Insider packen aus Die zweifelhaften Geschäfte der FXdirekt Bank

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Hoher Hebel

Der hohe Hebel ist eine wichtige Komponente im System: FXdirekt nimmt mit einem Prozent – also ein Euro bei einer Aktie zu 100 Euro – eine zu geringe Margin. Selbst Profi-Anleger gehen ein so hohes Risiko nicht ein. An der Terminbörse Eurex müssen Institutionelle aktuell mehr als 7,5 Prozent Margin pro Dax-Future-Kontrakt zahlen. Die niedrige Margin ist kein Akt der Menschenliebe, sondern soll Kunden in riskante Wetten treiben.

Geht ein Trade kurz in die falsche Richtung, übersteigen die Verluste bei so hohem Hebel schnell das Guthaben. Folge: Der Kunde bekommt einen Margincall und muss nachzahlen. „Bei Brokern, die auf die Nachschusspflicht verzichten, kann man nicht mehr verlieren, als man eingezahlt hat. Alle Broker haben das Recht und werden davon Gebrauch machen, Positionen manuell oder automatisch zu verkaufen, sobald die Sicherheitsleistung Margin nicht mehr ausreicht“, sagt Gellert von FXCM.

Die Bank behauptet, sie habe kein Interesse daran, dass Kunden Geld verlören. Der Redaktion liegt allerdings der Kontoauszug eines Kunden vor, der fast 8000 Euro nachschießen musste, weil die Bank ihn nicht automatisch ausstoppte.

Geld zurückholen

Anwalt Gerd Krämer von der Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Bonn hat das System der Bank durchschaut. Krämer hat für einen geprellten Anleger 2011 vor dem Landgericht Duisburg mit den FXdirekt-Anwälten der Großkanzlei Norton Rose den Vergleich über 40.000 Euro geschlossen.

Krämer hatte zuvor wochenlang Kursabweichungen für die Geschäfte seines Mandanten berechnet und konnte nachweisen, dass die Bank teilweise Kurse in die der Marktentwicklung entgegengesetzte Richtung zog. Die Kurssetzungen seien „fernab der realen Marktgeschehnisse“, stellte er fest. So seien am 16.01.2009 die Kurse des „Automobile Index“ zwischen 12 und 15.42 Uhr um 8,8 Prozentpunkte erhöht worden, während die Märkte eigentlich fielen.

Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger

Kurse

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von FXdirekt steht zwar, dass die „angezeigten Kurse“ bei sehr volatilen oder illiquiden Märkten „von den an den Referenzmärkten gehandelten Kursen abweichen“ könnten. Auf der Web-Seite der Bank wird jedoch versprochen, dass CFDs „die Kursentwicklung des Basiswertes nahezu 1:1“ widerspiegelten. Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen sind unzulässig. Die BaFin müsste das prüfen.

Hinter den Kulissen räumen die Anwälte der Bank Differenzen ein. Der Redaktion liegt ein Gerichtsschreiben der Norton-Rose-Anwälte vor: Für Gewinne und Verluste seien „allein die auf dem Online-Markt von der Beklagten gestellten Kurse maßgeblich, nicht die Kurse der Basiswerte“. Die gestellten Kurse seien „selbstverständlich nicht der Börsenkurs“, denn dann würde die Bank „keinen Gewinn machen“.

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