Steuern auf Bitcoin Wie Sie Gewinne mit der Kryptowährung 2024 richtig versteuern

Steuern auf Bitcoin Quelle: REUTERS

Das Finanzamt schlägt auch bei Gewinnen mit der Kryptowährung Bitcoin zu. Worauf Anleger bei der Steuererklärung achten müssen und wie sich Geld sparen lässt. Ein aktueller Überblick.

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Kryptowährungen wie Bitcoin verstehen sich als ein Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol. Doch die Realität sieht anders aus: Wer mit Bitcoin handelt, muss Steuern zahlen. Zumindest dann, wenn er seine BTC innerhalb einer Einjahresfrist für Euros oder Dollar verkauft oder Gewinne aus Bitcoin in sogenannte Altcoins oder anders herum tauscht. Derartige Gewinne aus dem Handel mit der Kryptowährung müssen in der Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Übermittelt man dem Finanzamt seiner Gewinne nicht, droht im schlimmsten Fall der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Zwar sind die Steuerregeln bei Investments mit Kryptowährungen umstritten, werden aber bisher so angewendet.

Ende Februar 2023 hatten Anleger mit Spannung nach München geschaut. Dort beschäftigte sich der Bundesfinanzhof damit, wie Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerlich zu betrachten sind. Das Urteil steht fest: Wer beim Handel mit Kryptowährungen Gewinne macht, muss diese auch versteuern (IX R 3/22). Damit war ein Kläger aus Köln vor dem höchsten deutschen Finanzgericht gescheitert. Er hatte 2018 einen Gewinn in Höhe von 3,4 Millionen Euro beim Finanzamt gemeldet, allerdings Einspruch gegen die Besteuerung eingelegt. 

Viele Anleger, die mit Bitcoin handeln, stellen sich die Frage, wie Bitcoin versteuert wird und was man dabei beachten muss. Ein aktueller Überblick.

Steuern auf Bitcoin: So versteuern Sie Gewinne mit der Kryptowährung 2024 richtig

Wie wird Bitcoin versteuert? – So wird BTC in Deutschland steuerlich betrachtet

Die Kryptowährung Bitcoin ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Stattdessen stuft das Bundesfinanzministerium Bitcoin – und alle anderen digitalen Währungen – als privates Geld ein. Rechtlich gelten sie damit als „anderes Wirtschaftsgut“ und werden daher auch anders behandelt als beispielsweise Gewinne aus Aktiengeschäften. Denn bei Aktiengewinnen handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bringt einen großen Vorteil für Bitcoin-Anleger mit sich: Da ihr Gewinn nicht als Kapitalertrag gewertet wird, fällt auch keine Abgeltungssteuer an.

Verkauft ein Anleger seine BTC-Anteile privat, fällt diese Transaktion unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Dazu zählt auch der Tausch in andere Kryptowährungen: Will ein Anleger also Gewinne aus einem bestimmte Altcoin in Bitcoin wechseln oder anders herum, muss der Tausch ebenfalls in der Steuererklärung vermerkt werden.

Wann müssen Privatanleger in Deutschland Steuern für den Bitcoin-Handel zahlen?

Wann Privatanleger ihre Bitcoin-Gewinne versteuern müssen, ist grundsätzlich von der Haltedauer abhängig. Bitcoin hat aktuell eine einjährige Spekulationsfrist. Das bedeutet: Halten Anleger ihre BTC für ein Jahr – also mindestens über einen Zeitraum von 365 Tagen – in ihrer Wallet, ist der Verkauf nicht steuerpflichtig. Verkaufen Anleger ihre Anteile hingegen vor dem Verstreichen dieser Frist, muss der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Hier gilt: Zu versteuern ist nicht das gesamte Investment, sondern die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und den Anschaffungskosten.

Bei der Versteuerung von Bitcoin gilt außerdem – wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften – eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr.


