Neue Finanzregeln MiFID II Jetzt erfahren Sie, wie viel Provision Ihr Anlageberater kassiert

Klischees: Banker und Berater. Quelle: Getty Images

Seit Mittwoch gelten neue Regeln beim Vertrieb von Aktien, Fonds, Anleihen oder Zertifikaten. Sie verschaffen Anlegern mehr Transparenz – können aber auch Nebenwirkungen haben.

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Am Mittwoch ist eines der umfangreichsten Regelwerke für die Finanzbranche seit der Finanzkrise in Kraft getreten. Die europäische Richtlinie MiFID II gilt ab 3. Januar auch in Deutschland und erfasst sowohl Profiinvestoren als auch Verbraucher.

Aus Sicht von Privatanlegern sind aus der Masse der neuen Vorschriften insbesondere die neuen Transparenzregeln hervorzuheben, die Finanzinstitute beim Verkauf von Wertpapieren zu beachten haben. So müssen Banken und Anlageberater die ihnen zufließenden Vertriebsprovisionen und Gebühren vor dem Investment aufdecken und ihren Kunden eine schriftliche Begründung aushändigen, warum das angebotene Finanzprodukt zu ihnen passen soll. Zudem werden Beratungsgespräche am Telefon aufgezeichnet und für fünf Jahre gespeichert. Persönliche Beratungsgespräche etwa in der Filiale oder zu Hause beim Anleger sind zu protokollieren.

Bisher war es für Anleger kaum möglich herauszufinden, wie viel ein Berater am Abschluss eines Geschäfts verdient. Jetzt müssen die Provisionen und anderen Kosten detailliert aufgeschlüsselt werden. Das ist für Anleger aus zwei Gründen entscheidend. Einmal, weil Kosten die Rendite mindern. Zum anderen können verlockende Provisionen aus der Kasse des Wertpapieremittenten den Berater auch dazu verführen, Kunden schlechte Finanzprodukte anzudrehen.

Verbraucherschutzverbände haben sich deshalb im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Finanzregeln für eine komplette Abschaffung des in der Finanzbranche weit verbreiteten Provisionswesens stark gemacht. So weit ist der Gesetzgeber jedoch nicht gegangen. Zwar sind Provisionen dem Wortlaut nach grundsätzlich unzulässig, bleiben jedoch erlaubt, sofern sie zur Verbesserung der Beratungsqualität beitragen. Die Ausnahme von der Regel ist so allgemein formuliert und lässt den Finanzinstituten so breiten Spielraum bei der Auslegung, dass sie in der Praxis wohl kaum zur Abschaffung von Provisionen führen wird.

So reicht beispielsweise der Nachweis, dass Anlageempfehlungen aus einer Datenbank mit zahlreichen Alternativen ausgewählt wurden. Auch die Zugehörigkeit zu einem Filialberaternetzwerk ermöglicht kleineren Banken weiterhin, Provisionen zu erhalten, wenn sie zu einem Finanzverbund gehören. Das gilt etwa für Sparkassen.

Kosteninformation für Kunden

Unterm Strich werden mögliche Interessenkonflikte bei der provisionsfinanzierten Beratung also nicht abgeschafft. Aber zumindest werden die Konfliktlinien offengelegt, weil die Höhe von Abschluss- und Bestandsprovisionen schriftlich transparent zu machen ist. Dazu erhalten Anleger vor dem Abschluss eine sogenannte standardisierte Kosteninformation. Die nützt natürlich nur etwas, wenn Bankkunden mit diesen Daten in der Hand mehrere Finanzprodukte vergleichen und das günstigste heraussuchen. Das Kalkül des Gesetzgebers liegt darin, dass durch die neue Transparenz Auswüchse im Provisionswesen verhindert werden. Das mag am Ende sogar wirkungsvoller sein, als ein Verbot auf dem Papier.

„Mit einer standardisierten Kostenaufstellung müssen Banken ihren Kunden detailliert offenlegen, welche Provisionen und Kosten bei der Investition in ein Wertpapier anfallen“, sagt Nikolai Lenarz, Abteilungsdirektor im Geschäftsbereich Finanzmärkte beim Bankenverband BdB.

Dazu zählt etwa die Vermittlungsprovision, die eine Bank zum Beispiel von einem Fondsanbieter erhält, wenn sie Anteile an einen Anleger verkauft. Hinzu kommen Bestandsprovisionen während der Haltedauer eines Wertpapiers, aber auch Rücknahmeabschläge oder Gebühren bei einem späteren Verkauf. Diese Kosten werden zum Beispiel für einen Anlagebetrag von 10.000 Euro und eine Haltedauer von fünf Jahren dargestellt. Sinn der Übung: Der Kunde soll in die Lage versetzt werden, Kosten von Geldanlageprodukten möglichst klar zu erkennen, und danach zu entscheiden, welche Anlage zu ihm passt. Die Vorschrift gilt auch im Onlinebanking.

