




Bis Freitag konnten Anleger Griechenland-Anleihen dem griechischen Staat andienen – zumindest dann, wenn sie Papiere im geforderten Mindestvolumen besaßen. Wer nicht verkauft hat, könnte seine Bank wegen Falschberatung verklagen. Das setzt allerdings voraus, dass er nicht gezielt Griechen-Bonds verlangt und der Berater ihm die Anleihen als sicher empfohlen hat. „Die große Mehrheit der Käufer hat jedoch gezielt nach griechischen Staatsanleihen gefragt und sich nicht beraten lassen“, sagt Franz Braun von der Kanzlei CLLB in München. Er hat deshalb gegen den griechischen Staat geklagt. Der Zwangsumtausch der Staatsanleihen im Frühjahr sei rechtswidrig gewesen. Kein Emittent habe das Recht, in das Depot seiner Gläubiger einzugreifen.
Ob Anleger Geld sehen, ist völlig offen. Bisher, so Braun, hätten die Klagen die griechischen Behörden noch nicht mal erreicht. Athen ist faktisch pleite, die Sorgen deutscher Kleinanleger stehen an allerletzter Stelle der Prioritätenliste von Justiz und Regierung. Das Beispiel Argentinien, gegen das Anleger zahlreiche Pfändungstitel erstritten haben, die sie aber seit Jahren nicht vollstrecken können, wirkt eher abschreckend.
Wer an der Börse verkaufen will, steht vor dem Problem, dass er beim Zwangsumtausch der Bonds für jedes Papier 20 neue langlaufende Anleihen bekommen hat. Viele Privatanleger haben jetzt Papiere mit einem Nennwert von weniger als 100 Euro im Depot. Die Kurse haben sich zwar gut erholt, zehnjährige Bonds kletterten seit Juni von 15 auf 38 Prozent. Vor dem Verkauf sollten Anleger dennoch ihre Bank nach Gebühren fragen, sonst fressen die Spesen der Mini-Orders den Restwert auf. Einige Banken, zum Beispiel die DAB Bank, bieten den spesenfreien Verkauf an.