Wissenswertes zum Thema Bitcoin (BTC):

Steuererklärung Frist: Bis wann musste die Steuererklärung 2022 abgeben werden?

Sofern Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 selbst erstellt haben, war dafür spätestens bis zum Montag, den 2. Oktober 2023, Zeit. Lassen Sie die Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein anfertigen, besteht für die fristgerechte Einreichung Zeit bis zum 31. Juli 2024. Wird die Erklärung jeweils zu spät eingereicht, zahlt für jeden angefangenen Monat der Verspätung einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.

Wichtig: Die reguläre Frist für die freiwillige Steuererklärung von Arbeitnehmern beträgt in der Regel vier Jahre, was den Großteil der Erwerbstätigen betrifft. Es ist jedoch zu beachten, dass bei privaten Veräußerungsgeschäften wie beispielsweise dem Handel mit Bitcoin, bei denen ein Gewinn von über 600 Euro pro Steuerjahr erzielt wird, diese Vierjahresfrist nicht greift. Stattdessen müssen in diesem Fall die Fristen und Abgabetermine einer Pflichtabgabe der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Steuererklärung Frist: Bis wann muss die Steuererklärung 2023 abgeben werden?

Möchten Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 eigenständig erstellen, steht Ihnen dafür eine Frist bis zum 31. August 2024 zur Verfügung. Aufgrund dessen, dass der 31. August auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich das Zeitfenster für die Einreichung der Einkommensteuererklärung auf den darauf folgenden Werktag. Demnach ist der 2. September 2024, ein Montag, als maßgebliches Datum zu beachten.

Bitcoin (BTC) versteuern: Sind Freigrenze und Freibetrag das Gleiche?

Nein. Die Freigrenze und der Freibetrag sind nicht identisch. Übersteigen die Gewinne aus Bitcoin-Geschäften die Freigrenze von 600 Euro auch nur um einen Euro, muss der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert werden. Beim Freibetrag gilt hingegen, dass nur die Summe versteuert werden muss, die über dem festgelegten Betrag liegt.

Wo trage ich Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin in der Steuererklärung ein?

Anleger müssen Gewinne aus dem Bitcoin-Handel in der Anlage SO der Einkommenssteuererklärung aufführen.


Wann müssen Unternehmen Steuern für den Handel mit Bitcoin zahlen?

Handeln Unternehmen gewerblich mit Bitcoin, verhält es sich mit der Besteuerung anders als bei privaten Anlegern. Denn hier gilt der Handel nicht als privates Veräußerungsgeschäft – so existieren auch keine Vorteile bei einer einjährigen Haltedauer. Die Coins gehören zum Betriebsvermögen und müssen entsprechend behandelt, angegeben und versteuert werden.



Wie berechne ich den Gewinn aus dem Bitcoin-Handel?

Anleger kaufen Bitcoin oft zu unterschiedlichen Kursen. Einerseits, weil der Kurs von Bitcoin stark schwankt. Andererseits, weil BTC auf den Kryptobörsen wie Coinbase, Kraken, Binance, Relai, Coinfinity und Co. zu unterschiedlichen Preisen gehandelt werden.

Prinzipiell muss für die Gewinnberechnung der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abgezogen werden. Anleger haben zwei Möglichkeiten, wie sie ihre Gewinne errechnen können – und so eventuelle Rückfragen des Finanzamtes stichhaltig beantworten können. Welche der beiden Methoden nun steuerlich am sinnvollsten ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Marktsituation an und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Eine klare gesetzliche Regelung, welche Methode anzuwenden ist, gibt es bislang nicht. Allerdings dürften Finanzämter eher zur FIFO-Methode tendieren, die auch bei anderen Geldanlagen genutzt wird. Bei der LIFO-Methode ist eher mit Widerstand zu rechnen.

