




Es war viele Jahre das Verkaufsargument für Lebensversicherungen: Ein staatlich garantierte Zins auf den Sparanteil der monatlichen Prämien. Mehr als 90 Millionen Policen gibt es in Deutschland – mehr als das Land Einwohner hat. Doch die anhaltenden Niedrigzinsen haben es für Versicherer im ganzen Land schwieriger gemacht, die Zinsen zu erwirtschaften. Auch eine schrittweise Senkung der Garantie auf 1,25 Prozent scheint nicht auszureichen, die Probleme in den Griff zu kriegen.
Wichtige Kennziffern für Lebensversicherer
Bei der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. In die Berechnung einbezogen sind somit auch Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl kann daher relativ starken Schwankungen unterworfen sein. Die Berechnung der Nettoverzinsung erfolgt nach den Empfehlungen des LV-Verbandes.
Abschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft. In der Regel sind die Kosten kalkulatorischer Bestandteil des Versicherungsprodukts, die der Versicherungsnehmer (zumindest teilweise) im Rahmen seiner Prämie trägt.
Diese Kostenquote beinhaltet die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist.
Der freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) kommt die Bedeutung einer Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung zu. Die freie RfB in Prozent der Deckungsrückstellung ist ein Indikator für die Höhe dieses „Puffers“ in Relation zur gesamten Deckungsrückstellung der Versicherten im Geschäftsjahr.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge und Nettoerträge aus Kapitalanlagen) gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der der Versichertengemeinschaft in Form von Überschüssen zugute kommt.
Das Wachstum eines Versicherungsunternehmens wird hier an drei Größenpositionen gemessen: Entwicklung der Beiträge (50%), Entwicklung der Kapitalanlagen (25%) und Entwicklung der Versicherungssummen (25%).
Das Storno erfasst die Verträge der kapitalbildenden Tarife (Kapital- und Rententarife), die vorzeitig - also vor Vertragsablauf - gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Es lässt einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zu.
Die modifizierte Eigenmittelquote ist ein Maßstab dafür, in welchem Umfang ein Lebensversicherer Risiken durch die Eigenmittel Eigenkapital und Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF) abdecken kann. Hierfür wird eine Quote gebildet, welche die Summe dieser beiden Eigenmittel der Deckungsrückstellung gegenüberstellt.
Die Reservequote zeigt, wie groß der Anteil der so genannten Stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum Bilanzstichtag war. Die Stillen Reserven ergeben sich im Wesentlichen aus abgeschriebenen bzw. zum Niederstwert angesetzten Buchwerten (z. B. Grundstücke, Aktien und Investmentfondsanteile) gegenüber ihren zum Stichtag ermittelten und angesetzten Marktwerten. Die Bewertungsreserve wurde erstmals im Bilanzjahrgang 1997 in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Seit dem Bilanzjahrgang 2007 sind auch die Stillen Reserven in den zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen angabepflichtig und sind entsprechend integriert. Quelle: Morgen & Morgen
Die Bundesregierung gibt jetzt Geleitschutz. Sie will die Mindestverzinsung für die meisten Lebensversicherer zum 1. Januar abschaffen. Grund sind laut einer Sprecherin des Finanzministeriums die neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften (Solvency II), die ab 1.1.2016 für die großen Versicherer gelten werden. Fortan würden die Rückstellungen, die Versicherer bilden müssten, um ihre Verbindlichkeiten an die Kunden zu bedienen, nach diesen Vorgaben berechnet. Der bisherige Höchstrechnungszins werde mit dem neuen Regelwerk „für den Zweck der Aufsicht nicht mehr benötigt“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.
Der Höchstrechnungszins, umgangssprachlich auch Garantiezins genannt, ist der maximale Zinssatz auf das eingezahlte Kapital, den die Versicherer ihren Kunden über die ganze Laufzeit des Vertrages fest versprechen dürfen. Er wurde bisher verbindlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Man wollte bei Einführung vermeiden, dass Versicherer sich im Wettbewerb um die höchsten Garantien übernehmen, die Versicherer also „vor sich selbst schützen“.





Nun fällt diese Begrenzung nach oben weg. Gibt es also bald wieder einen Wettbewerb um die besten Garantien? Das dürfte nicht passieren. Zwar können Versicherer „trotz des Wegfalls des Höchstrechnungszinses weiterhin Garantieversprechen abgeben“, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums klarstellt. Sie müssen allerdings sehen, dass sie sich an die „Solvency II“-Anforderungen halten. Lebenslange Garantien, wie sie jahrzehntelang üblich waren, müssen künftig stärker mit Eigenkapital unterlegt werden – sind für Versicherer also teurer.
Die wenigsten düften sich also an höhere, starre Garantien heranwagen. Wahrscheinlicher ist es, dass das Spektrum an Policen ohne und mit flexibleren Garantien größer wird. In dem Bereich hatte sich im vergangenen Jahr einiges getan. Zuletzt hatten sich immer mehr Lebensversicherer, wie Ergo, Talanx und Generali von klassischen Lebensversicherungen mit langfristigen Garantien abgewandt.