es wird angewendet, wenn beide in Steuerklasse IV eingruppiert werden und in etwa ähnlich viel Geld verdienen. Anhand der Einkommen wird ein Splittingfaktor berechnet, der die Steuervorteile des Paares bestimmt. Der Vorteil des Verfahrens gegenüber der Kombination aus Steuerklasse III und V liegt darin, dass es zu keinen Nach- oder Rückzahlungen kommt.

Für beide Partner werden die persönlichen Abzugsbeträge wie der Steuerfreibetrag berücksichtigt. Der Splitting-Vorteil wird also schon monatlich wirksam und nicht erst im Rahmen der Steuererklärung wie beim klassischen Ehegattensplitting.

Eingeführt wurde das Verfahren, um den Anreiz für einen Jobwechsel beim geringer verdienenden Ehepartner zu erhöhen. Durch das klassische Splitting war dieser Anreiz durch den Steuervorteil oft gedämpft.

2. Freibeträge sinnvoll verteilen

Jeder Partner hat für Steuern auf Kapitalerträge einen Freibetrag von 801 Euro - unter diesem Betrag sind Zinsen, Wertpapiergewinne oder Dividenden steuerfrei. Nach der Hochzeit dürfen Eheleute ihre Freibeträge gemeinsam nutzen. Wer also selber einen Teil des Freibetrags übrig hat, kann den an den Partner abgeben.

3. Mietvertrag prüfen

Wer erst nach der Hochzeit in eine gemeinsame Wohnung zieht, sollte dafür sorgen, dass beide Eheleute im Mietvertrag stehen und ihn unterschreiben. Gleiches gilt auch für Unverheiratete, die zusammenwohnen. Denn steht nur einer der Partner im Mietvertrag, kann er den anderen bei Streit einfach vor die Tür setzen. Allerdings kann sich auch keiner von beiden mehr aus der Verantwortung stehlen: Miete müssen so auch beide Partner bezahlen.

4. Versicherungen überprüfen

Niemand beschäftigt sich gerne mit seinen Versicherungen. Spätestens nach der Hochzeit ist es allerdings an der Zeit, das Sparpotenzial auszunutzen. Denn bei vielen Policen können Paare gemeinsam einen Vertrag nutzen. Das gilt sogar schon, wenn beide zusammen einen Haushalt bilden, also auch bei Unverheirateten. Bei Verheirateten gilt das erst recht.

Die Deutsche Vermögensberatung hat berechnet, dass damit rund 200 Euro gespart werden können. Experten vom Bund der Versicherten (BdV) raten dazu, den jüngeren beziehungsweise umfangreicheren Vertrag zu übernehmen und den anderen aufzugeben. "Darüber muss aber auch der Versicherer des dann noch gültigen Vertrags informiert werden", sagt Martin Ötzmann vom BdV.

Auch Rechtschutzpolicen oder der Schutz für den Hausrat können gemeinsam genutzt werden. Andere Versicherungen dagegen müssen gegebenenfalls verändert werden, beispielsweise kann bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Schutz erhöht werden. Das hängt davon ab, ob auch der Ehepartner mit abgesichert sein sollte.

Ist einer der Ehepartner nur geringfügig beschäftigt oder gar nicht erwerbstätig, kann er nach der Hochzeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des Partners beitragsfrei mitversichert werden. Solche Familientarife bietet aber nur die GKV. In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jede versicherte Person auch selber Beiträge zahlen, deren Höhe sich vor allem nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand richtet.

Keine Feier, Geld zurück

5. Altersvorsorge

Hinsichtlich der Altersvorsorge gilt es zunächst, bestehende Verträge zu überprüfen. Das gilt insbesondere für den Begünstigten im Todesfall. Wer schon früh eine Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen hat, hat vermutlich im Vertrag vermerkt, dass beispielsweise die Eltern im Fall eines frühen Todes die Versicherungssumme bekommen. Nach der Hochzeit kann stattdessen der Ehepartner eingesetzt werden.

Zudem raten Experten dazu, das Thema Altersvorsorge gemeinschaftlich zu betrachten und eine gemeinsame Rechnung aufzustellen. "Insbesondere wenn sie verheiratet sind, sollten Paare ihre gemeinsame Rentenlücke berechnen und entsprechend privat vorsorgen", rät Honorarberaterin Stefanie Kühn aus Grafing. Besonders wichtig sei diese gemeinsame Rechnung, wenn ein Partner Teilzeit arbeitet oder zu Hause die Kinder versorgt.

Ein Vorteil für Verheiratete gegenüber Paaren ohne Trauschein: Stirbt ein Partner und hat zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, hat der Hinterbliebene Anspruch auf Witwenrente. Spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt, sollten sich junge Ehepartner dennoch überlegen, wie sie den Todesfall eines Ehepartners absichern, beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung.

6. Ehevertrag – ja oder nein?

Spätestens wenn die Urlaubsbräune aus den Flitterwochen sich von der Haut pellt, muss auch das junge Glück sich fragen, ob ein Ehevertrag Sinn ergibt. Laut der Umfrage der CreditPlus Bank gehört der für nur 23 Prozent der Befragten zur Hochzeit dazu. Wer dennoch einen haben möchte, sollte sich Hilfe von einem Anwalt holen und den Vertrag genau ausformulieren. Enthält er Lücken, kann er im Scheidungsfall trotzdem wertlos sein. Außerdem gilt es, das Schreiben regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, beispielsweise wenn Nachwuchs unterwegs ist.

Das Paar, das sich nicht traut

Nun soll es auch Paare geben, die die Feier im letzten Moment absagen. Wer jetzt befürchtet, das bereits in die Planung der Feier investierte Geld zu verlieren, der irrt.

Seit vergangenem Jahr gibt es auch in Deutschland einen Zweitmarkt für Hochzeiten. Wer kurzfristig auf seine Feier verzichtet, kann das Fest dort verkaufen. Gleichzeitig können Kurzentschlossene ein Schnäppchen machen und bekommen den schönsten Tag etwas günstiger.

Auf der Webseite www.abgesagtehochzeiten.de  lassen sich bereits geplante und gebuchte Hochzeiten wieder verkaufen. In den meisten Fällen ist die verkaufte Feier zwar immer noch ein Verlustgeschäft - aber immerhin lassen sich die Einbußen am Zweitmarkt etwas reduzieren. 

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