Gewinnzahlen Wie Anleger Bilanzkniffe entlarven

Gerrit Brösel, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Fernuni Hagen und Experte für Wirtschaftsprüfung. Quelle: Privat

Der Bilanzexperte Gerrit Brösel verrät, wo Anleger in Geschäftsberichten von Unternehmen echte Erkenntnisse gewinnen und warum es keine Garantie gegen einen zweiten Fall Wirecard geben wird.

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Gerrit Brösel, 49, ist seit 2011 Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung, an der Fernuniversität in Hagen. Zuvor hatte er diverse wissenschaftliche Positionen inne, so die Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Der studierte Betriebswirt arbeitete vor seiner Hochschulkarriere bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC.

WirtschaftsWoche: Herr Brösel, Sie als Bilanzspezialist, welche Positionen schauen Sie sich in der Regel als erstes oder ganz genau an?
Gerrit Brösel: Grundsätzlich richte ich mein Augenmerk auf den Goodwill, also die Prämie, die Unternehmen bei Übernahmen bezahlen. Dazu kommen das selbstgeschaffene immaterielle Vermögen, Finanzanlagen, vor allem bei Abschlüssen nach internationalen Regeln, sowie Vorräte, Rückstellungen und Abschreibungen. Wichtig ist auch, in welcher Branche das jeweilige Unternehmen tätig ist. Welche Posten beziehungsweise welche Bilanz- und Ergebnisrelationen sind für das Unternehmen beziehungsweise für diese Branche ungewöhnlich? Zudem sehe ich mir nicht nur den aktuellen Abschluss an, sondern die Entwicklung der Posten und Relationen über einige Jahre hinweg.

Warum wählen Sie dieses Vorgehen? Warum sind die besagten Positionen so relevant?
Je nach Branche habe ich eine tendenzielle Erwartungshaltung, was die Relationen betrifft. Das Vorratsvermögen muss zum Beispiel stimmig zu den ausgewiesenen Umsatzerlösen sein. Sehe ich mir den Abschluss eines anlagenintensiven Produktionsunternehmens an, spiegelt sich das im (historischen) Anlagevermögen wider. Wie sind die Anlagen finanziert? Wie sieht hierzu der Kapitaldienst aus? Bei einem Bauunternehmen spricht das Verhältnis von noch nicht abgerechneten Leistungen und erhaltenen Anzahlungen in der Regel Bände.

Zudem ist relevant: Womit verdient die Unternehmung eigentlich Geld? Worin besteht also die Wertschöpfung? Sind die im Geschäftsmodell innewohnenden Risiken abgesichert? Ohne dass Sie das Geschäftsmodell verstanden haben, können Sie keine seröse Abschlussanalyse und, das sei nebenbei bemerkt, erst recht keine seriöse Abschlussprüfung durchführen. Die genannten Posten schaue ich mir an, weil diese entweder besonders anfällig für Manipulationen sind, das heißt, man hat hier einen hohen bilanzpolitischen Spielraum. Oder in den Posten ist besonders viel „Luft nach unten“, wie beim Goodwill. Unterm Strich ist es bei diesen Posten für ein Unternehmen leicht, Grauzonen auszunutzen oder zu überschreiten, um seine Zahlen für die Adressaten zu „schönen“. Bankguthaben auf Treuhandkonten – die bei Wirecard ja in der Konzernbilanz 2019 zuletzt 1,9 Milliarden Euro ausmachten und damit ein Viertel der Bilanzsumme – gehören normalerweise nicht dazu. Auffällig waren diese allenfalls in der Zeitreihe und in Relation zu anderen Abschlussgrößen.

Früher galt das Handelsgesetzbuch mit seinen Regeln, heute greifen internationale Vorschriften – welche Auswirkungen hat das gehabt?
Das HGB ist sicher noch lange nicht tot, denn Totgesagte leben meist länger. Wir dürfen in Deutschland nicht vergessen, dass wir immer noch einen hervorragenden Mittelstand haben, für den internationale Vorschriften uninteressant sind. Die Rechnungslegung in diesen Unternehmen erfolgt – abgesehen von internen Zwecken – aus steuerlichen Gesichtspunkten, zu Finanzierungszwecken und für die Gewinnausschüttung nach HGB. In Deutschland sind die internationalen Regeln IFRS (International Financial Reporting Standards) grundsätzlich lediglich für kapitalmarktorientierte Unternehmen und nur für Konzernabschlüsse verpflichtend anzuwenden. Für alle anderen Unternehmen und Abschlüsse gilt weiterhin eine Rechnungslegungspflicht nach den Vorschriften des HGB mit der Maßgabe eines befreienden Konzernabschlusses nach IFRS auf freiwilliger Basis.

