Nach dem BaFin-Aus Jagd auf die Kunden der FXdirekt Bank

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Varengold will FX-Kunden

Die fiesesten Tricks der Abzocker
Abzocke über das TelefonDer unerlaubte Werbeanruf versprach den Gewinn eines ARAL-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken jedoch: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem so genannten Gewinnspieleintragsdienst an. Und der vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro – ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers. Dem unlauteren Treiben setzte die Bundesnetzagentur ein Ende. Sämtlichen Netzbetreibern untersagte sie, Beträge für bestimmte Produktnummern-Nummern in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.Quelle: Verbraucherzentrale NRW Quelle: dpa/picture alliance
Verhängnisvoller GutscheinÜber die Telefonrechnung abkassieren wollten auch andere. Ihre Masche: Beim unzulässigen Werbetelefonat wurde zunächst ein Kosmetikgutschein versprochen und nebenher erwähnt, dass man den Angerufenen auf einer Gewinnspielseite eintragen würde. Angeblich für die individuelle Auswahl der Kosmetik und die Zusendung fragte die Firma nach Geburtsdatum und Adresse. Als dann der Kosmetikgutschein im Briefkasten lag, lasen die Betroffenen überrascht, dass sie den Absender zur Anmeldung auf einer Internetseite wie win-finder.com, windienst.net oder gluecksfinder.net bevollmächtigt hätten. Dafür benötigt man lediglich Telefonnummer und Geburtsdatum. Die verlangten 9,90 Euro pro Woche erschienen auf der Telefonrechnung als Forderung einer telomax GmbH, die die Beträge eintrieb. Auch in diesem Fall griff die Bundesnetzagentur ein und verhängte für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Quelle: dpa
Überraschende GewinnbenachrichtigungVerschiedene Schreiben mit Absender „Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis für Deutschland“ erweckten den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen. Darin hieß es „1.500,00 € pro Person stehen zur Auszahlung“, in anderen Briefen stand im Betreff „Reservierungsbestätigung zur Gewinnauszahlung“. Die Angeschriebenen wurden „dringend“ aufgefordert, sich binnen acht Tagen mit einer beigefügten Antwortkarte mit Platzreservierung zu melden, um sich ihren Gewinn abzuholen. Für die „Gewinnübergabe“ würde ein „Hin- und Rückfahrservice“ organisiert.Angekündigt wurden eine nette Atmosphäre, ein kostenloses Frühstück sowie ein leckeres Mittagessen und ein Freigetränk. Außerdem wurde jedem Teilnehmer ein „elegantes, schnurloses Festnetztelefon“ versprochen. Wer sich angemeldete, erhielt kurze Zeit später eine Reservierungsbestätigung. In diesem Schreiben drohte der Veranstalter bei Nicht-Teilnahme, die reservierten Plätze und das vorbestellte Essen pauschal in Rechnung zu stellen. Hierzu sei er „laut Gesetzgeber berechtigt“. Quelle: dpa/picture alliance
Teure KaffeefahrtenZu den Drehs, bei Kaffeefahrten abzukassieren, gehörten auch Reiseangebote. Dabei verlangten die Firmen eine „Beratungs- und Servicegebühr“ - zahlbar sofort in bar oder per EC-Cash (Maestro-Karte mit Geheimzahl). Mal waren es 50, mal auch 80 Euro. Einer 82-jährigen Seniorin schwatzte eine Firma gleich zwei Reisen für jeweils zwei Personen auf - und steckte für die „Beratung“ 316 Euro ein. Andere, die sich ebenfalls „stark unter Druck gesetzt fühlten“, sollten sogleich 414 Euro oder sogar 640 Euro bezahlen – für die Vermittlung von „Reisen zum Nulltarif“ und „Rundum-Sorglos-Pakete“ für den Urlaub. Traf die schriftliche Reisebestätigung ein, fehlte fast immer der gesetzlich vorgeschriebene Reisesicherungsschein. Auf diese Art der Abzocke setzten zum Beispiel die Anbieter Kultur- und Eventreisen, S.a.r.l. Calzone, E.T.V. Vertrieb UG Schierlingsfeld, Riva Star Int. Ltd. & Co. KG und Bus Touristik International (BTI) Isabella Ltd. Quelle: picture-alliance
Tarnung als VerbraucherschützerTelefonabzocker probierten es auch 2011 gern unter falscher Flagge: Um Vertrauen zu erwecken, stellten sie sich als „Verbraucherzentrale“ vor oder melden sich als örtliche Beratungsstelle. Häufig boten sie an, etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. So wurde etwa versprochen, Name und Nummer auf eine Liste zu setzen, damit solche Anrufe künftig unterblieben. Natürlich gegen Bezahlung - die um die 70 Euro betrug. Oder Firmen riefen als „Verbraucherzentrale“ an, angeblich um Gewinnspielverträge zu stornieren und für diese „Dienstleistung“ zu kassieren.Wieder andere hofften, unter dem Deckmantel „Verbraucherzentrale“ oder „Verbraucherschutz“ zu Gewinnspielen verleiten zu können. Oder die zwielichtigen Gesellschaften versuchten, einen Hausbesuch zu verabreden, um angeblich sämtliche Versicherungen zu überprüfen. Diese Abzocker nutzen den guten Ruf der Verbraucherzentralen, um an Daten zu kommen - bisweilen sogar an Kontonummern. Wer die Angaben macht, kann teure Überraschungen erleben: Die dubiosen Firmen tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu, oder sie kassieren für zweifelhafte Dienstleistungen per Nachnahmesendung.  Quelle: dpa/picture alliance
Missbrauch des Post-LogosMit dem Logo der Deutschen Post AG und dem Hinweis, eine Paketzustellung habe nicht geklappt, betrieb die GP Health Products B.V. aus den Niederlanden Geldschneiderei. Verbraucher wurden auf eine Internetseite verwiesen, auf der sie das Paket erneut ordern sollten. Zunächst abgefragt wurden persönliche Daten – angeblich um aus den individuellen Antworten zum Lebens- und Konsumstil die jeweils passenden teuren Präparate zur Nahrungsergänzung abzuleiten. Tatsächlich jedoch empfahl die Firma allen das gleiche Produkt, das sogleich bestellt werden sollte.  Quelle: dapd
Dubiose Online-GewinnspielePlanet49 betrieb im Internet unter www.champions-quiz.de ein dubioses Quiz. Unter der genannten Adresse konnte man sich zunächst seinen zukünftigen Gewinn aussuchen, nämlich ein Apple-Produkt wie zum Beispiel das iPhone4 oder das iPad. Danach sollte man nur noch schnell die eigene Handynummer eingeben, um per SMS den Zugangscode für die Quizfragen zu bekommen.Und mit diesem Schritt war man auch schon in der Falle: Mit Eingabe der eigenen Handynummer ging man laut Kleingedrucktem einen Vertrag ein, der monatlich mit 4,99 Euro auf der Handyrechnung zu Buche schlug und der sich automatisch verlängern sollte.  Quelle: picture-alliance

