Risikokapital geht in Deutschland nicht nur in die hippe Hauptstadt Berlin, Crowdfunding machen nicht nur Kapuzenpulliträger aus Kreuzberg. Auch an eher beschaulichen Orten wird Kapital nachgefragt und verteilt, so etwa an der Mosel: Im Weindorf Lieser, gut auf der halben Strecke zwischen Koblenz und Trier, wirbt Sybille Kuntz Risikogelder ein.
Ihr Instrument sind keine direkten Anteile an ihrem Unternehmen – einem Weingut –, sondern Genussscheine, eine Mischung aus Aktien und Anleihen. Mit dem Kapital, das sie durch Ausgabe dieser Papiere hereinholte, konnte Kuntz ihr Geschäft schon erheblich ausbauen. Ihre Weinbergflächen mit den besten Steillagen hat sie seit Mitte der Neunzigerjahre von 2,5 Hektar auf heute über 13 Hektar vergrößert. Jetzt will die Winzerin „weiter expandieren und investieren“. Für „erstklassige Parzellen, für neue Maschinen zur Traubenannahme und Weinverarbeitung, für Edelstahltanks und für die Kellererweiterung“ können Anleger seit dem 1. März neue Genussscheine zeichnen, sprich: erwerben. Die limitierten und nummerierten Papiere gibt es ab 2500 Euro. 2500 Euro werden mit 6,0 Prozent verzinst, 5000 Euro mit 6,5 Prozent und 10 000 Euro mit 7,0 Prozent. Die Mindestlaufzeit der Papiere beträgt fünf Jahre.
Verzinsung fürs Weinregal
Genussscheine sind eine eher seltene Anlagemöglichkeit für risikobereite Investoren. Wer bereit ist, Prospekte zu wälzen und die Entwicklung der Emittenten der Papiere zu verfolgen, der kann in Zeiten extrem magerer Zinsen einen Extra-Kick im Depot schaffen. „Am Anfang einer möglichen Investition in einen Genussschein sollte immer eine klassische Bilanzanalyse des Emittenten stehen“, sagt Oliver Eichmann, Genussscheinexperte bei der Deutsche-Bank-Fondsgesellschaft DWS in Frankfurt. Läuft nicht alles glatt, wie aktuell etwa im Fall des Windparkbetreibers Prokon, dann ist schnell ein Großteil des eingesetzten Kapitals verloren.
Wer Interesse an den Scheinen von Sybille Kuntz hat, sollte zudem noch Weinkenner sein. Zum Ende eines jeden Jahres fließt nämlich kein Bargeld auf das Konto des Anlegers. Der darf sich vielmehr eine Auswahl an Moselweinen zusammenstellen, nach der jeweils gültigen Preisliste des Weinguts. Wer zum Beispiel 2500 Euro investiert hat, erhält eine Riesling-Verzinsung im Gegenwert von 150 Euro als Weinkiste geliefert.
Klassische Genussschein-Emittenten dagegen zahlen bar. Die Papiere, es gibt sowohl außerhalb der Börse verkaufte als auch börsennotierte, verbriefen Anlegern das Recht auf eine jährliche Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten.
Anspruch auf Kapitalrückzahlung
Vor allem Banken haben Genussscheine herausgegeben. Da Anleger jedoch meist ohnehin relativ viel Kapital auf Bankkonten geparkt haben, sollten sie aus Gründen der Risikostreuung lieber zu Scheinen von Emittenten außerhalb der Finanzbranche greifen. Die Papiere sollten zudem an der Börse gehandelt werden, damit Anleger problemlos jederzeit verkaufen können. Außerdem sollte die Stückelung privatanlegerfreundlich sein; Papiere mit einem Nennwert von 50.000 oder 100.000 Euro fallen deshalb weg.
Nach diesen Kriterien kommen Scheine des Medienkonzerns Bertelsmann, des Medizintechnikers Drägerwerk, des Chemie- und Logistikunternehmens PCC und der Beteiligungsholding Magnum als Investitionen infrage. Deren börsennotierte Genussrechte verbriefen dabei nicht nur einen regelmäßigen Anspruch am Gewinn des jeweiligen Unternehmens, sondern sie gewähren auch Gläubigerrechte ähnlich denjenigen von Anleihen. Anleger haben, anders als Aktionäre, deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Kapitals. Im Gegensatz zu einem Aktionär besitzt der Inhaber eines Genussscheines aber kein Stimmrecht.
