Warum die Erstattung der Quellensteuer in Italien bis zu zehn Jahre dauern würde, wollten wir wissen. Und schrieben Anfang Juni die zuständige Behörde in Pescara an, einem Touristenort an der Adriaküste, östlich von Rom. Dort werden Anträge von ausländischen Aktionären bearbeitet, die zu viel gezahlte Steuern auf Dividenden italienischer Aktien zurückfordern, zum Beispiel vom Luxusschuhmacher Tod’s. Denn wer Dividenden im Ausland erhält, muss dort direkt Steuern auf die Erträge zahlen, die Quellensteuer – und in Deutschland erneut Abgeltungsteuer. Bei Tod’s werden aus 2,2 Prozent Dividendenrendite so nur 1,4 Prozent nach Steuern; bei der französischen Vivendi zum Beispiel bleiben von 8,6 Prozent Dividendenrendite nur 5,0 Prozent übrig. Einen Teil der Quellensteuer können Anleger sich im Anschluss aber wieder erstatten lassen. Das Problem betrifft viele deutsche Anleger: Zu den beliebtesten Aktien gehören derzeit Auslandswerte wie Apple, Nestlé oder Gazprom.
Zugegeben, ein grober Schnitzer ist uns bei unserer Anfrage in Italien unterlaufen: Wir hatten die Sommerferien missachtet. Denn unsere E-Mail trudelte eine Woche vor Beginn der Urlaubszeit bei der Finanzbehörde ein – die Region um Pescara macht in diesem Jahr vom 11. Juni bis 9. September drei Monate lang „Vacanza“. Davon profitieren anscheinend nicht nur italienische Schüler. So erklärte eine Behördensprecherin, dass sie seit unserer Anfrage leider keine Kollegen erreichen konnte: „Wie wäre es denn, wenn wir im September oder Oktober noch einmal telefonieren?“
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Anleger lassen sich abschrecken
Auf große Unterstützung aus dem Ausland sollten Anleger nicht bauen, wenn sie zu viel gezahlte Steuer zurückholen wollen. Viele lassen sich abschrecken. So verschenkten Anleger 2013 laut einer Studie der britischen Unternehmensberatung Goal Group weltweit 22,4 Milliarden Dollar, die ihnen aus ausländischen Steuern auf Zinsen und Dividenden zugestanden hätten. Das entspricht knapp 24 Prozent der im Ausland eingezogenen Quellensteuer. Allein deutsche Anleger lassen 631 Millionen Dollar liegen. „Viele Investoren glauben immer noch, der Aufwand, sich ausländische Quellensteuer erstatten zu lassen, sei im Vergleich zum Ertrag zu groß“, sagt Stephen Everard, Vorstandschef von Goal. Doch das stimmt längst nicht für alle Länder.
Deutschland hat mit den meisten Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die sollen die höheren Belastungen reduzieren. Sie legen fest, wie viel der im Ausland gezahlten Quellensteuer von der deutschen Abgeltungsteuer abgezogen wird. Das sind meist 15 Prozent der Bruttodividende. Die restliche Quellensteuer können Anleger im Ausland zurückfordern.
- Am einfachsten ist es, schon vor der ersten Dividendenzahlung eine Reduzierung der ausländischen Quellensteuer zu beantragen. So wird Anlegern direkt nur 15 Prozent Quellensteuer abgezogen, die die deutschen Banken und Broker auf die deutsche Abgeltungsteuer automatisch anrechnen. Das aber ist nicht für alle Länder möglich.
- Alternativ können sich Anleger im Nachhinein die restliche Quellensteuer im Ausland erstatten lassen. In vielen Ländern wie Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien geht das kostenlos und ohne Hilfe von Banken oder Verwahrstellen wie Clearstream, einer Tochter der Deutschen Börse. Meist ist zumindest eine Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamtes nötig. Vorgefertigte Anträge gibt es online beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Andere Länder verlangen eine Erstattung der Quellensteuer auf dem offiziellen Weg über die Depotbanken oder Broker. Das kann teuer werden: Neben Bearbeitungsgebühren der Banken, oft zwischen 20 und 80 Euro, verlangt auch Clearstream 60 Euro Gebühr plus Mehrwertsteuer für jedes Formular. Sind mehrere Formulare nötig, kann die Rückerstattung Hunderte Euro verschlingen. Für Privatanleger, die maximal ein paar Tausend Euro investiert haben, lohnt sie dort dann tatsächlich nicht mehr.
