
Christoph Schmidt sieht gar nicht aus wie ein Rebell. Der 49-jährige Diplom-Mathematiker entspricht in vielen Details eher dem Klischeebild eines Hanseaten: korrekt nicht nur bei der Kleidung und ein wenig unterkühlt – so wie man die Hamburger kennt. Doch als er seine 15.000 Euro und das Geld der anderen Anleger in einem 2005 aufgelegten, geschlossenen Fonds des Emissionshauses Wölbern Invest in Gefahr sah, verlor Schmidt seine Contenance. Wölbern versuchte über einen Liquiditätspool Geld von einem Fonds in den anderen umzuschichten. Schnell organisierte Schmidt als 2012 gewählter Anlegerbeirat den Widerstand gegen Wölbern: "Wir wollten verhindern, dass unser Geld aus dem Immobilienfonds Österreich 04 an notleidende Fonds verliehen wird", sagt Schmidt.
Unternehmerisches Risiko bis zum Totalverlust
Es kommt selten vor, dass sich Anleger gegen die Emittenten eines geschlossenen Fonds durchsetzen. Anders als Sparer in offenen Fonds, in die beispielsweise Aktien oder Anleihen eingekauft werden und die täglich an der Börse zu einem exakten und fairen Gegenwert verkauft werden können, tragen Investoren in geschlossenen Fonds ein unternehmerisches Risiko – bis hin zum Totalverlust. Geschlossen sind die Fonds deshalb, weil sie in der Regel eine Laufzeit zwischen 10 und 15 Jahren haben, währenddessen ein Ausstieg kaum oder nur zu hohen Abschlägen möglich und ein fairer Wert eher unbekannt ist.
Welche Ansprüche Anleger bei geschlossenen Fonds haben und wie sie ihr Geld retten können
Geschlossene Fonds müssen die Namen und Anschriften der übrigen Anleger gegenüber Gesellschaftern offenlegen, um einen Informationsaustausch zu gewährleisten. Dies entschied der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen (II ZR 187/09, II ZR 134/11). So können Anleger Mehrheiten für Beschlüsse auch gegen den Willen des Fondsgeschäftsführers organisieren.
Anleger haften bei einem als Kommanditgesellschaft konzipierten Fonds nur mit ihrer Einlage. Eine automatische Nachschusspflicht gibt es nicht. Ausnahme: Schüttet der Fonds unabhängig von Gewinnen aus, kann der Initiator dieses Geld zurückfordern. Dies gilt aber nur, wenn diese Ausschüttungen laut Gesellschaftsvertrag ausdrücklich als Darlehen gewährt werden (Bundesgerichtshof, II ZR 73 11, II ZR 74 11). Ohne diese Klausel, so entschieden die Richter, dürfen die Anleger die Ausschüttungen behalten oder zu Unrecht überwiesenes Geld zurückverlangen. Anders sieht es bei einem Fonds aus, der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) konstruiert ist. Bei einer GbR haften die Gesellschafter auch mit ihrem gesamten Vermögen.
Initiatoren dürfen nicht eigenmächtig Immobilien oder Schiffe verkaufen – auch nicht bei einem Liquiditätsengpass. Sie brauchen dazu eine Mehrheit der Anleger. Wie groß der Anteil sein muss, steht im Gesellschaftervertrag. Vor einem Beschluss haben die Gesellschafter Anspruch auf Informationen über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Zwei bis drei Jahre alte Geschäftsberichte sind keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.
