Warum die Erstattung der Quellensteuer in Italien bis zu zehn Jahre dauern würde, wollten wir wissen. Und schrieben Anfang Juni die zuständige Behörde in Pescara an, einem Touristenort an der Adriaküste, östlich von Rom. Dort werden Anträge von ausländischen Aktionären bearbeitet, die zu viel gezahlte Steuern auf Dividenden italienischer Aktien zurückfordern, zum Beispiel vom Luxusschuhmacher Tod’s. Denn wer Dividenden im Ausland erhält, muss dort direkt Steuern auf die Erträge zahlen, die Quellensteuer – und in Deutschland erneut Abgeltungsteuer. Bei Tod’s werden aus 2,2 Prozent Dividendenrendite so nur 1,4 Prozent nach Steuern; bei der französischen Vivendi zum Beispiel bleiben von 8,6 Prozent Dividendenrendite nur 5,0 Prozent übrig. Einen Teil der Quellensteuer können Anleger sich im Anschluss aber wieder erstatten lassen. Das Problem betrifft viele deutsche Anleger: Zu den beliebtesten Aktien gehören derzeit Auslandswerte wie Apple, Nestlé oder Gazprom.
Zugegeben, ein grober Schnitzer ist uns bei unserer Anfrage in Italien unterlaufen: Wir hatten die Sommerferien missachtet. Denn unsere E-Mail trudelte eine Woche vor Beginn der Urlaubszeit bei der Finanzbehörde ein – die Region um Pescara macht in diesem Jahr vom 11. Juni bis 9. September drei Monate lang „Vacanza“. Davon profitieren anscheinend nicht nur italienische Schüler. So erklärte eine Behördensprecherin, dass sie seit unserer Anfrage leider keine Kollegen erreichen konnte: „Wie wäre es denn, wenn wir im September oder Oktober noch einmal telefonieren?“
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Anleger lassen sich abschrecken
Auf große Unterstützung aus dem Ausland sollten Anleger nicht bauen, wenn sie zu viel gezahlte Steuer zurückholen wollen. Viele lassen sich abschrecken. So verschenkten Anleger 2013 laut einer Studie der britischen Unternehmensberatung Goal Group weltweit 22,4 Milliarden Dollar, die ihnen aus ausländischen Steuern auf Zinsen und Dividenden zugestanden hätten. Das entspricht knapp 24 Prozent der im Ausland eingezogenen Quellensteuer. Allein deutsche Anleger lassen 631 Millionen Dollar liegen. „Viele Investoren glauben immer noch, der Aufwand, sich ausländische Quellensteuer erstatten zu lassen, sei im Vergleich zum Ertrag zu groß“, sagt Stephen Everard, Vorstandschef von Goal. Doch das stimmt längst nicht für alle Länder.
Deutschland hat mit den meisten Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die sollen die höheren Belastungen reduzieren. Sie legen fest, wie viel der im Ausland gezahlten Quellensteuer von der deutschen Abgeltungsteuer abgezogen wird. Das sind meist 15 Prozent der Bruttodividende. Die restliche Quellensteuer können Anleger im Ausland zurückfordern.
- Am einfachsten ist es, schon vor der ersten Dividendenzahlung eine Reduzierung der ausländischen Quellensteuer zu beantragen. So wird Anlegern direkt nur 15 Prozent Quellensteuer abgezogen, die die deutschen Banken und Broker auf die deutsche Abgeltungsteuer automatisch anrechnen. Das aber ist nicht für alle Länder möglich.
- Alternativ können sich Anleger im Nachhinein die restliche Quellensteuer im Ausland erstatten lassen. In vielen Ländern wie Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien geht das kostenlos und ohne Hilfe von Banken oder Verwahrstellen wie Clearstream, einer Tochter der Deutschen Börse. Meist ist zumindest eine Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamtes nötig. Vorgefertigte Anträge gibt es online beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Andere Länder verlangen eine Erstattung der Quellensteuer auf dem offiziellen Weg über die Depotbanken oder Broker. Das kann teuer werden: Neben Bearbeitungsgebühren der Banken, oft zwischen 20 und 80 Euro, verlangt auch Clearstream 60 Euro Gebühr plus Mehrwertsteuer für jedes Formular. Sind mehrere Formulare nötig, kann die Rückerstattung Hunderte Euro verschlingen. Für Privatanleger, die maximal ein paar Tausend Euro investiert haben, lohnt sie dort dann tatsächlich nicht mehr.