
Die ehemaligen Kunden des insolventen Stromanbieters Flexstrom müssen weiter auf ihr Geld warten. Frühestens Ende 2018 könnten die Gläubiger mit einer Auszahlung rechnen, sagte die Berliner Rechtsanwältin Astrid Düring, die den Fall an der Seite von Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger betreut.
„Derzeit steht noch kein Betrag zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung.“ Zwei Jahre nach der Pleite sei noch immer nicht klar, wie viel von ihrem Geld die Ex-Kunden überhaupt wiedersehen.
Was ändert sich am Insolvenzrecht?
Die Gläubiger sollen mehr Rechte bekommen und so beispielsweise Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen. Auch bei der Anordnung der Eigenverantwortung soll ein Gläubigerausschuss mitbestimmen können. Die Meinung des Gläubigerausschusses soll unter gewissen Umständen für den Richter bindend sein.
Nach neuem Recht hat ein Schuldner eine dreimonatige Schonfrist, bevor der Kuckuck anklopft. Sobald die Zahlungsunfähigkeit am Horizont auftaucht, kann der Schuldner unter Aufsicht eines vorläufigen Sachverwalters in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan ausarbeiten. Anschließend kann der Plan als Insolvenzplan umgesetzt werden. In dieser Zeit ist der Schuldner vor seinen Gläubigern geschützt, Gerichte sollen eventuelle Zwangsvollstreckungen vorläufig einstellen können. So soll der Schuldner die Chance bekommen, sein Unternehmen zu sanieren, ohne dass ihm schon die Maschinen aus der Fabrik getragen werden.
Dank der Gesetzesreform soll sich künftig nur noch ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk mit den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen beschäftigen.
Damit auch bei Insolvenz Finanztransaktionen ordentlich zu Ende gebracht werden, soll die Rolle von Clearinggesellschaften gestärkt werden. Solche Clearinghäuser sind dafür zuständig, im Finanzsektor gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten festzustellen und Wertpapiertransaktionen zu verbuchen. Ihnen kommt eine Art Treuhänderfunktion zu.
Die Insolvenzstatistiker sollen mehr Rechte bekommen: Künftig stehen der Ausgang von Insolvenzverfahren sowie belastbare Angaben über die finanziellen Ergebnisse in der Statistik. Dazu gehören zum Beispiel die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze und die Höhe der Gelder, die die Gläubiger bekamen.
Insgesamt gibt es 835.000 Gläubiger in dem Fall, rund 594.000 davon haben bislang Forderungen angemeldet. Es gehe um eine Summe von rund 569 Millionen Euro, sagte Rechtsanwältin Düring. Gemessen an der Gläubigerzahl ist es das größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik.
Kunden von Tochterunternehmen betroffen
Bei den Gläubigern handelt es sich vor allem um Strom- und Gaskunden, die vorab oft dreistellige Euro-Beträge an Flexstrom oder eines der Töchterunternehmen Optimalgrün, Löwenzahn Energie und Flexgas überwiesen hatten.
Einen Teilbetrag will der Insolvenzverwalter zurückholen - und dafür auch Haftungs- und Anfechtungsansprüche gegen die Geschäftsleitung geltend machen. Eine mögliche Quote hänge maßgeblich von Verhandlungen und eventuellen Rechtsstreits ab, erklärte Düring. Das brauche Zeit.
Flexstrom war mit einem umstrittenen Geschäftsmodell groß geworden. Der Berliner Anbieter hatte Kunden mit Stromtarifen gelockt, die die Kosten oft erst im zweiten oder dritten Jahr nach Vertragsschluss deckten. Kunden bekamen die günstigsten Tarife nur, wenn sie lange im Voraus zahlten, häufig für ein ganzes Jahr. Viele kündigten bereits nach einem Jahr, so dass die Rechnung des Unternehmens nicht aufging.
Eigentlich hätten sich Betroffene bis zum Jahresende 2013 beim Insolvenzverwalter melden sollen. Doch auch jetzt können noch Ansprüche erhoben werden. Die Kosten der Prüfung müssen die Antragsteller dann aber selbst tragen.