Gute Vorsätze Wie werde ich ein besserer Anleger?

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Welcher Risikotyp bin ich?

Was 2014 auf Ihren Geldbeutel zukommt
Bessere Chancen auf GrundsatzurteilKunden oder Anleger, die von Anbietern hinters Licht geführt wurden, können ab dem 1. Januar 2014 leichter von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) profitieren. Bisher konnten Finanzinstitute, Versicherungen und andere Unternehmen in brenzligen Fällen durch die Revisionsrücknahme Massenklagen aus dem Weg gehen. Dadurch erhielten oftmals nur die Einzelkläger beziehungsweise diejenigen, die als erstes geklagt haben, ihr rechtmäßig zustehendes Geld. Alle anderen Geschädigten gingen leer aus. Mit der Neuregelung werden nun auch die Klagen weiterer Geschädigter zugelassen.Infoquelle: Verbraucherzentrale NRW und dpa Quelle: dpa
Neues ProzesskostenhilferechtGeringes Einkommen ist kein Hindernis, seine Recht einzuklagen. Nach dem Prozesskostenhilferecht erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung. Wer dies in Anspruch nimmt, muss aber vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens von sich aus Auskunft über wesentliche Verbesserung seines Arbeitseinkommens geben. Wird dem nicht nachgekommen, muss ein Strafverfahren befürchtet werden. Quelle: dpa
„Regelmäßige Arbeitsstätte“ wird „erste Tätigkeitsstätte“Arbeitnehmer, die an mehreren Stätten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber rasch klären, welcher Arbeitsort ihr erster Einsatzort ist. Denn ab dem 1. Januar 2014 wird der Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale wird nicht mehr die „regelmäßige Arbeitsstätte“, sondern die „erste Tätigkeitsstätte“ sein. Wer von seiner Wohnung zu den verschiedenen anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, also sehr viel höhere Beträge als bislang, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Quelle: dpa
1000-Euro-Grenze für Zweitwohnung am ArbeitsortDie Regelungen für die arbeitsbedingte Zweitwohnung werden konkreter. Bisher lag die Grenze bei 60 Quadratmetern und der maximal üblichen Ortsmiete. Ab 2014 wird die Betragsgrenze für Miete, Betriebskosten, Stellplatz und Garagenmiete bei 1000 Euro festgesetzt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit der Zweitwohnung geprüft. Die „Arbeitswohnung“ muss näher als die halbe Entfernung der Erstwohnung zum Arbeitsplatz sein. Quelle: dpa
GrunderwerbssteuerIm neuen Jahr müssen Hausbauer in vier Bundesländern tiefer in die Tasche greifen. Die Grunderwerbssteuer steigt in Bremen und Niedersachsen von 4,5 Prozent auf fünf Prozent, in Berlin von fünf auf sechs Prozent und in Schleswig-Holstein von fünf auf 6,5 Prozent. Quelle: dpa
Kranken- und PflegeversicherungDie Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden 2014 von 3937,50 auf 4050 Euro im Monat angehoben. Ein gesamtes Einkommen von über 4050 Euro bleibt beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 52.200 auf 53.550 Euro im Jahr. Ab einem Jahreseinkommen über der neuen Grenze entfällt die Versicherungspflicht bei gesetzlichen Krankenkassen. Viele Privatversicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Im Vergleich zu den Vorjahren fielen Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel nach Angaben von Verbraucherberatern aber bis auf einige Ausreißer moderater aus. Das liege auch daran, dass viele Versicherer nicht mehr auf Billigtarife setzten, die dann teurer würden. Quelle: dpa
RentenDie monatliche Grenze der allgemeinen Rentenversicherung steigt von 5800 auf 5950 Euro. Die knappschaftliche Rentenversicherung erfährt ebenfalls Änderungen. In den alten Bundesländern beläuft sich die Bemessungsgrenze bei 7300 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern bei 6150 Euro im Monat. Die Bezüge der rund 20 Millionen Rentner in Deutschland dürften Mitte 2014 um gut zwei Prozent steigen. Im Osten wird der Aufschlag wohl etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Die genaue Anpassung wird im März bekanntgegeben, dann liegen die Daten der Lohnentwicklung vor. Auf die eigentlich Anfang des neuen Jahres fällige Entlastung müssen die Rentenbeitragszahler jedoch verzichten. Denn die Union und SPD wollen die gesetzliche Senkung des Beitragssatzes ausfallen lassen, um damit die Mütterrente zu finanzieren. Quelle: dpa

