Kryptowährungen Teurer als der Markt: NRW-Justizministerium versteigert Bitcoins

Das NRW-Justizministerium versteigert Bitcoin im Wert von mehreren Millionen Euro. Quelle: REUTERS

Das NRW-Justizministerium auktioniert beschlagnahmte Bitcoins – und dürfte damit viel Geld in den Landeshaushalt spülen. Für eine Krypto-Schnäppchenjagd eignet sich die Versteigerung wohl nicht.

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Keine zehn Minuten dauerte es, und das Gebot für den Bitcoin überstieg den aktuellen Marktwert. 56.090 Euro bot jemand für einen Coin der bekanntesten Kryptowährung – rund 2500 Euro mehr, als zum gleichen Zeitpunkt an den großen Handelsplattformen für Bitcoin gezahlt wird. Die Unsicherheit der Bietenden ist groß, denn die Auktion dauert noch fast zwei Tage. In der schwankungsanfälligen Welt der Kryptowährungen kann in der Zeit viel passieren.

Nicht nur die Art und Weise, Bitcoin zu erwerben, ist ungewöhnlich, sondern auch der Auktionator: Das NRW-Justizministerium startete an diesem Montag die Bitcoin-Versteigerung. In einer ersten Versteigerungswelle sollen 215 Bitcoin im aktuellen Wert von etwa zehn Millionen Euro unter den Hammer kommen. Das Geld fließt hinterher in den Landeshaushalt.

Die Ermittler haben die Bitcoin beschlagnahmt, weil sie im Zusammenhang mit kriminellen Geschäften standen. Das digitale Geld stammt vor allem aus Drogengeschäften. 250 weitere Bitcoin hat das Ministerium konfisziert, diese werden aber noch nicht versteigert. Das Bitcoin-Gesamtvolumen beläuft sich also auf etwa 20 bis 25 Million Euro. Außerdem wurden kleinere Mengen an Monero, Litecoin und dem Ripple-Coin XRP beschlagnahmt.

Dass Kriminelle Kryptowährungen wie Bitcoin für ihre Geschäfte nutzen, ist nicht neu. Sie erhoffen sich teilweise, dass ihre Transaktionen so weitgehend anonym abgewickelt werden können. Zunehmend registrieren auch Behörden und Regulatoren den Einfluss von Kryptowährungen. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) mahnte an: „Kryptowährungen sind der Wunschtraum eines jeden Cyber-Kriminellen.“ Allerdings haben sich Ermittler längst auf die Nachverfolgung digitaler Spuren eingestellt, oft lässt sich die Identität auch in der Kryptowelt enttarnen.

Versteigern statt verkaufen

Gleichzeitig avancieren die Digitalwährungen zur Mainstream-Geldanlage. Innerhalb weniger Jahre haben sie massiv an Wert zugelegt. Im Vorfeld der Versteigerung wurde die Frage laut, warum das Justizministerium die Bitcoin nicht einfach auf einer Handelsplattform verkauft. Schließlich hatte die Kryptowährung erst einige Tage zuvor ein neues Rekordhoch geknackt.

Doch das Ministerium beruft sich auf das rechtliche Regelwerk. Das sieht vor, eingezogene Güter – und zwar auch virtuelle Währungen –, zu versteigern. Eine Versteigerung bringe das nötige „Maß an Transparenz“, sagt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime.

Als Landesbehörde spekuliere man nicht mit den digitalen Assets. Der Bitcoin wird behandelt wie ein Lamborghini oder ein Fahrrad. Das regelt die Strafvollstreckungsverordnung in Paragraph 63. Nur wenn eine Versteigerung „nicht ausführbar oder unzweckmäßig“ ist, werden die Gegenstände verkauft.

Und bisher zahlt sich die Versteigerung aus. Das Justizministerium kann jetzt darauf hoffen, dass der Bitcoin-Kurs für die nächsten Tage stabil bleibt. Kurz nach Auktionsstart liegen die Gebote aller Bitcoins über dem derzeitigen Marktwert. Und das, obwohl das Startgebot mit 80 bis 95 Prozent unter dem Tageskurs lag.

Keine Schnäppchenjagd

Bei der Versteigerung können Bieter auch gestückelte Bitcoin erwerben. Das kleinstmögliche Angebot soll 0,1 Bitcoin enthalten. Die Coins sind auf einer sogenannten Paperwallet gesichert, also eines Ausdrucks des öffentlichen und privaten Schlüssels der Wallet, also der digitalen Geldbörse. Diese Paperwallet können sich die Höchstbietenden nach Auktionsende im Justizministerium abholen – oder den Bitcoin auf eine elektronische Wallet übertragen lassen.

Für die Bieter ist die Versteigerung wie so oft in der Kryptowelt also eine Wette auf die nahe Zukunft. Eine Schnäppchenjagd ist sie gewiss nicht. Die Anleger starten ihr Investment erst mal im Minus – und riskieren, dass der Kurs während der Auktionszeit abrutschen könnte und sie dann zu teuer gekauft hätten. Und wie immer bei Versteigerungen gilt auch hier: kein Widerrufsrecht.

Mehr zum Thema: Kryptowährungen polarisieren die Finanzwelt. Dabei bieten Investments in den Megatrend enorme Chancen – sofern es Anleger richtig machen.

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