Die Internationalisierung ist aber nicht zu leugnen. Vergleicht man HGB- und IFRS-Bilanzierung miteinander, kann man sagen, dass sich der Fokus der Bilanzpolitik, welche die Unternehmen betreiben, um Abschlusszahlen legal zu beeinflussen, verschiebt. Wenn es nach HGB vor allem explizite Wahlrechte sind, deren Ausnutzung ich aus dem Anhang zumindest tendenziell ersehen kann, erfolgt Jahresabschlusspolitik nach IFRS vor allem durch die Gestaltung von zu bilanzierenden Sachverhalten, also subtiler und unbemerkter sowie, das würde ich behaupten, in größerem Umfang. Die Internationalisierung ist somit – bereits, wenn man von einem erhöhten Fortbildungsbedarf und den direkten Kosten absieht – teuer erkauft. Welche Auswirkungen die internationale Rechnungslegung hat, sehen wir heute ganz deutlich an der Goodwill-Bilanzierung. Was dort bilanziert wird, liegt – so hat es den Anschein – allein „in Gottes Hand“. Sie haben ja gerade wieder ermittelt, dass allein im Dax der Goodwill mehr als 300 Milliarden Euro ausmacht und darauf kaum abgeschrieben wird. Allein dieser Posten könnte sich als toxisch herausstellen.

Was halten Sie davon, wenn Unternehmen außer der Reihe eigene Gewinnzahlen erfinden, die nicht im Regelbuch stehen, wie etwa ein bereinigtes Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern?
Dieses hat immer einen faden Beigeschmack. Es erweckt den Anschein, als wären reguläre Gewinnzahlen für diese Unternehmen nicht geeignet, um ein positives Bild für die Adressaten zu erreichen, weshalb lieber eigene Zahlen entwickelt werden, die eine positives Außendarstellung ermöglichen. Das gilt auch für viele vermeintlich neu erfundene Kennzahlen, die mit hipp klingenden Namen aus dem angelsächsischen Raum kommen. Selten sind sie neu, sondern deren Aussagekraft unter anderer Bezeichnung in der deutschen Literatur schon ausreichend kritisch gewürdigt. Wenn sie dann doch neu sind, wird selten hinterfragt, ob es sinnvoll ist, Kennzahlen, die für eine andere Unternehmenskultur entwickelt wurden, auch im deutschen Kulturkreis zu verwenden.

„Es wird immer wieder Bilanzskandale geben“

Wecken solche Zahlen Vertrauen?
Bei mir nicht. Es fehlt an Vergleichbarkeit und vermittelt aus den genannten Gründen den Anschein, als wollte ein Unternehmen seine Zahlen nach außen hin schönen. Die Unternehmen fühlen sich da ja frei, zu berichten. Warum sollten die nach Instrumenten und Anpassungen greifen, welche für sie von Nachteil sind? Dies wird erst deutlich, wenn auf einmal vom bisherigen Vorgehen der Bereinigung abgewichen wird. Meist ist das von außen nicht zu erkennen, weil die Bereinigungsschritte nicht offenbart werden oder über diese bislang so wichtige Pro-forma-Kennzahl auf einmal gar nicht mehr berichtet wird.

Teilweise sind solche Anpassungen in der Bereinigung mit tautologischen Begründungen verbunden. Oft wird die Struktur der Berichterstattung geändert, um die Vergleichbarkeit zu erschweren. Oder es werden zusätzliche Kennzahlen offenbart, um andere zu verwässern. Manchmal hat man sogar das Gefühl, die Unternehmensstrukturen werden nur deshalb geändert, um Abschlüsse nicht mehr vergleichbar zu machen, damit negative Entwicklungen nicht auffallen.

Sehen Sie nach Wirecard ohnehin das Vertrauen in Unternehmensmanager und zudem in Wirtschaftsprüfer erschüttert?
Es wird immer wieder Bilanzskandale geben, die das Vertrauen in Manager und Wirtschaftsprüfer, aber – im vorliegenden Fall – auch in die staatliche Aufsicht, erschüttern. Wie groß dieses Beben ist, hängt aber auch davon ab, was wie berichtet wird. Allerdings sollte unterschieden werden zwischen (a) richtigen, (b) falschen Abschlüssen und (c) gefälschten Abschlüssen.

