P&R-Pleite „Die Quote für Anleger kann sehr dünn werden“

Containerterminal Quelle: imago images

Noch diese Woche sollen die Insolvenzverfahren des Containervermittlers P&R beginnen. Im Doppelinterview erklären Anlegerberater Kai-Wilfrid Schröder und Rechtsanwalt Klaus Seimetz, was geprellte Anleger beachten müssen.

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Ende Juli sollen die Insolvenzverfahren für die deutsche Unternehmensgruppe P&R beginnen. Worauf müssen sich Anleger jetzt einstellen?
Seimetz: Zuerst müssen die Anleger ihre Forderungen bei Beginn des Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß anmelden. Offenbar will der Insolvenzverwalter diese Ansprüche ohnehin vorformulieren, womit die normalen Container-Zeichner dann nur das Formular ausfüllen und abschicken müssen. Damit wird die Forderung zur Insolvenzmasse angemeldet.

Das hört sich einfach an. Braucht man dann überhaupt noch einen Anwalt?
Seimetz: Wenn der Insolvenzverwalter die Formulare tatsächlich so anbietet, wie in der Presse berichtet wird, dann kommen Anleger eigentlich auch ohne Anwalt aus. Ein Anwalt wird dann vonnöten sein, wenn Anleger sich auf das Eigentum ihrer Container berufen und diese aussondern lassen wollen. Das bedarf dann einer eigenen Anmeldung, die ein Anwalt tätigen muss.

Anleger sind Eigentümer der Container geworden, die sie dann an P&R zurückvermietet haben und die Miete als Rendite eingenommen haben. Wie sinnvoll ist denn eine Aussonderung eines Containers, der irgendwo auf den Weltmeeren herumschippert – so er denn überhaupt existiert?
Seimetz: Für den privaten Eigentümer von ein paar Containern, die nun rund um den Globus verstreut sind, ist dieser Weg sicher nicht sinnvoll. Es wird alleine schon die Frage schwer zu beantworten sein, wie er an die Container herankommen soll.  Ganz abgesehen von der Frage, was man denn mit den Containern anfangen will. Sinnvoll ist das nur, wenn jemand die Kontakte hat und die Container sinnvoll einsetzen kann.

Zu den Personen

Herr Schröder, Sie haben als Anlegerberater schon zahlreiche Insolvenzen aus der Nähe beobachtet. Welche besonderen Probleme stellen sich Anlegern bei P&R in den Weg?
Schröder: Der Anleger muss sich darauf verlassen können, dass Anlagevermögen, Mietverträge und dergleichen tatsächlich vorhanden sind, und er nicht in Luftnummern investiert. Nur dann können im Insolvenzfall insolvenzrechtliche Sicherungen überhaupt greifen. Damit lassen sich die jeweiligen Container schwer – wenn überhaupt – dem jeweiligen Anleger zuordnen. Zumal in diesem Fall möglicherweise etwa eine Million Container nur auf dem Papier existiert haben könnten. Eine weitere Schwierigkeit besteht in der Tatsache, dass die werttragenden Mietverträge mit den Reedereien von der P&R Gesellschaft in der Schweiz eingegangen wurden.

P&R bestand aus mehreren Gesellschaften in Deutschland, dazu einer noch bestehenden in der Schweiz. Macht diese Konstruktion das Insolvenzverfahren schwieriger?
Seimetz: Für Anleger nicht unbedingt. Sie müssen nur aufpassen, ihre Forderung bei der richtigen Gesellschaft einzureichen. Das ist immer die, mit der der Vertrag geschlossen wurde. Aus Sicht der Insolvenzverwalter wird es durch dieses Firmengeflecht sicherlich schwieriger. Denn es bestehen auch noch interne Forderungen zwischen den Gesellschaften, die etwa noch Klageverfahren unter den einzelnen P&R-Gesellschaften auslösen können.

von Andreas Macho, Niklas Hoyer, Matthias Kamp

2016 ging der Containervermittler Magellan pleite, der ein ähnliches Geschäftsmodell wie P&R verfolgte. Kann der damalige Insolvenzfall als Blaupause für die nun startenden Verfahren betrachtet werden?
Seimetz: Da gibt es eindeutig Parallelen, etwa die Zuordenbarkeit der Container zu den Anlegern. Das hatte ja auch Magellan versprochen. Tatsächlich ließ sich diese Zuordenbarkeit bei Magellan nicht belegen. Hinzu kommt, dass die verbliebenen Container ja letztlich in großen Tranchen verkauft werden sollen, um noch Vermögensmasse beizuziehen. Unterschiedlich ist, dass P&R eben aus mehreren Gesellschaften bestand und es daher verschiedene Vertragspartner für die Anleger gibt.

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