Viele Varianten
Mangels gesetzlicher Bestimmungen können die Unternehmen ihre Konditionen sehr flexibel gestalten. Deshalb gilt es, die jeweiligen Genussscheinbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen (siehe Kurztexte). Oliver Eichmann prüft vor einer Investition vor allem die Bonität. „Anleger sollten wissen, dass sie mit Genussscheinen auch Geld verlieren können, ohne dass das Unternehmen insolvent geht“, so der DWS-Fondsmanager.
Bei vielen Emissionen holen Unternehmen zuvor ausgefallene Zahlungen in Jahren mit schwarzen Zahlen wieder auf. „Da muss ich prüfen, wie es um die Chancen für eine Aufholung wirklich bestellt ist“, sagt Eichmann. Negativ wären etwa bilanzielle Verlustvorträge, die einer Nachholung von Zahlungen entgegenstehen.
Genussscheine: Die wichtigsten Merkmale im Überblick
Für ein Renditeplus müssen Käufer von Genussscheinen einige Risiken übernehmen. Um einen Blick in den Prospekt kommen Käufer nicht herum. Genussscheine gibt es entweder mit fester oder mit unbegrenzter Laufzeit. Die Ausschüttung ist selten fix, sondern fast immer erfolgsabhängig; dabei gibt es Papiere mit und ohne Mindestverzinsung sowie mit variabler Verzinsung. Einige können später in Aktien gewandelt werden.
Die Ausschüttung auf einen Genussschein hängt vom Jahresergebnis des Unternehmens ab. Der Zins wird nach der Hauptversammlung oder der Sitzung, in der Gewinn und Dividende festgestellt werden, ausgezahlt. Ausgeschüttet wird nur, wenn das Unternehmen einen ausreichenden Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn erwirtschaftet. Maßgeblich dafür sind die Bilanzen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), nicht solche nach internationalen Rechnungslegungsregeln. Bei einem Verlust nach HGB kann die Ausschüttung ausfallen.
Anders als bei Anleihen bezahlen Anleger keine Stückzinsen, in denen anteilig kommende Zinszahlungen des laufenden Jahres vorweggenommen werden. Denn der Ausschüttungsanspruch ist ja, anders als bei festverzinslichen Anleihen, nicht fix. Bei börsengehandelten Papieren spiegelt der Kurs die Erwartungen an die Ausschüttung zeitanteilig wider. Deutet sich etwa wegen Verlusten zum Halbjahr ein Ausfall der Ausschüttung an, fällt der Kurs. Am Ausschüttungstag reduziert sich der Kurs um die ausgezahlte Summe.
Renditeberechnungen analog zu denen von Anleihen sind nur bei Papieren mit festgelegter Ausschüttung und vorab fester Laufzeit möglich – und nur, wenn kein Ausfall des Zinses unterstellt wird. Zinsausfälle oder -reduzierungen sollten Investoren aber ins Kalkül ziehen. Anleger lassen sich also auf eine Wette ein. Die Rückzahlung eines Genussscheins erfolgt meist zum Nennwert. Genussscheine sind meist mit Kündigungsrechten zugunsten der Unternehmen und häufig zusätzlich mit solchen zugunsten der Inhaber ausgestattet. Zudem gibt es Sonderkündigungsrechte der Unternehmen, etwa für den Fall, dass sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern.
Wegen ihrer komplexen Konstruktion und größerer Risiken versprechen Genüsse höhere Renditen als Spargelder und viele Anleihen. Ähnlich wie bei Anleihen tragen Anleger ein Bonitätsrisiko: Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, fallen die Kurse. Hinzu kommt das Zinsänderungsrisiko: Steigen die Zinsen deutlich, werden neue Anleihen mit guter Bonität attraktiver. Ältere Genussscheine verlieren dagegen an Attraktivität. Je stärker das Zinsniveau steigt und je länger die Restlaufzeit des Genussscheins ist, desto mehr verliert er an Wert.
