Performance Fee bei Anlageerfolg Wie Fonds ihre Anleger an der Nase herumführen

Performance Fee: Wie Fonds Anleger mit Erfolgsprämien schröpfen Quelle: imago images

Das Erfolgshonorar eines Fonds, auch als Performance Fee bekannt, soll den Fondsmanager anspornen. Andererseits schmälert sie den Gewinn. Ist die Performance Fee sinnvoller Anreiz oder doch nur Renditekiller?

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Die tatsächlichen Kosten von Investmentfonds sind für die meisten Anleger kaum zu durchschauen. Daran haben bislang auch Vorschriften wie Mifid II und die daraus folgenden Anforderungen an die Transparenz der Finanzaufsicht BaFin nicht viel geändert. Mindestens ebenso undurchsichtig wie die Verteilung von Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühren zwischen den Fondsgesellschaften und Banken oder Finanzdienstleistern stellt sich die Handhabung der erfolgsabhängigen Vergütung dar.

Schafft die Performance Fee Anreize?

Die Performance Fee wird immer beliebter, die Zahl der Fonds mit einer erfolgsabhängigen Gebühr wächst. Inzwischen wird sie für mehr als 25 Prozent aller derartigen Finanzprodukte, meist Aktien- oder Mischfonds, erhoben. Das freut die Fondsgesellschaften und ihre Vertriebspartner. Aber was haben Anleger davon?

Fonds, die mit einer Performance Fee ausgestattet sind, verlangen im Gegenzug in der Regel nicht etwa eine niedrige Verwaltungsgebühr. Im Gegenteil, die Performance Fee wird normalerweise zusätzlich zu den üblichen Verwaltungs- und Managementgebühren verlangt. In Jahren mit einer sehr guten Kursentwicklung kann dies zu Gesamtkosten von bis zu zehn Prozent pro Jahr führen.

Anlegern ist das oft nicht klar, wenn sie einen Fonds kaufen. Denn während die Verwaltungsgebühr erst gar nicht auf einer Kostenabrechnung erscheint, weil sie in der Kursentwicklung (also auch im Chart) eingepreist ist, kann die erfolgsabhängige Vergütung erst am Ende eines Geschäftszeitraums berechnet werden. Dementsprechend kann auch niemand im Vorhinein Auskunft darüber geben, wie hoch der diesbezügliche Abzug von der Rendite am Ende des Jahres ausfallen könnte. Grundsätzlich gilt: Je größer der Gewinn, desto dicker die Kröte, die der Anleger schlucken muss. 

Um im Bild zu bleiben: Die Amphibie wäre überhaupt leichter verdaulich, wenn es sich bei der Performance Fee tatsächlich um ein motivierendes Element für die Fondsmanager handeln würde, das selbigen zu überdurchschnittlichen Leistungen und somit Anlagegewinnen anspornt.

Das ist sie aber in vielen Fällen nicht. Denn ähnlich wie die Verwaltungsgebühr wird die erfolgsabhängige Vergütung größtenteils dazu verwendet, Vertriebspartner zu vergüten. Der Verdacht liegt nahe, dass Banken und andere Finanzdienstleister die Fondsgesellschaften auch schon mal dazu drängen. Da verpufft natürlich ihr Anreiz-Charakter und erweist sich gegenüber den Anlegern als glatte Augenwischerei. Zumal die Mehrheit der aktiv gemanagten Fonds es langfristig ohnehin nicht gelingt, den Vergleichsindex zu schlagen.

Verwirrspiel bei der Berechnungsmethode

Wer nun glaubt, Performance Fee sei gleich Performance Fee, der irrt. Hier wird es wirklich kompliziert. Für die Erhebung einer erfolgsabhängigen Vergütung gibt es nämlich keinerlei behördliche Vorgaben oder Regelungen. So existieren ganz unterschiedliche, mehr oder weniger kostenintensive Berechnungsmodelle – um nicht zu sagen, mehr oder weniger dreiste Kosten.