Schnell an mehr Dividende kommen
Die Schweiz ist hingegen ein Positivbeispiel. Hier können deutsche Aktionäre mit wenig Aufwand und Mühe ihre Dividendenrendite steigern, etwa bei Nestlé, wenn sie sich um die Erstattung der Quellensteuer kümmern. Zwar lassen es die Schweizer nicht zu, die Quellensteuer vorab auf 15 Prozent zu drücken. Doch im Nachhinein reicht es, einen Antrag an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu schicken. Zusätzlich brauchen Anleger noch einen Tax-Voucher ihrer Bank, der den Schweizer Beamten bestätigt, dass nicht mehr Quellensteuer zurückgefordert wird, als überhaupt einbehalten wurde. Kleiner Wermutstropfen: Manche Banken berechnen für den Voucher eine Gebühr, bei der Onvista-Bank sind es etwa 20 Euro. Meist überweisen die Schweizer die zu viel gezahlte Steuer in maximal sechs Monaten – vorbildlich! Allein deutsche Anleger stellen im Jahr etwa 60 000 Anträge. Deutsche Nestlé-Aktionäre bessern so ihre Dividendenrendite auf: Blieben von ursprünglich 2,9 Prozent Dividendenrendite nach allen Steuern nur 1,6 Prozent übrig, sind es dank Erstattung wenigstens 2,3 Prozent.
"Selbst wenn es sich nach Abzug der Gebühren lohnt, die ausländische Quellensteuer erstatten zu lassen, können die Ansprüche verjährt sein“, sagt Yvonne Gross vom Nürnberger Vermögensverwalter KSW. In der Schweiz beispielsweise seien Ansprüche auf Erstattung nach drei und in Frankreich nach vier Jahren verjährt.
Auch die USA sind ein Sonderfall: Anstelle der US-Finanzbehörden treiben die meisten deutschen Banken und Broker die Quellensteuer selbst ein. Sie wird also gar nicht mehr, wie der Name vermuten lässt, an der Quelle abgezogen. „Die US-Behörden haben weltweit mit den Banken Verträge abgeschlossen und ihnen damit die Möglichkeit gegeben, ihren Kunden die Erträge mit einem ermäßigten Steuersatz zu belasten“, sagt Anke Pieper aus der Handelsabwicklung im Bankhaus Lampe. Das vereinfacht den Prozess für Anleger und Banken. Denn während die USA eigentlich 30 Prozent Quellensteuer verlangen, können deutsche Banken von ihren Kunden direkt nur 15 Prozent einbehalten – ohne dass die Anleger weitere Formulare ausfüllen müssen. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens werden diese 15 Prozent dann direkt von der Abgeltungsteuer abgezogen. Aktionäre mit US-Aktien wie Apple müssen also meist nicht aktiv werden – sie zahlen auf Dividenden in Summe direkt nur den Satz der Abgeltungsteuer. Bei unklaren Wohnsitzverhältnissen müssen Anleger dafür das Formular W8-BEN bei ihrer Bank einreichen.
In Frankreich wurde die Quellensteuer für Dividenden 2012 auf 30 Prozent erhöht. Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern steht indes ein Steuersatz von 21 Prozent für EU-Bürger. Das ist formal korrekt. Dennoch ziehen Banken deutschen Anlegern 30 Prozent Quellensteuer ab. Das liegt daran, dass sie keine Kundendaten an die französischen Behörden weiterleiten. „Solange der französische Fiskus nicht weiß, dass der Anleger EU-Bürger ist, bleibt es bei 30 Prozent“, sagt Anne-Lise Lamy, Anwältin für Steuerrecht in Straßburg.
Jedes Land ein Sonderfall
Was Anleger erwartet, wenn sie Quellensteuer zurückfordern wollen.