Der überwiegende Teil der Abschlüsse gehört zu (a), weil er sich in den Grenzen bewegt, die HGB oder IFRS vorgeben. Richtig bedeutet aber nicht fehlerfrei, sondern nur – und hier muss man nun jedes Wort auf die Goldwaage legen –, dass mit hinreichender Sicherheit wesentliche Fehler ausgeschlossen werden. Genau darauf ist die Jahresabschlussprüfung ausgelegt. Ein Wirtschaftsprüfer führt schließlich keine Vollprüfung durch. Es besteht also immer ein Restrisiko, dass nicht entdeckte Fehler existieren, auch wenn ein uneingeschränktes Testat vorliegt. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass es sich hierbei nur um ein Siegel für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und nicht um ein Siegel für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens handelt.

Die unter (b) fallenden falschen Abschlüsse, also solche, die mit wesentlichen Fehlern belastet sind, sind eher selten beziehungsweise ohnehin mit einem eingeschränkten oder gar verweigerten Testat des Wirtschaftsprüfers belegt. Gefälschte Abschlüsse, also jene der Kategorie (c), sehe ich als eine Ausnahme. Solche Manipulationen werden im Regelfall von der Unternehmensleitung unter Mitwirkung von Spezialisten verübt. Ein Wirtschaftsprüfer führt keine Prüfung auf Betrugsfälle durch – nur bei Verdachtsfällen muss er seine Prüfung ausweiten. Die Verpflichtung zur Aufdeckung beziehungsweise Verhinderung krimineller Handlungen liegt tatsächlich vorrangig bei der Unternehmensleitung des jeweiligen Unternehmens und beim Aufsichtsrat. Wenn man an die Quotenregelungen denkt, sind bei der Besetzung dieser Gremien jedoch andere Präferenzen politisch gewollt, welche sich durchaus auf den Wirtschaftsstandort auswirken können.

Es gibt bei den Wirtschaftsprüfern nun Reformen, vor allem eine höhere Haftung und häufigere Rotationen, nutzt das?
Bezüglich der Anhebung der Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer denke ich eher, dass diese die bestehende Spaltung im Markt für Abschlussprüferleistungen vergrößern. Für kleinere Prüfungsgesellschaften werden so gewisse Segmente wirtschaftlich unattraktiv. Der damit verbundene geringere Wettbewerb könnte sich auf die Prüfungsqualität auswirken. Auf der anderen Seite sind die in Rede stehenden Haftungssummen aus Sicht der Geschädigten oftmals nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Neben der geplanten Erhöhung der Haftungsobergrenzen soll es zu einer Ausweitung der Haftung kommen, indem ein Abschlussprüfer nicht nur bei Vorsatz unbeschränkt haftet, sondern bereits bei grober Fahrlässigkeit. Dies ist zu begrüßen. Die vorgetragenen Sorgen der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer, dies könne sich unter Umständen negativ auf die Attraktivität des Berufsstandes auswirken, halte ich für unbegründet. Andere freie Berufe – Ärzte zum Beispiel – leben mit dieser erweiterten Haftung und sterben nicht aus. Wer schlampig arbeitet, muss auch für den entstehenden Schaden aufkommen.

Vielleicht hat die Ausweitung der Haftung sogar positive Effekte auf den Berufsstand: Sie hält ausschließlich extrinsisch motivierte Personen davon ab, den Beruf des Wirtschaftsprüfers zu ergreifen. Natürlich kann bei einer langjährigen Prüfung eine Betriebsblindheit aufkommen, die durch verstärkte Rotation vermindert werden kann. Dennoch bleibt festzuhalten: Wenn es sich um absichtlichen, minutiös und von langer Hand geplanten Betrug handelt, ist es für einen Wirtschaftsprüfer, ohne einen konkreten Verdacht, schwierig, diesen aufzudecken. Das haben viele Bilanzskandale der vergangenen Jahre gezeigt. Zudem hätten die verschärften Rotationsregeln keine Auswirkungen auf den Fall „Wirecard“ gehabt.

