„Grüne“ Anlagen Vorsicht: „Greenwashing“ im Finanzsektor

Immer mehr Banken setzen sich scheinbar für Umweltschutz ein – aber tun sie das wirklich? Quelle: dpa

Die EU-Kommission will mehr Geld in „grüne“ Anlagen lenken. Doch was ist tatsächlich nachhaltig, und wo gaukeln Anbieter der Kundschaft nur Umwelt- und Klimafreundlichkeit vor?

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Die größere Aufmerksamkeit für Umweltschutz und Klimawandel bei Anlegern birgt nach Einschätzung von Europas Aufsichtsbehörden eine wachsende Gefahr für schöngefärbte Angebote. Die Bankenaufsicht EBA, die Versicherungsaufsicht EIOPA und die Wertpapieraufsicht ESMA legten heute ihre jüngsten Analysen zu sogenanntem Greenwashing im Finanzsektor vor.

„Das Ergebnis der quantitativen Analyse des Greenwashing-Phänomens zeigt einen deutlichen Anstieg der Gesamtzahl potenzieller Greenwashing-Fälle in allen Sektoren, auch bei EU-Banken“, stellte die EBA fest. Unter „Greenwashing“ versteht man, dass Firmen Produkte oder Dienstleistungen als umwelt- oder klimafreundlich vermarkten, obwohl diese es vielleicht gar nicht sind.

Die EU-Kommission will mehr Geld in „grüne“ Anlagen lenken. Bankberater und Versicherungsvermittler müssen daher inzwischen bei der Anlageberatung die Vorzüge der Kundschaft beim Thema Nachhaltigkeit abfragen. Bei der Geldanlage soll es nicht mehr nur um Renditechancen und Risiko gehen, sondern auch um Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung: Die Abkürzung ESG (englisch für: Environmental Social Governance) hat Einzug gehalten.

Irreführende Nachhaltigkeitskommunikation

„Die Daten der vergangenen Jahre in Bezug auf irreführende Kommunikation zu ESG-Themen zeigen einen deutlichen Anstieg der Gesamtzahl potenzieller Fälle von Greenwashing in allen Sektoren einschließlich der EU-Banken“, schreibt die EBA.

Immer wieder prangern beispielsweise Umweltorganisationen wie Greenpeace, World Wild Fund (WWF) oder Urgewald aus ihrer Sicht klimaschädliche Geschäfte an. Die EBA kommt zu dem Schluss, EU-Banken würden zunehmend beschuldigt, „Greenwashing auf Unternehmensebene zu betreiben, indem sie sich nach außen (durch Werbung, soziale Medien, Nachhaltigkeitsberichte) als nachhaltigkeitsorientiert darstellen, aber dennoch Geschäfte oder Praktiken betreiben, die den Nachhaltigkeitszielen und dem von ihnen vermittelten Image widersprechen könnten“.

Die Untersuchungen der Aufsichtsbehörden sind Teil einer umfassenderen Initiative. Die EU-Kommission hatte beispielsweise im März dieses Jahres einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der Unternehmen bei Angaben etwa zur Klimafreundlichkeit oder Nachhaltigkeit ihrer Waren zu Mindeststandards verpflichten soll.

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„Grüne Behauptungen sind überall“, hatte Kommissionsvize Frans Timmermans begründet. „Meeresfreundliche T-Shirts, kohlenstoffneutrale Bananen, bienenfreundliche Säfte, 100 Prozent CO2-kompensierte Lieferungen und so weiter. Leider werden diese Behauptungen viel zu oft ohne jeden Beweis und ohne jede Rechtfertigung aufgestellt.“ Ziel der EU-Kommission: Wer ein als umweltfreundlich beworbenes Produkt kauft, soll sicher sein können, dass das Produkt auch wirklich „grün“ ist.

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