Kampf gegen Geldwäsche EU verschärft Regeln für Krypto-Transaktionen

Die EU behält ihren Kurs in der Krypto-Frage bei: Mit dem neuen Gesetz werden Krypto-Überweisungen besser nachzuvollziehen sein. Damit soll vor allem Geldwäsche bekämpft werden. Quelle: AP

In der Europäischen Union laufen mehrere Regulierungsvorhaben, um im Bereich der Kryptowährungen den Beteiligten Grenzen aufzuzeigen. Der EU geht es dabei insbesondere um die Reduzierung der Anonymität.

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Die EU geht schärfer gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin vor. Die EU-Länder und das Europäische Parlament haben sich auf ein Gesetz geeinigt, um Krypto-Überweisungen nachverfolgen zu können. Somit müssen Krypto-Plattformen künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist. Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Die EU fokussiert sich bei den Maßnahmen gegen Krypto-Geldwäsche auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets außen vor. Sie wären aber ohnehin schwer zu kontrollieren.

Eine Sonderregelung gibt es zudem, wenn Krypto-Plattformen wie Coinbase, Crypto.com oder Binance Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln: Hier greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1000 Euro.

Der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan (Linke) begrüßte die Einigung. „Wie auch beim traditionellen Banktransfer muss klar nachvollziehbar sein, wer tatsächlich Absender und Empfänger der Kryptowerte ist“, sagte er. Er kritisierte jedoch, dass die Transparenzvorgaben bei unabhängigen Wallets weniger stringent seien.

Der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Prof. Philipp Sandner, einer der führenden Blockchain-Experten Deutschlands, zeigte sich dagegen erleichtert, dass „die harten Wünsche des Europäischen Parlaments“ abgeschwächt worden seien. Dazu gehöre, dass der Identifikationszwang erst bei Summen über 1000 Euro greife. Gerade für Unternehmen, die im Krypto-Bereich aktiv seien oder dies vorhätten, seien dies gute Nachrichten.

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Bevor das EU-Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken. Am Donnerstagnachmittag wollten sich die Unterhändler der Institutionen treffen, um weitere einheitliche Regeln für den Kryptowährungsmarkt in der EU zu verhandeln.

Lesen Sie auch: „Attacke gegen den Krypto-Space“: Wie die Regulierungswut der EU Bitcoin und Co. zusetzt

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