Performance Fee bei Anlageerfolg Wie Fonds ihre Anleger an der Nase herumführen

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Performance Fee Rechenbeispiel

Eine weitere Berechnungsmethode besteht darin, dass der Fonds immer dann kassiert, wenn er überhaupt ein Plus erwirtschaftet. Bezogen auf das obige Rechenbeispiel würde dies bedeuten:

Fonds ABC + 12 Prozent
– davon 10 Prozent
= 1,2 Prozent Performance Fee.

Erfolgsgebühr trotz Jahresverlust

Auf diese Weise kann allein schon die Berechnungsmethode die Gebühr verdoppeln. Und das ist nicht die einzige Form unfairer Gebühren. Daneben verfolgen manche Fondsgesellschaften auch schon einmal die Berechnungsvariante High-Watermark. Dabei wird der höchste Anteils­wert des entsprechenden Fonds zugrunde gelegt, wie er in der Vergangenheit schon einmal war. Wenn der Fonds diesen früheren Höchststand nicht wieder erreicht, der High-Watermark genannt wird, sollte er auch keine Performance Fee kassieren.

Aber auch dabei wenden manche Anbieter für den Anleger eher unfaire Tricks an, die erst auf den zweiten Blick deutlich werden. Schließlich gibt es bei der High-Watermark-Methode wie auch bei den anderen Varianten die Möglichkeit, die Abrechnung quartalsweise oder gar monatlich vorzunehmen. So wird dann immer nur der Höchststand berücksichtigt, der im vorangegangenen Abrechnungszeitraum zu beobachten war. Fällt ein Fondskurs beispielsweise drei Quartale in Folge, macht aber im vierten Quartal ein Plus und liegt über dem Höchststand des Vorquartals, führt das am Ende des Jahres dazu, dass sogar bei einem negativen Jahresergebnis insgesamt eine „Erfolgsgebühr“ von bis zu zwei Prozent und mehr fällig wird. Eine Beispielrechnung für das High-Watermark-Verfahren erübrigt sich, da die jeweiligen Höchststände immer von der Fondsgesellschaft bestimmt werden.

Auch wenn die Performance Fee entgegen den Bekundungen der Vertriebsabteilungen kaum erfolgsfördernde Anreize liefert und damit ausgestattete Fonds auch keine besseren Ergebnisse bringen als vergleichbare Finanzprodukte ohne Erfolgsbeteiligung, haben die Transparenzforderungen der Aufsichtsbehörden dazu geführt, dass eine Reihe von Fondsgesellschaften seit Anfang des Jahres zumindest die Höhe dieser Gebühr des zurückliegenden Jahres im sogenannten KIID (Key Investor Information Document) veröffentlichen.

So findet sich beispielsweise in den wesentlichen Anlegerinformationen des Fonds Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities - R (ISIN LU0323578657/ WKN A0M430) der Zusatz: „Im letzten Geschäftsjahr betrug die wertentwicklungsabhängige Gebühr 0,45 Prozent.“ Eine solche Information ist zwar nicht besonders aufschlussreich, da sie keinerlei Hinweise darauf gibt, wie hoch die Performance Fee wohl im aktuellen Geschäftsjahr ausfallen wird, sie liefert aber zumindest einen Anhaltspunkt.

Bei den Fondskosten gibt es seitens der Fondsgesellschaften bzw. der Banken und weiteren Finanzdienstleistern noch eine Menge Aufklärungsbedarf. Anleger sollten daher den Fondsprospekt, vorhandenen Ergebnisberichte und das KIID genau studieren, bevor sie investieren. Sonst könnten Sie beim Verkauf ein böses Erwachen erleben.

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