Da die Ausschüttung von Genussscheinen direkt an Gewinne des Emittenten gebunden ist, droht ein Ausfall der Zahlung bei Verlusten. Erreicht das Unternehmen nach Verlusten wieder die Gewinnzone gibt es bei vielen Scheinen einen Anspruch auf Nachzahlung. Dieser gilt allerdings nur während der Laufzeit. Kehrt ein Unternehmen erst in die Gewinnzone zurück, nachdem ein Genussschein bereits wieder zurückgezahlt worden ist, besteht kein Anspruch auf Nachzahlung. Verluste des Unternehmens können bei einigen Scheinen sogar zu einer Aussetzung oder Reduzierung der Rückzahlung führen. Bei Pleiten haben Genussscheininhaber mehr Ansprüche als Aktionäre, stehen aber in der Schlange der Anspruchsberechtigten hinter allen anderen Gläubigern. Oft bekommen sie gar nichts.
Auch börsennotierte Genussscheine werden seltener gehandelt als viele Aktien. Dementsprechend lassen sie sich nicht immer im Handumdrehen verkaufen. Bei nicht börsennotierten ist der vorzeitige Verkauf nahezu unmöglich.
Grundsätzlich sind Genussscheine etwas für Langfristinvestoren. „Zum schnellen Umschlag wie etwa Aktien sind sie eigentlich nicht gedacht“, so Eichmann, der aber bei „einer sich verschlechternden Kreditqualität des Unternehmens“ Papiere auch mal abstößt.
Wie stark es auf die Details ankommt, zeigen die Scheine von Drägerwerk. Das Lübecker Medizintechnikunternehmen (Umsatz 2013: 2,4 Milliarden Euro) hat drei Genussscheine an der Börse notiert, in den Serien A, D und K. Die Jahresverzinsung der drei Papiere bemisst sich an der Dividende der an der Börse notierten Vorzugsaktien. Zudem verlieren Investoren jeweils Geld, sollte Drägerwerk sein Kapital herabsetzen.
Feinheiten sind wichtig
Anleger erhalten bei einer Kündigung durch das Unternehmen entweder den zehnfachen Kurswert der Aktien in bar oder gleich Drägerwerk-Aktien, entweder Stamm- oder Vorzugstitel oder auch Papiere von einem mit Drägerwerk verbundenen Unternehmen. Eine mögliche Barzahlung könnte in den Scheinen der Serien A und D laut Prospekt noch um einen steuerlich bedingten Abschlag korrigiert werden. Dieser Passus hat aber nach Information des Unternehmens aktuell steuerrechtlich keine Relevanz, sprich, Anlegern würde mit Stand heute auch nichts abgezogen.
Wichtig sind andere Feinheiten: Inhaber können die Genussscheine der Serie A nicht selbst kündigen; Serie A und K nehmen im Gegensatz zu Papieren der Serie D nicht an Jahresverlusten von Drägerwerk teil. Wer als Inhaber die Titel der Serie K oder D kündigt, bekommt eine Rückzahlung, die sich am Kurs des Genussscheins der vergangenen drei Monate orientiert.
Vor zwei Jahren hat Drägerwerk versucht, alle Inhaber der Genussscheine per Abfindung loszuwerden, weil das internationale Rechnungslegungswerk IFRS die Anrechnung von Genussrechten als Eigenkapital stark eingeschränkt hat. Damals wurden 210 Euro je Schein geboten.
Einzelne Verlustjahre sind nicht schlimm
Heute notieren die Papiere bei rund dem doppelten Kurs. Die laufende Verzinsung ist dagegen auf nur noch rund zwei Prozent geschrumpft. Den Kick gibt allen drei Papieren der hohe Kurs der Drägerwerk-Aktien. Sollte das Unternehmen die Scheine kündigen, erhielten Anleger den zehnfachen Kurs der Stamm- oder Vorzugstitel. Das wären derzeit rund 680 oder 750 Euro je Schein – ein Aufschlag von knapp 60 bis gut 80 Prozent auf den aktuellen Kurs.