Die Stiftung Warentest hat vor einiger Zeit die verschiedenen Varianten der Performance Fee zusammengestellt. Da gibt es zunächst das wohl verbreitetste Modell, bei dem die erfolgsabhängige Vergütung auf Basis eines entsprechenden Vergleichsindex berechnet wird. Dies kann etwa bei einem weltweit anlegenden Aktienfonds der MSCI World Index sein, bei dem eine zehnprozentige Gebühr für jenen Anlagegewinn fällig wird, der über die Entwicklung des Index in einem bestimmten Zeitraum hinausgeht.

Ein Rechenbeispiel:

MSCI World + 6 Prozent
Fonds ABC + 12 Prozent
– Differenz: 6 Prozentpunkte
– davon 10 Prozent
=  0,6 Prozent Performance Fee.


Performance Fee Rechenbeispiel

Eine weitere Berechnungsmethode besteht darin, dass der Fonds immer dann kassiert, wenn er überhaupt ein Plus erwirtschaftet. Bezogen auf das obige Rechenbeispiel würde dies bedeuten:

Fonds ABC + 12 Prozent
– davon 10 Prozent
= 1,2 Prozent Performance Fee.

Erfolgsgebühr trotz Jahresverlust

Auf diese Weise kann allein schon die Berechnungsmethode die Gebühr verdoppeln. Und das ist nicht die einzige Form unfairer Gebühren. Daneben verfolgen manche Fondsgesellschaften auch schon einmal die Berechnungsvariante High-Watermark. Dabei wird der höchste Anteils­wert des entsprechenden Fonds zugrunde gelegt, wie er in der Vergangenheit schon einmal war. Wenn der Fonds diesen früheren Höchststand nicht wieder erreicht, der High-Watermark genannt wird, sollte er auch keine Performance Fee kassieren.

Aber auch dabei wenden manche Anbieter für den Anleger eher unfaire Tricks an, die erst auf den zweiten Blick deutlich werden. Schließlich gibt es bei der High-Watermark-Methode wie auch bei den anderen Varianten die Möglichkeit, die Abrechnung quartalsweise oder gar monatlich vorzunehmen. So wird dann immer nur der Höchststand berücksichtigt, der im vorangegangenen Abrechnungszeitraum zu beobachten war. Fällt ein Fondskurs beispielsweise drei Quartale in Folge, macht aber im vierten Quartal ein Plus und liegt über dem Höchststand des Vorquartals, führt das am Ende des Jahres dazu, dass sogar bei einem negativen Jahresergebnis insgesamt eine „Erfolgsgebühr“ von bis zu zwei Prozent und mehr fällig wird. Eine Beispielrechnung für das High-Watermark-Verfahren erübrigt sich, da die jeweiligen Höchststände immer von der Fondsgesellschaft bestimmt werden.

Auch wenn die Performance Fee entgegen den Bekundungen der Vertriebsabteilungen kaum erfolgsfördernde Anreize liefert und damit ausgestattete Fonds auch keine besseren Ergebnisse bringen als vergleichbare Finanzprodukte ohne Erfolgsbeteiligung, haben die Transparenzforderungen der Aufsichtsbehörden dazu geführt, dass eine Reihe von Fondsgesellschaften seit Anfang des Jahres zumindest die Höhe dieser Gebühr des zurückliegenden Jahres im sogenannten KIID (Key Investor Information Document) veröffentlichen.

So findet sich beispielsweise in den wesentlichen Anlegerinformationen des Fonds Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities - R (ISIN LU0323578657/ WKN A0M430) der Zusatz: „Im letzten Geschäftsjahr betrug die wertentwicklungsabhängige Gebühr 0,45 Prozent.“ Eine solche Information ist zwar nicht besonders aufschlussreich, da sie keinerlei Hinweise darauf gibt, wie hoch die Performance Fee wohl im aktuellen Geschäftsjahr ausfallen wird, sie liefert aber zumindest einen Anhaltspunkt.

Bei den Fondskosten gibt es seitens der Fondsgesellschaften bzw. der Banken und weiteren Finanzdienstleistern noch eine Menge Aufklärungsbedarf. Anleger sollten daher den Fondsprospekt, vorhandenen Ergebnisberichte und das KIID genau studieren, bevor sie investieren. Sonst könnten Sie beim Verkauf ein böses Erwachen erleben.

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