Wenn ein geschlossener Fonds kriselt, besteht gegenüber Beratern, Bank oder Fonds unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz oder die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts. Ansprüche können bestehen:
- wenn der Berater Provisionen gar nicht oder nicht detailliert genug offengelegt hat. Selbst wenn der Prospekt die Vergütung und deren Empfänger korrekt angibt, muss der Berater darüber aufklären;
- wenn der Fonds als risikoloses Investment für die Altersvorsorge beworben wurde, obwohl es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, bei der Anleger ihren Einsatz verlieren können;
- wenn der Initiator zum Nachteil der Anleger Geschäfte mit eigenen Firmen gemacht hat. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Reederei Schiffe überteuert an hauseigene Fonds verkauft, ohne dass dies im Prospekt steht;
Des weiteren können Ansprüche auf Schadensersatz bestehen,
- wenn das Geld zweckentfremdet wurde. So sammelte beispielsweise die Commerzbank Geld für Medienfonds ein, das aber nur zu einem kleinen Teil in die Produktion von Spielfilmen floss;
- wenn der Prospekt falsche Angaben enthält, etwa über die Höhe der Kosten oder über unternehmerische Risiken;
- wenn von der Gesellschafterversammlung beschlossene Änderungen der Geschäftsgrundlagen juristisch angreifbar sind. Dazu gehören beispielsweise der zeitweise Verzicht auf Mieten oder die Verpflichtung, Geld in einen kriselnden Fonds nachzuschießen.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen Vermittler, Fonds oder Bank verjähren nach drei Jahren. Die Frist läuft am Ende des Jahres an, in dem Anleger von der Falschberatung oder dem Prospektfehler hätten wissen müssen. Dieser Zeitpunkt kann je nach Einzelfall auch erst viele Jahre nach Vertragsschluss eingetreten sein. Nur wenn die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Anfangsverluste des Fonds lassen sich nur mit Gewinnen aus der geschlossenen Beteiligung verrechnen. Das Finanzamt akzeptiert allerdings nur Verluste bis zur Höhe der Einlage. Zweifelt das Finanzamt an der Gewinnerzielungsabsicht des Fonds, weil dieser nur Verluste produziert, muss der Anleger die Steuervorteile nachträglich zurückerstatten.
Trotz dieser Konstruktion haben deutsche Anleger in den vergangenen Jahren insgesamt rund 200 Milliarden Euro in solch riskante Portfolios gesteckt (siehe Grafik). In 1,9 Millionen Beteiligungen hängt das Geld fest; zuletzt legten Sparer im Schnitt 25 350 Euro pro Neubeteiligung an. Einfach aussteigen geht nicht: Als im vergangenen Jahr das Hamburger Emissionshaus MPC Capital vorübergehend in Schieflage geriet, konnten sich nur die Aktionäre in Sicherheit bringen.
Anleger, die ihr Geld in geschlossene Beteiligungen, beispielsweise von MPC oder anderen Initiatoren, investiert haben, können dagegen ihre Anteile nur schwer losschlagen. Meist gelingt dies nur mit hohen Abschlägen.
Wenn sie solche Notverkäufe vermeiden wollen, müssen sie sich mit ihren Anbietern herumschlagen, so wie die Anleger des Fonds Österreich 04. Die betroffenen Anleger des Österreich-Fonds leisteten auch deshalb Widerstand gegen den Liquiditätspool, weil sie vermuten, dass sie nachträglich bereits getätigte Transfers absegnen sollen.

Etappenziel erreicht
Denn in einem aktuellen Schreiben von Wölbern an die Anleger heißt es, dass sie den "in diesem Zusammenhang stehenden durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen und Transaktionen" zustimmen sollen. Zudem befürchten viele Anleger, dass bisher intakte Fonds in den Sog maroder Beteiligungen geraten könnten. Wölbern schreibt dazu: "Dennoch kann ein Ausfall einzelner oder mehrerer teilnehmender Darlehensnehmer nicht ausgeschlossen werden..." Wölbern gab bis Redaktionsschluss dazu keine Stellungnahme ab.
Mathematiker Schmidt boxte sich 2012 in den Anlegerbeirat des Österreich 04. Seither geht dieser gegen den Ursprungsgeschäftsführer vor: Es geht um angeblich ungültige Beschlüsse, manipulierte Wahlen und verweigerte Daten. Nach vorläufig zwölf Prozessen vornehmlich an Hamburger Gerichten haben die Anleger des Österreich 04 ein Etappenziel erreicht: Der Geschäftsführer wurde geschasst.