Etwas leichter zu durchschauen ist der an der Börse viel gehandelte Genussschein des Medienhauses Bertelsmann (Gruner + Jahr, RTL) mit der Kennnummer DE0005229942. Solange die Gütersloher ausreichend schwarze Zahlen schreiben gibt es eine Ausschüttung von 15 Prozent auf den Nennwert von zehn Euro je Schein, also 1,50 Euro. 2013 machte Bertelsmann mit 870 Millionen Euro den höchsten Konzerngewinn seit sieben Jahren, bei einem Umsatz von knapp 16,4 Milliarden Euro. Die Nettofinanzschulden liegen bei nur noch 636 Millionen Euro.
Bertelsmann bietet nach 20 Jahren Gewinn
Das goutiert auch die Börse bei den börsennotierten Genussscheinen: Deren Kurs liegt mit gut 300 Prozent auf Allzeithoch. Anleger zahlen also für zehn Euro Nennwert derzeit mehr als 30 Euro Kurswert. Die Rendite, die zur Emission 2001 bei 15 Prozent lag, ist damit unter fünf Prozent gesunken. Vorteil für Anleger: Bertelsmann kann die Genussscheine nicht kündigen. So können Investoren auf ewig knapp fünf Prozent auf ihren Einsatz kassieren. Nach 20 Jahren haben sie den wieder raus, danach dreht die Investition ins Plus – vorausgesetzt, Bertelsmann schreibt jahrelang schwarze Zahlen.
Einzelne Verlustjahre wären nicht so schlimm, sie müssen in besseren Jahren ausgeglichen werden. Der zweite, an der Börse seltener gehandelte Schein von Bertelsmann, ist ähnlich gestrickt.
So kommen Tagesgeld-Anleger durch das Zinstal
Sparer bekommen nur mickrige Zinsen, die bestenfalls die Inflation ausgleichen
Deutlich besser verzinste Angebote gibt es nur bei höherem Risiko, etwa von Banken mit exotischer Einlagensicherung
Allenfalls Angebote von Banken, die ihr Privatkundengeschäft ausbauen wollen, bieten noch einen kleinen Zinsaufschlag
Wer Geld auf der hohen Kante hat, kann langfristige Sparbriefe wählen, die noch über zwei Prozent Zins pro Jahr abwerfen
Keinesfalls auf windige Zinsangebote mit unberechenbarem Risiko reinfallen (Genussscheine, geschlossene Fonds)
Von der BaFin genehmigte Spareinrichtungen von Bau- und Wohngenossenschaften bieten noch gute Zinsen
Der Zinsrückgang wird gestoppt, Tages- und Festgeld bringen wieder mehr Ertrag
Wie bei Anleihen sind Sparer mit lang laufenden, niedrig verzinsten Sparverträgen gekniffen. Zwar sehen sie, anders als bei börsennotierten Anleihen, den Wertverlust nicht direkt. Aber im Vergleich zu den jetzt möglichen höher verzinsten Geldanlagen sind ihre Altverträge unattraktiv
Lang laufende Verträge meiden
Geld auf Tagesgeldkonten bunkern, deren Zins langsam mitsteigt. Erst wenn der Zinsanstieg abflaut, sind auch langfristige Zinsangebote wieder interessant
Niedrigzinsen sind für Sparer eine Zwickmühle. Die Devise der Stunde heißt: Kapitalerhalt. Mehr ist mit Spareinlagen nicht drin. Erst bei steigenden Zinsen hätten Sparer wieder mehr Optionen
Zweifellos mit mehr Risiken behaftet als Scheine des Medienriesen sind die der Magnum AG. Die Berliner müssen deshalb auch mehr Rendite bieten. Magnum ist eine Holding mit den Geschäftsfeldern Immobilien und Gesundheit. Derzeit wird mit der M1 Med Beauty Berlin als drittes Standbein eine Tochter rund um Schönheit und Schönheitschirurgie aufgebaut.
In der Immobiliensparte hält Magnum rund 100.000 Quadratmeter Bauland für Wohnungen. Die Gesundheitssparte besteht aus allen Stammaktien und 30 Prozent der börsennotierten Vorzugsaktien der MPH Mittelständische Pharma Holding. MPH setzte mit Human- und Veterinärarzneien sowie mit medizinischen Wirkstoffen 2013 rund 227 Millionen Euro um und verdiente 7,5 Millionen Euro netto. Schwerpunkte sind Onkologie, HIV, Rheuma, Neurologie und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Die Mutter Magnum wird ihre 2013er-Zahlen erst im Juli bekannt geben. 2012 blieben bei 120 Millionen Euro Umsatz knapp 5,6 Millionen Euro Gewinn hängen, die Eigenkapitalquote lag bei 34 Prozent.