*ohne Bankgebühren;
² über Steuererklärung in den USA;
Quelle: Bankhaus Lampe, Consorsbank, BzSt, Clearstream, KSW Vermögensverwaltung, Deutsche Bank
Quellensteuer (in Prozent): 30,0 (für EU-Bürger mit Nachweis 21 Prozent)
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: 60
Frist für Rückforderung: vier Jahre
Wartezeit auf Erstattung: 2-24 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 26,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: 60 (einmalig + jährlich 60 Euro)
Frist für Rückforderung: vier Jahre
Wartezeit auf Erstattung: 48-120 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 15,315
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: nicht bekannt
Frist für Rückforderung: -
Wartezeit auf Erstattung: -
Quellensteuer (in Prozent): 25,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: 60
Frist für Rückforderung: zwei Jahre
Wartezeit auf Erstattung: bis 24 Monate
Erstattung nicht bei allen Banken/Brokern möglich
Quellensteuer (in Prozent): 25,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: kostenlos
Frist für Rückforderung: vier Jahre
Wartezeit auf Erstattung: 3-12 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 25,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: nein
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: kostenlos
Frist für Rückforderung: fünf Jahre
Wartezeit auf Erstattung: 6-9 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 35,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: 240
Frist für Rückforderung: zwei Jahre
Wartezeit auf Erstattung: bis 24 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 30,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: kostenlos
Frist für Rückforderung: fünf Jahre
Wartezeit auf Erstattung: 6 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 35,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: nein
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: kostenlos
Frist für Rückforderung: drei Jahre
Wartezeit auf Erstattung: 3-6 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 19,5
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: nein
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: 200 (online kostenlos)
Frist für Rückforderung: vier Jahre
Wartezeit auf Erstattung: 6-36 Monate
Quellensteuer (in Prozent): 30,0
Steuersatz vorab auf 15 Prozent senkbar: ja
Kosten für Erstattung (in Euro, ohne MwSt.)*: nicht bekannt
Frist für Rückforderung: ein Jahr²
Wartezeit auf Erstattung: -
Zwar können Anleger sich mit dem Formular 5000-DE bescheinigen lassen, dass sie EU-Bürger sind. Allerdings muss die deutsche Depotbank das Formular an die französischen Behörden senden, bevor die Aktiengesellschaft dort Dividenden ausschüttet. Und diesen Vorabservice bieten nicht alle Banken und Broker an. Dann bleibt den Anlegern nichts anderes übrig, als noch nicht verrechnete Quellensteuer zurückzufordern.
Womit sie erneut auf Hilfe ihrer Bank angewiesen sind. S Broker fordert dafür etwa 80 Euro Gebühren je Aktie und Jahr zuzüglich fremder Spesen und Gebühren – allein Clearstream verlangt 60 Euro plus Mehrwertsteuer extra. Damit wird die Erstattung für Privatanleger schnell zum Verlustgeschäft. Beispiel: Total. Der Ölkonzern schüttet vier Mal pro Jahr Dividenden aus, jüngst 61 Cent pro Aktie. Das macht bei einer Position von 45 Aktien insgesamt 109,80 Euro im Jahr. Davon kassiert der französische Fiskus 30 Prozent, also 32,94 Euro. Die Hälfte wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet – bleiben unter dem Strich 64,37 Euro Dividende, knapp 59 Prozent der Brutto-Dividende. Die restlichen 16,47 Euro Quellensteuer könnten Anleger sich in Frankreich erstatten lassen. Bei den deutlich höheren Gebühren lohnt das nicht.
Auf Erleichterungen hoffen
Das grenzüberschreitende Wirrwarr bei der Quellensteuer ließe sich durch internationale Verträge mindern. Zu mehr als Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einzelnen Ländern hat es bisher nicht gereicht. Selbst innerhalb der Europäischen Union gelten in jedem Land andere Regeln. „Die komplizierten Vorschriften für die Erstattung der Quellensteuern dürften den Finanzbehörden zur Aufbesserung der Staatskasse sicher nicht unerwünscht sein“, sagt Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut. Aktuell prüft die Kommission, eine Kapitalmarktunion einzurichten. Die könnte die Erhebung der Abgeltungsteuer vereinheitlichen.