MiCA-Richtlinie Kein Bitcoin-Verbot: So reguliert die EU künftig Kryptowährungen

Die EU hat sich auf eine Krypto-Regulierung geeinigt. Quelle: Reuters

Die EU hat sich auf eine einheitliche Regulierung von Kryptowerten geeinigt. Für Anbieter gelten nun strengere Regeln. Der befürchtete Todesstoß für den Bitcoin bleibt jedoch aus.

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Wenn es nach dem französischen Wirtschaftsminister Bruno Le Maire geht, dann wird dem „wilden Westen der Kryptowährungen“ nun ein Ende gesetzt. Am späten Donnerstagabend haben sich die Parlamentarier der Europäischen Union auf eine einheitliche Regulierung von Kryptowerten geeinigt. „Europa ist der erste Kontinent mit einer Krypto-Asset-Regulierung“, schreibt der CDU-Abgeordnete Stefan Berger auf Twitter.

Jahrelang haben EU-Politiker über eine Regulierung des Kryptosektors gestritten. In einer vorläufigen Einigung der als MiCA (Markets in Crypto Assets) bezeichneten Richtlinie haben sich Parlament, Rat und Kommission nun geeinigt. Die Branche hatte die Entwicklungen kritisch verfolgt.

Im März hatte die Debatte über ein Verbot von Kryptowährungen, die auf dem Proof-of-Work-Ansatz beruhen, für Unmut gesorgt. De facto hätte das in Europa das Aus für den Bitcoin bedeutet. Proof-of-Work-Konsensmechanismen verbrauchen viel Energie und gelten daher als umweltschädlich. Von den Verbotsplänen rückte die Politik jedoch ab.

In einer Pressemitteilung vom Europäischen Rat heißt es, im Fokus stünde der Schutz der Verbraucher. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich Ende 2023 in Kraft treten. Diese Punkte beinhaltet die neue Regulierung:

1. Strengere Kontrolle von Stablecoins

Emittenten von Stablecoins müssen nachweisen können, dass sie ausreichend Reserven für die ausgegebenen Tokens hinterlegt haben. Stablecoins sollen eins zu eins mit einem anderen Vermögenswert wie dem Dollar besichert sein. Ein Token ist demnach immer einen Dollar wert. Anbieter von Stablecoins sollen künftig von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beaufsichtigt werden. Dies gilt allerdings nur für Emittenten mit europäischem Firmensitz.

Wie problematisch Stablecoins sein können, zeigte sich vor fast zwei Monaten: Mitte Mai verlor der Stablecoin TerraUSD seine Bindung an den Dollar. Das war einer der Gründe für den Crash am Kryptomarkt.

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Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen – also Broker und Börsen – brauchen künftig eine Zulassung, um in der EU Geschäfte betreiben zu dürfen. Innerhalb von drei Monaten müssen demnach zunächst nationale Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Genehmigung erteilen. Diese sollen anschließend Informationen zu den Anbietern an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) übermitteln.

2. Kryptofirmen müssen Umweltbilanz offenlegen

Anbieter von Kryptowährungen sind künftig auch dazu verpflichtet, die Umweltbilanz der von ihnen ausgegebenen Assets anzugeben. Die ESMA soll ausarbeiten, mit welcher Methodik Kryptofirmen den ökologischen Fußabdruck der Assets bewerten sollen und wie genau sie Anleger darüber zu informieren haben.

Darüber hinaus soll die Europäische Kommission innerhalb von zwei Jahren einen Bericht über die Umweltauswirkungen von Kryptowährungen sowie Mindeststandards an die Nachhaltigkeit der Assets formulieren. Diese sollen ausdrücklich auch für Kryptowährungen gelten, die auf dem Proof-of-Work-Mechanismus beruhen.

Das Problem: Nicht jede Kryptowährung wird über ein Unternehmen ausgegeben. Mit dem Bitcoin gibt es für die größte Kryptowährung schlicht keinen konkreten Ansprechpartner.

3. Keine Regeln für NFTs

Non-Fungible Token, also nicht austauschbare Wertmarken, haben sich schnell in der Anlagewelt etabliert. Von der MiCA-Regulierung sind sie jedoch ausgenommen, zumindest noch. Wie es in der Pressemitteilung heißt, soll die Europäische Kommission innerhalb von 18 Monaten die Anlageklasse bewerten und einen Vorschlag für eine NFT-Regulierung ausarbeiten.

4. Bekämpfung von Geldwäsche

Kryptowährungen wie der Bitcoin gelten als ein beliebtes Zahlungsmittel von Kriminellen. Die EU will mit der MiCA-Richtlinie auch Geldwäsche bekämpfen und dafür die Transfer-of-Funds-Regulierung ergänzen, die vor wenigen Tage auf EU-Ebene beschlossen wurde.

Mit ihr sollen anonyme Krypto-Transaktionen deutlich schwerer durchzuführen sein. Anbieter werden verpflichtet, Informationen von Sender und Empfänger zu sammeln und Transaktionen von sogenannten unhosted Wallets ab einer Höhe von 1000 Euro zu melden. Anleger verwahren mit einer solchen unhosted Wallet ihre Kryptowerte selbst und nicht etwa über Kryptobörsen wie Binance oder Kraken.

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Ursprünglich war vorgesehen, dass jede Transaktion unabhängig vom Wert übermitteln werden muss. Die MiCa-Richtlinie sieht nun vor, dass die Europäische Bankaufsichtsbehörde ein öffentliches Register über Krypto-Anbieter anlegen soll, die diese Vorschriften nicht erfüllen.

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