Jeder Mensch hat eine individuelle Risikoneigung. Das gilt nicht im Sport, sondern eben auch bei der Geldanlage. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Anleger sich bereits im Voraus mit ihrer persönlichen Risikoneigung auseinandersetzen. Zwar versuchen Bankberater in der Regel herauszukitzeln, ob sie es mit einem monetären Angsthasen oder Draufgänger zu tun haben. Es kann aber nie schaden, selber einige Überlegungen anzustellen.

Dabei können verschiedene Internet-Tools als Unterstützung gewählt werden. Als Einstieg geeignet ist beispielsweise der Anlage-Coach. Hier müssen unter anderem Fragen zu Zweck und Dauer der Geldanlage beantwortet werden. Am Ende des Tests werden Sie in eine von acht Anlagekategorien eingestuft und sehen, welche Anlageformen diesem Risikoprofil entsprechen. Selbstverständlich sollten Anleger nicht ausschließlich auf solche Selbsttests setzen. Sie dienen lediglich als erste Orientierungshilfe.

Die Universität Mannheim hat ein Tool entwickelt, welches die Risiken verschiedener Anlageoptionen simuliert. Hier können Anleger erleben, wie sich etwas mehr oder weniger Risiko im Geldbeutel bemerkbar machen können. Denn egal wie hoch ihre Risikobereitschaft ist, eine hohe Rendite gibt es nur bei hohem Risiko.    

Zehn wichtige Tipps fürs Geldanlagegespräch
Ein Mann hält eine Check-Liste in den Händen Quelle: Fotolia
Staßenschilder warnen Fußgänger vor herabfallenden Steinen Quelle: dpa
Alternativen einfordernOft präsentieren Berater ihren Kunden nur ein Produkt – nach dem Motto „Das habe ich nur für Sie ausgewählt“. Nicht selten sind das die Produkte, für die der Berater die höchste Provision bekommt, aber eben nicht die für den Kunden passenden Anlagen. Sparer sollten unbedingt Alternativen einfordern, um vergleichen zu können. Genauso ist es wichtig, nicht nur eine Bank nach guten Anlagen zu fragen. Gehen Sie lieber zu mehreren Geldinstituten und vergleichen die Angebote. Quelle: Fotolia
Eine Dame in einem Beratungsgespräch Quelle: Fotolia
Ein Mann schaut durch eine Lupe Quelle: Fotolia
KostenrechnungHohe Gebühren fallen auch dann an, wenn der Kunde nicht in Wertpapiere investiert. Bei Bausparverträgen etwa verlangen Banken in der Regel einen Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr. Anleger sollten eine genaue Übersicht einfordern, auf der alle anfallenden Gebühren und Provisionen aufgeführt sind. Wer ein kompliziertes Produkt wie einen Bausparvertrag nicht braucht, sollte sich nicht scheuen, nach einfacheren Anlagen wie einem Banksparplan zu fragen. Quelle: Fotolia
Ein Beratungsgespräch Quelle: Fotolia

 

Insgesamt unterscheiden die meisten Anlageberater und Banken zwischen vier verschiedenen Anlegertypen. Der sicherheitsorientierte Anleger erwartet vor allem eine stetige Wertentwicklung, er will sichere Erträge. Der Konservative ist zwar auch an höheren Erträgen interessiert, möchte aber auch mögliche Kursgewinne mitnehmen. Dagegen setzt der gewinnorientierte Sparer auf Kapitalzuwachs, der chancenorientierte Anleger hat überdurchschnittlich hohe Ertragserwartungen, ihm sind hohe Gewinne wichtiger als ein niedriges Risiko.

Sparer bekommen so ein Gefühl dafür, wie riskant ihre Anlage sein darf. So können gewisse Fehlkäufe schon vorab verhindert werden. Um das Risiko eines Investments besser einschätzen zu können, hilft auch eine simple Regel: Nur Anlageprodukte kaufen, die man auch versteht! Wer sich nicht erklären kann, wie das Optionszertifikat funktioniert, welches einem der Anlageberater anschwatzen will, der sollte lieber die Finger davon lassen.

Welche Strategie will ich verfolgen?

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