Wittern die Fondsgeschäftsführer allerdings Meuterei, schlagen sie mit juristischen Mitteln hart zurück. Bis vor zwei Jahren verweigerten viele Initiatoren, Daten der übrigen Gesellschafter weiterzugeben. Der Widerstand konnte sich so nicht organisieren. Erst als der Bundesgerichtshof 2011 den Anspruch der Gesellschafter auf die Daten anderer Anleger bestätigte, bröckelte der Widerstand der Emissionshäuser (BGH II ZR 187/09). Trotz BGH-Entscheid weigerte sich Wölbern unter Hinweis auf den Datenschutz aber bis heute, die Daten der übrigen Anleger an den geprellten Christoph Schmidt weiterzuleiten.
Schmidt ließ sich dadurch aber nicht entmutigen und ermittelte auf eigene Faust "einzelne Namen mühsam über Handelsregisterauszüge". Inzwischen weist Wölbern in Schreiben an die Anleger auf die Urteile des BGH hin. Andere Initiatoren schreckt die Rechtsprechung des BGH offenbar immer noch nicht. Diese Erfahrung macht zumindest Anlegeranwalt Elixmann: "Ich musste bei mehreren Windkraftfonds die Herausgabe von Adressen erst gerichtlich durchsetzen."
Einfluss der Anleger wird vermieden
Allein mit den Adressen anderer Teilhaber ist noch nicht viel gewonnen. Zur Rebellion gewillte Anleger müssen danach erst noch die schwerste Hürde nehmen – eine Mehrheit gegen die Fondsgeschäftsführung zu gewinnen. Laut Gesellschaftervertrag sind oft 75 Prozent der Anteilseigner notwendig, um einen neuen Geschäftsführer installieren zu können. Erschwerend kommt hinzu, das sich manche Initiatoren bei Auflage der Fonds solche Gesellschafter ins Boot holen, von denen keine große Opposition zu erwarten ist. So werden beispielsweise gerne Chefs von Finanzvertrieben beteiligt – sie haben kein Interesse, den Geschäftsführer, der sie nährt, abzusetzen. "Fondsanbieter wollen unbedingt vermeiden, dass Anleger Einfluss nehmen können", sagt Anwalt Gansel.
Aber nicht immer gelingt das. Tapfer kämpften im vergangenen Jahr 175 Anleger gegen das Management des Windparks Erfurt-Möbisburg. Ein großer Teil des Anlegergelds ging für Vertrieb, Verwaltung und weitere Nebenkosten drauf. Die Gesellschafter schafften es, eine Mehrheit zu organisieren und setzten im Mai 2011 den Geschäftsführer und Ventimotor-Chef Stephan Hloucal ab. An seine Stelle rückte der unabhängige Windparkmanager Ökofair Energie Mettmann.
Streitfälle häufen sich
Hloucal zog gegen den Beschluss der Gesellschafter bis vors Oberlandesgericht Jena, aber ohne Erfolg (2 U 650/11). Derartige Streitfälle häufen sich: "Selbst eindeutige Gesellschafterbeschlüsse werden immer wieder angefochten", berichtet Elixmann, der die Möbisburg-Anleger beraten hat. Beim Windpark Amesdorf-Wellen in Sachsen-Anhalt hätten die Anleger auf jeder Gesellschafterversammlung in den zurückliegenden drei Jahren die Geschäftsführer erneut abwählen müssen, weil vorherige Absetzungsbeschlüsse angefochten worden waren, berichtet Elixmann. Dies habe eine wahre Prozessflut ausgelöst. Ruhe hätten die Anleger wohl erst, wenn der Fall vor dem Bundesgerichtshof lande landen würde.
Schmidt und seine Mitstreiter sind davon nicht mehr weit entfernt. Im Juli hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Absetzung des Fondsgeschäftsführers abgewiesen.
Der Fall Wölbern zeigt auch exemplarisch, um was es vielen kriselnden Emissionshäusern geht: um einen Verkauf des Restvermögens, im Fall von Wölbern um die Immobilien.