Einen umfangreichen Geschäftsbericht gibt es nicht. Ein kurzer Jahresabschluss für 2012 wurde erst Ende Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Neben der lahmen Berichterstattung stören auch mittelstandstypische personelle Verquickungen: MPH-Vorstand Patrick Brenske ist der Sohn von Magnum-Chef Peter Brenske; die Hochschullehrerin Sabine Meck sitzt in beiden Aufsichtsräten, soll also Vater und Sohn Brenske kontrollieren.
Zuverlässige Ausschüttung
Zum Ausgleich für den Mangel an Transparenz gibt es eine hohe Ausschüttung. Deren Historie, immerhin, flößt Vertrauen ein: Für beide an der Börse notierten Genussscheine gab es in jedem Jahr seit Auflegung die versprochenen zwölf Prozent Ausschüttung auf den Nennwert – zwölfmal in Folge für den 1999 aufgelegten ersten und achtmal in Folge für den 2003 aufgelegten zweiten Schein. Außerdem tilgte Magnum insgesamt bereits rund die Hälfte der einst 60 Millionen Euro Nennwert schweren Scheine. Aktuell sind noch 9,5 Millionen Euro an Volumen des Scheines mit der Kennnummer DE0006501554 im Umlauf sowie 21 Millionen des Scheines DE0003255709. Bei Kursen von gut 100 Prozent rentieren die Papiere mit annähernd zwölf Prozent. „Derzeit planen wir keine Auflage von Genussscheinen. Eine Kündigung der sich noch im Umlauf befindlichen Genussscheine durch die Magnum AG ist ebenfalls nicht geplant“, so Vorstandschef Peter Brenske.
Lange am Kapitalmarkt mit Schuldpapieren unterwegs ist auch die Duisburger PCC-Gruppe. Mit Chemie, Energie und Logistik setzte PCC 2013 gut 624 Millionen Euro um, an Überschuss blieben nach noch ungeprüften Zahlen 10,3 Millionen Euro hängen; das Eigenkapital ist mit einer Quote von 19,6 Prozent dünn.
Der Genussschein von PCC ist riskant
PCC gehört seit 1998 zu den Hochzinsschuldnern. Neben Anleihen haben die Duisburger auch einen Genussschein im Angebot, der mit 8,75 Prozent des Nennbetrags verzinst wird. Gezahlt wird die Ausschüttung anteilig alle drei Monate. Bei einem Kurs von gut 100 Prozent liegt die Rendite bei 8,7 Prozent. Sollte in den Jahren 2014 bis 2017 ein Konzernüberschuss von 15 bis 20 Millionen Euro hängen bleiben, gibt es für Anleger noch eine zusätzliche Gewinnbeteiligung von 0,5 Prozent. Schafft PCC 20 bis 30 Millionen Jahresgewinn, gibt es 1,0 Prozent und bei mehr als 30 Millionen Euro 2,0 Prozent extra. Auch vom Jahr 2018 an gibt es weiterhin Extra-Chancen bei hohen Jahresüberschüssen.
Bisher – über 16 Jahre – hat PCC alle an den Markt gebrachten Schuldpapiere ordentlich bedient. Der Genussschein ist aber besonders riskant.
Im Extremfall, etwa wenn das Unternehmen insolvent würde, könnten Anleger sogar aufgefordert werden, „einen teilweisen oder vollständigen Verlust einzelner oder aller Vergütungen, Nachzahlungen sowie des gesamten Nennbetrages der Genussscheine auszugleichen“. So die Bedingungen.
Im Klartext heißt dies, dass bereits überwiesene Gelder zurückgefordert werden könnten. Inhaber dieser Genussscheine sollten deshalb bereits kassierte Ausschüttungen nicht komplett verfrühstücken, sondern eine stille Reserve vorhalten.