Für Verbraucher sind die neuen Transparenzregeln sinnvoll. Doch die mit den neuen Regeln verbundenen Kosten auf Seiten der Finanzinstitute könnten vom Gesetzgeber unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben. „Wir beobachten, dass aufgrund von MiFID II viele Institute ihre Geschäftsmodelle grundlegend auf den Prüfstand stellen“, sagt BdB-Finanzmarktexperte Lenarz. Es zeichne sich ab, dass Banken künftig nicht mehr allen ihren Kunden jede Dienstleistung und jedes Finanzprodukt anbieten könnten.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung


In Deutschland erhalten bisher auch Anleger mit geringerem Budget eine Beratung, was mit den Einnahmen aus dem Geschäft mit größeren Kunden subventioniert wird. Die neuen Regeln könnten dazu führen, dass kleinere Banken auf Wertpapierberatung verzichten. Zudem könnten auch Großbanken dazu übergehen, Beratungsleistungen nur noch bei größeren Anlagesummen anzubieten, wie es etwa in Großbritannien üblich ist. Das legen auch Ergebnisse einer Umfrage des Beratungsunternehmens PPI bei Banken nahe, wonach jede sechste Bank Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie hat. Als die ursprüngliche Einführungsfrist für den 1. Juli 2016 verschoben wurde, haben die meisten Banken die Umsetzung erst mal auf die lange Bank geschoben. „Die Sünden der Vergangenheit holen die Banken jetzt ein“, sagt Studienautor Christian Appel.

Laut PPI-Umfrage fürchten die Finanzinstitute auch den hohen finanziellen Aufwand durch die neuen Regelungen. Besonders die Aufzeichnung der Telefonberatung gilt als Kostentreiber. 44 Prozent der Befragten befürchten einen Wegfall von Einnahmequellen oder eine Einschränkung des Geschäftsmodells. Darum geht auch jede dritte Bank davon aus, dass sich das Angebot von Produkten mit Festpreisen im Video- oder Telefonbanking reduzieren wird.

Berät ein Banker seinen Kunden per Telefon zur Geldanlage oder nimmt dessen Aktienorders entgegen, muss das Gespräch künftig mitgeschnitten werden. Das ist nicht alles: zusätzlich muss die Aufnahme von den Instituten mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Dafür ist nicht nur zusätzliche Speicherkapazität nötig, in vielen Fällen muss erst mal die ganze Telefonanlage umgerüstet werden. Insgesamt rechnet der Bundesverband der deutschen Banken (BdB) mit zusätzlichen Einmalkosten von einer Milliarde Euro.

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Fehler 2: Aktien-Picken - Folgen Quelle: dpa
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Großbanken wie der Deutschen Bank oder der Commerzbank fällt das Umrüsten da leichter der kleineren Konkurrenz. Da ein Abschied von der telefonischen Beratung für sie nicht in Frage kommt, werden eben ein paar Telefone ausgetauscht. Bei kleinen Häusern steigt dagegen die Gefahr, dass sie sich endgültig aus der telefonischen Beratung und dem Wertpapierhandel zurückziehen.

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Institute, die Aktienorders oder Wertpapierberatung per Telefon anbieten, deutlich gesunken. Der Aufwand für die 2010 eingeführten Beratungsprotokolle hat zum Abschied vieler kleinerer Volksbanken und Sparkassen aus dem Wertpapiervertrieb am Telefon geführt.

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Großbanken wollen daran jedoch auch unter MiFID festhalten. Für Anleger ändere sich nichts, heißt es etwa bei der Commerzbank. Der Sparkassenverband DSGV erklärt, jede Sparkasse müsse für sich entscheiden, ob sich telefonische Beratung für sie weiterhin rechne.

Bei der Frankfurter Sparkasse beispielsweise heißt es, für Verbraucher ändere sich nichts. Dass der Kunde die MiFID-Anpassungen nicht zu spüren kriege liege auch daran, dass der IT-Anbieter der Sparkassen die Umstellung für die gesamte rote Gruppe steuere.

Ob die Kosten der Mifid-Neuerungen am Ende auf den Kunden abgewälzt werden, lässt sich aktuell noch nicht absehen. Vorerst wollen Banken davon nichts wissen. Direktbanken wie die Comdirect halten ihre Kunden ohnehin schon dazu an, Wertpapiere online zu handeln statt per Telefon. Wer in Quickborn am Telefon ordert, zahlt eine pauschale Zusatzgebühr von knapp 15 Euro. Die war allerdings auch schon vor Inkrafttreten der neuen Regeln fällig.

Wer weitere Informationen zu den neuen Finanzregeln sucht, wird beim Bankenverband BdB fündig. Auf der Internetpräsenz des BdB steht eine Liste mit aktuellen Fragen und Antworten für Bankkunden zur Verfügung.

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