Goldreserven Deutscher Goldschatz im Reisefieber

Die Bundesbank hat in den vergangenen Jahren mehr Barren nach Deutschland zurückgeholt, als bisher bekannt war.

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Goldbarren, eingelagert bei der New Yorker Federal Reserve Bank (1968)

Exakt 3.396.303 Kilogramm Feingold wies die Deutsche Bundesbank unter der Position „Gold und Goldforderungen“, dem ersten Posten auf der Aktivseite ihrer Bilanz, zum Stichtag 31. Dezember 2011 aus. Marktwert zu Silvester 2011: 132,869 Milliarden Euro. Eigentlich beruhigend, dass Deutsche so viel Gold besitzen, pro Kopf 45 Gramm: Marktwert 1925 Euro.

Die Goldbilanz fiele glanzloser aus, hätte sich der ehemalige Bundesbank-Präsident Ernst Welteke vor zehn Jahren mit der Idee durchgesetzt, Gold zu verkaufen und den Erlös in Wertpapiere zu stecken, die auf dem Papier mehr Rendite versprechen als Gold, aber das Versprechen nicht immer halten. Bis auf fünf Tonnen pro Jahr, die dem Bund zur Prägung von Goldmünzen verkauft werden, gaben Weltekes Nachfolger kein Gold her. Doch statt die Bundesbank dafür zu loben, erntet sie nun Kritik vom Bundesrechnungshof. Ist das fair?

Seit 2002 prüft der Bundesrechnungshof die Jahresabschlüsse der Bundesbank. Dabei picken sich die Prüfer immer einen Posten aus der Bilanz heraus, den sie gründlich unter die Lupe nehmen. Für den Jahresabschluss 2011 war das die Position „Gold und Goldforderungen“.

Fakten zu den deutschen Goldreserven

Der Rechnungshof kritisiert in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages, dass die bei Notenbanken im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven „noch nie von der Bundesbank selbst oder durch andere unabhängige Prüfer körperlich aufgenommen und auf Echtheit und Gewicht geprüft worden“ sind, und empfiehlt eine regelmäßige Inventur.

Dazu sei die Bundesbank nach den Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches verpflichtet.

Das sieht die Bundesbank anders. Sie erhalte von ausländischen Notenbanken jährlich Bestandsbestätigungen. An der Integrität, Reputation und Sicherheit der ausländischen Lagerstellen gebe es keine Zweifel. Das Eigentum an den Barren bleibe stets gewahrt. Außerdem genieße die Bundesbank besonderen Immunitätsschutz und sei vor Vollstreckung geschützt.

Die seit Jahren geübte Praxis entspreche gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, verteidigt die Bundesbank. Die Vorgehensweise sei durch alle Jahresabschlussprüfer uneingeschränkt bestätigt worden.

Die Argumente der Bundesbank mögen rechtlich wasserdicht sein. Trotzdem spricht nichts gegen eine Bestandsaufnahme des Goldes: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.

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