Berechnungsmöglichkeit 1: Bitcoin-Gewinne mit der FIFO-Methode berechnen

Bei der FIFO-Methode („First in – First out“) gehen Sie davon aus, dass die Coins, die Sie zuerst gekauft haben, auch als erstes wieder verkaufen. Dies kann sich besonders während eines Bullenmarktes – wenn die Kurse von Kryptowährungen anhaltend steigen – lohnen.

Berechnungsmöglichkeit 2: Bitcoin-Gewinne mit der LIFO-Methode berechnen

Das Gegenstück zur FIFO-Methode ist die LIFO-Methode („Last in – First out“). Dabei werden die zuletzt erworbenen Coins als erstes wieder veräußert.

Und auch hier gilt es bei der Versteuerung von Bitcoin und Co. einen weiteren wichtigen Punkt zu beachten: Haben Sie sich für eine der beiden Berechnungsmethoden entschieden, sind Sie gezwungen auch zukünftig bei dieser zu bleiben. Es kann also nicht je Steuerjahr die für die persönliche Situation günstigere Option gewählt werden.


Werbungskosten: Kann ich Kosten für eine Wallet oder die Gebühren des Brokers von der Steuer absetzen?

Ja. Anfallende Kosten wie etwa für das Konto bei der Kryptobörse, dem CFD-Broker oder des Wallets, in der die Coins gespeichert werden müssen, können in der Steuererklärung mit den Gewinnen verrechnet werden. Hinzu kommt, dass Anleger Verluste aus dem Bitcoin-Handel mit den Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr oder aus dem künftigen Jahr in Form eines Verlustvortrages gegenrechnen dürfen.

Wie werden Bitcoin-Zertifikate, Bitcoin-ETNs und Bitcoin-ETFs in Deutschland versteuert?

Der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen am Spotmarkt unterliegt der persönlichen Einkommensteuer, sofern Gewinne innerhalb eines Jahres realisiert werden. Im Gegensatz dazu unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin- und Krypto-Zertifikaten in Deutschland einer festen Steuer von 25 Prozent.

Bei Bitcoin- und Krypto-ETNs gilt eine andere Regelung: Gemäß einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11. Mai 2022 sollen entsprechende ETNs mit physischem Auslieferungsanspruch wie direkter Besitz von Kryptowährungen behandelt werden. Sollte ein solcher ETN während seiner Laufzeit Coins ausschütten, müssen diese Gewinne dementsprechend in der Anlage SO in der Steuererklärung angegeben werden.

Bitcoin-Spot-ETFs sind bisher in Europa noch nicht zugelassen, jedoch in den USA. Deutsche Anleger können über ausländische Broker auch amerikanische Fonds erwerben. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da dabei eine sogenannte Quellensteuer anfällt. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wie im Fall der USA, kann die Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet und der Rest erstattet werden.

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Gewinne, die aus dem Mining von Bitcoin erzielt werden, unterliegen grundsätzlich ab dem Moment einer Steuerpflicht, in dem sie in eine herkömmliche Währung wie Euro oder Dollar umgetauscht werden. Auch wenn aus dem Erlös andere Kryptowährungen gekauft werden, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang. In diesem speziellen Fall gibt es keine festgelegte Freigrenze. Demnach ist bereits der erste erwirtschaftete Euro steuerpflichtig und muss entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden. Halten Sie die aus dem Mining stammenden Bitcoin allerdings über ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei, denn auch hier gilt die Haltefrist. Haben Sie hingegen nicht vor, die geminten Bitcoin zu verkaufen, sind diese unrealisierten Gewinne nicht steuerpflichtig.

Betreiben Sie das Mining von Bitcoin und Co. mit dem Ziel der Gewinnerzielung, agieren Sie automatisch als ein gewerbliches Unternehmen. Das bedeutet, dass für Mining-Gewinne sowohl Gewerbesteuer als auch Einkommensteuer zahlen müssen. Diese Einkünfte unterliegen allerdings nicht der Umsatzsteuer. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit, Vorsteuern geltend zu machen.

Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Januar 2022 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.

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