Schon jetzt buhlen Konkurrenten um die FXdirekt-Währungsspekulanten. Sehr schnell reagiert hat die Hamburger Varengold Bank FX. Sie lockt Kunden damit, dass sie bei ihr offenbar handeln könnten, ohne selbst Geld einzuzahlen. Varengold will ihnen ein Handelslimit einräumen, wenn die Kunden ihre Ansprüche gegen die EdW an Varengold abtreten. Allerdings sind die EdW-Ansprüche noch gar nicht festgestellt und ihre Höhe daher keineswegs sicher.

Wer jetzt schon mit Geld spekuliert, dass er eventuell später doch noch aus dem eigenen Geld zuschießen muss, geht ein besonders hohes Risiko ein.

Die EdW würde ihre Ansprüche auch zunächst an die FX-direkt-Kunden richten. Und da auch Varengold den Neukunden weiterhin dazu verpflichtet, alle nötigen Schritte zu unterstützen, um eine Entschädigung zu bekommen, wird der Kunde den Entschädigungs-Aufwand keineswegs los.

Die Aktion wirkt wie der verzweifelte Versuch, bei der Währungsspekulation Neukunden zu gewinnen. Denn in der Sparte Capital-Markets-Brokerage sind bereits im Geschäftsjahr 2011 bei Varengold Verluste entstanden, die das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Hamburger mit 1,3 Millionen Euro ins Minus rutschen ließen. Hohe Marketingaufwendungen für die Bereiche Währungs- und CFD-Handel macht das Unternehmen für die Verluste verantwortlich.

Da bietet sich die Insolvenz des Konkurrenten als willkommene Gelegenheit, billig Kunden zu akquirieren. Die Bilanz von Varengold ist aber auch nicht goldgerändert.

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