„Privatinvestoren müssen mehr Verantwortung übernehmen“

Was wäre denn sinnvoll gewesen, um den nächsten Fall Wirecard zu verhindern?
Es gibt keine 100-prozentige Garantie, dass es keine Bilanzskandale mehr gibt, egal welche Regelungen getroffen werden. Wenn kriminelle Machenschaften detailliert geplant und Unterlagen im großen Stil gefälscht werden, wird es immer schwierig sein, einen solchen Betrug zeitnah aufzudecken. Auch müssen wir weg vom Generalverdacht: Nicht jedes Unternehmen ist kriminell. Unternehmen, die im großen Stil betrügen, sodass sich wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis, den Aktienkurs et cetera ergeben, sind Einzelfälle.

Ob die Prüfungsqualität wirklich so schlecht ist, wie oft unterstellt wird, müsste bilanzskandalunabhängig erst einmal untersucht werden. Wenn dem so wäre, gehen mir die geplanten Maßnahmen nicht weit genug: Es wäre interessenfrei zu untersuchen, inwieweit ein Joint-Audit, also die gemeinsame Abschlussprüfung durch mehrere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, zur Verbesserung der Prüfungsqualität beitragen kann und wie dies dann ausgestaltet sein müsste. Flankiert von einer strikteren Trennung von Prüfung und Beratung sowie gegebenenfalls einer mehr-, statt wie bisher einjährigen Beauftragung der Abschlussprüfung könnte das eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Prüfungsqualität zu verbessern.

Zudem könnte überlegt werden, die Inhalte des Bestätigungsvermerks sowie die des Prüfungsberichtes informativer zu gestalten und letzteren einem größeren Adressatenkreis zugänglich zu machen. Auch die Fragen, wer den Abschlussprüfer auswählen soll, ob man diesen zum Beispiel umlagenbasiert finanzieren sollte und welche Kommunikationspflichten dem Abschlussprüfer einzuräumen sind, müssen unvoreingenommen und möglichst ohne lobbyistische Einflüsse diskutiert werden.

Signalwirkung könnte auch haben, aus einer Pflichtprüfung eine freiwillige Prüfung zu machen. Zudem sind auf der Ebene der staatlichen Aufsicht eine Bündelung der Kräfte sowie weniger fragwürdige personelle Verquickungen notwendig. Wissenschaftliche Untersuchungen, die den vermeintlichen Erfolg des mehrstufigen Enforcement-Verfahrens, also dem Nebeneinander von zum Beispiel der BaFin und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, belegen, sind kritisch zu hinterfragen. Zudem hilft auch eine stärkere Übernahme von Verantwortung seitens der Investoren. Sinnvoll wäre auch, wenn sich der Wirtschaftsprüfer wieder auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren und an seine Verantwortung erinnern würde.

Wie entlarven Sie Bilanzkniffe?
Bilanzkniffe lassen sich mit einem einzelnen Jahresabschluss nicht unbedingt entlarven. Interessant ist vor allem ein Zeit- und ein Branchenvergleich. Wenn sich einzelne Beträge von einem auf das andere Jahr stark ändern oder unbegründet vom allgemeinen Trend abweichen, sollte man dies hinterfragen. Aber beim Vergleich mit anderen Unternehmen der Branche ist auch zu berücksichtigen, dass einem da nur jemand auffällt, der aus der Reihe tanzt. Das wissen die Unternehmen und versuchen, Trends zu antizipieren und diesen zu folgen. Wenn jemand trotzdem „aus dieser Reihe tanzt“, dann kann diese Erkenntnis schon zu spät sein, weil die Entwicklung über Jahre hinweg vom Unternehmen noch legal vertuscht werden konnte.

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Denken Sie, dass es genügend Investorinnen und Investoren gibt, die sich so intensiv mit Bilanzen auseinandersetzen, dass die meisten Schönfärbereien und Betrügereien auffallen oder auffliegen?
Für eine detaillierte Bilanzanalyse bedarf es umfangreicher Kenntnisse in verschiedenen Bereichen: im rechtlichen Bereich, Kenntnisse über Kennzahlen, über das Unternehmen und dessen Umfeld et cetera. Darüber hinaus ist sehr viel Zeit notwendig, um sich intensiv mit einem Unternehmen auseinanderzusetzen. Ich bezweifle, dass die Mehrheit der Investoren diese Zeit hat. Zudem lassen sich natürlich nicht alle Vorgänge aus dem Abschluss ablesen. Wie bereits gesagt, auch Privatinvestoren müssen hier mehr Verantwortung übernehmen – wie viel Zeit investiert man in den Kauf eines Autos und wieviel Zeit in den Kauf von Aktien?

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